Die Erfassung der statistischen Angaben zur Schulfremdenprüfung an Werkrealschulen, Hauptschulen und Realschulen sowie Gemeinschaftsschulen erfolgt über IT-Verfahren der Kultusverwaltung. Die Schulaufsichtsbehörden informieren die entsprechenden Schulen über diese Erfassung und führen die Vollständigkeitsprüfung durch.
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