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Allgemeine Informationen für Schulen

Auf dieser Seite werden Informationen für Schulen bereitgestellt.


Vor der Durchführung

VERA 8 bezieht sich auf die länderübergreifend verbindlichen Bildungsstandards für die Sekundarstufe I der allgemein bildenden Schulen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch und damit auf längerfristig erworbene Kompetenzen. Ein gezieltes inhaltliches Üben auf VERA 8 ist daher weder nötig noch sinnvoll. Die Lehrkräfte informieren die Schülerinnen und Schüler jedoch über den Ablauf von VERA 8 und unterstützen diese darin, die Tests motiviert und sorgfältig zu bearbeiten.

Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte sind über die Durchführung von VERA 8 zu informieren. Hierzu stehen Hinweise für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern/Erziehungsberechtigte (PDF) in deutscher Sprache bereit. Dieses Dokument wird den Schulleitungen mit der Bitte um Weitergabe vorab zugesandt.

Übersetzungen dieses Hinweispapiers stehen in folgenden Sprachen zum Download bereit:

Für die Durchführung steht den Schulen ein geschütztes Online-Portal Lernstandserhebungen zur Verfügung. Die Schulen erhalten vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) alle wichtigen Informationen für den Zugang zum Portal und über den Ablauf des Verfahrens. Die Testhefte für die Schülerinnen und Schüler der öffentlichen auf der Grundschule aufbauenden Schulen, die an VERA 8 verpflichtend teilnehmen, werden zentral gedruckt und den Schulen zugeschickt.

Die Schulleitungen haben vor der Durchführung die Aufgabe, im Online-Portal die teilnehmenden Klassen anzulegen, die Materialien herunterzuladen sowie vorab die Zuständigkeiten für Ausdrucken, Vervielfältigen und Weitergeben der Materialien schulintern zu klären. Für die Ablaufplanung werden vom IBBW spezielle Hinweise für die Schulleitung sowie Hinweise für Lehrkräfte bereitgestellt und über das Service Center Schulverwaltung per E-Mail versandt.

Der detaillierte zeitliche Ablauf ist in einem Planungsraster zusammengefasst. Es richtet sich an  Schulleitungen und Lehrkräfte  und soll bei der Planung und Durchführung von VERA 8 - 2022 Unterstützung geben.

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Durchführung

Beim Umgang mit den Materialien muss auf die vertrauliche Behandlung geachtet werden. Im Verlauf des Verfahrens stehen sukzessive folgende Materialien zur Verfügung:

  • Planungsraster
  • Hinweise für Schülerinnen/Schüler sowie Eltern/Erziehungsberechtigte
  • Hinweise für die Schulleitung
  • Hinweise für Lehrkräfte
  • Testmaterialien Deutsch
  • Testmaterialien Fremdsprache (Englisch und Französisch)
  • Testmaterialien Mathematik
  • Didaktische Handreichungen
  • Ergebnisrückmeldung für Lehrkräfte
  • Ergebnisrückmeldung für die Schulleitungen
  • Ergebnisrückmeldung für Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Handreichung zur Nutzung der Ergebnisse

Die Vergleichsarbeiten VERA 8 werden verpflichtend an den vorgegebenen Terminen an den öffentlichen allgemeinen auf der Grundschule aufbauenden Schulen durchgeführt.

Nachschreibetermine gibt es nicht.

Im Anschluss werden die Arbeiten anhand von Auswertungsanleitungen korrigiert und die Testergebnisse in das geschützte Online-Portal Lernstandserhebungen eingegeben.

Bei den Vergleichsarbeiten werden datenschutzrechtliche Vorgaben beachtet.

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Nach der Durchführung

Die eingegebenen Daten werden vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) teststatistisch analysiert und in Form von Ergebnisrückmeldungen aufbereitet.

Den Schulleitungen und teilnehmenden Lehrkräften werden jeweils spezifische Ergebnisrückmeldungen für die Schule und die Klassen im geschützten Portal bereitgestellt. Diese können von dort heruntergeladen werden.

Ergebnisrückmeldungen für Lehrkräfte enthalten für jeden Testbereich Informationen auf Klassenebene, Aufgabenebene und Schülerebene, jeweils mit landesweiten Vergleichswerten.

Ergebnisrückmeldungen für die Schulleitungen enthalten für jeden Testbereich zusammengefasste Informationen auf Ebene der Parallelklassen, jeweils mit landesweiten Vergleichswerten.

Zur Weiterarbeit mit den Ergebnisrückmeldungen heißt es in der “Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zu den zentral angefertigten Lernstandserhebungen” vom 20. Mai 2016 (Inkrafttreten am 01. August 2016): „Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden mit den Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und in den zuständigen Lehrer- bzw. Lerngruppenkonferenzen besprochen. Auf Wunsch werden die Lernstandserhebungen nach ihrer Auswertung den Schülerinnen und Schülern zum Verbleib mitgegeben.“

Laut bundesweiter Absprache besteht eine Vertraulichkeitspflicht für die Testmaterialien von 4 Wochen. Nach dieser Frist können die korrigierten Arbeiten den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitgegeben werden. Es liegt jedoch im Ermessensspielraum der Schule, die Arbeiten bis nach der Sichtung der Ergebnisrückmeldungen an den Schulen zu behalten und gegebenenfalls vorab den Eltern und Erziehungsberechtigten Einsicht in die Arbeiten zu ermöglichen.

Die Lernstandserhebungen sind ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung und dienen der Unterrichts- und Schulentwicklung. Die Schule wertet hierzu die Lernstandserhebungen systematisch auf verschiedenen Ebenen aus und nutzt die Ergebnisse zur Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität. Es wird empfohlen, das Dokument „Ergebnisrückmeldung für die Schulleitung“ mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

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Zuletzt geändert am 17.01.2022

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