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Informationen für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren/Inklusion, Schulen in freier Trägerschaft und Auslandsschulen

Informationen für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren/Inklusion

Betrifft Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot  in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren bzw. in inklusiven Bildungsangeboten an Grundschulen  müssen nicht  an VERA 3  teilnehmen. Ein  freiwilliger Einsatz  ist jedoch  möglich. Er wird vom Kultusministerium zur Orientierung empfohlen. Die Schulen entscheiden in eigener Zuständigkeit, bei welchen Schülerinnen und Schülern oder bei welchen Klassen, in welcher Form und in welchem Umfang eine Teilnahme pädagogisch sinnvoll ist. Sind weitergehende Unterstützungen erforderlich, kann die betreffende Schule dies dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) mit unten stehendem Bedarfsforumular melden.

Betrifft Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen (ohne einen festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot)

Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf (z. B. einer Teilleistungsstörung in Deutsch, LRS) oder Behinderung (z.B. mit Seh-, Hör- und Körperbehinderungen) an allgemeinen Schulen nehmen an VERA 3 teil. Je nach einer entsprechenden Einzelfallentscheidung durch die Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz haben sie Anspruch auf einen (behinderungsbedingten) Nachteilsausgleich. Die Schule und die Schulverwaltung legen die notwendigen Modifikationen im Einzelfall und in eigener Verantwortung fest, dabei bleiben die inhaltlichen Anforderungen grundsätzlich erhalten. Sind weitergehende Unterstützungen erforderlich, kann die betreffende Schule dies dem Institut für Bildungsanalysen (IBBW) mit unten stehendem Bedarfsformular melden.

Für blinde oder sehbehinderte Schülerinnen und Schüler werden die Aufgaben - soweit möglich - in eine blindenspezifische bzw. sehbehindertenspezifische Darstellungsform übertragen. Diese Arbeit wird von der Schloss-Schule Ilvesheim übernommen. Blinde oder sehbehinderte Schülerinnen und Schüler sind von der betroffenen Schule schriftlich direkt zu melden an:

Schloss-Schule Ilvesheim
Staatliche Schule für Blinde und Sehbehinderte mit Internat
Schloss-Straße 23
68549 Ilvesheim
Telefon: 0621-4969-0
Telefax: 0621-4969-149
E-mail: poststelle@heimsos-ilv.kv.bwl.de

Sind Unterstützungen zur Teilnahme von Schülerinnen und Schüler mit und ohne festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot erforderlich, konnte die betreffende Schule dies bis 23. März 2020 dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) mitteilen. Hierzu stand an dieser Stelle ein Bedarfsformular zur Verfügung. Anschließend wurde geprüft, inwiefern entsprechende Materialien zur Verfügung gestellt werden konnten.

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Informationen für Schulen in freier Trägerschaft

Der Einsatz der Vergleichsarbeiten VERA 3 ist den Grundschulen in freier Trägerschaft freigestellt. Eine Teilnahme wird jedoch empfohlen.

Die Schulen in freier Trägerschaft mit KISS-Rechner werden vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) über das Service-Center Schulverwaltung (SCS) ebenso wie die öffentlichen Schulen informiert.

Die Schulen in freier Trägerschaft ohne KISS-Rechner konnten ihr Interesse zur Teilnahme bis 23. März 2020 unter Angabe der E-Mail-Adresse der Schule dem Institut für Bildungsanalysen Baden-württemberg (IBBW) melden. Hierzu stand an dieser Stelle ein Antragsformular zur Verfügung. Die Schulen erhalten per E-Mail eine schulspezifische Zugangskennung (Initialpasswort) und alle weiteren wichtigen Informationen.

Die Anmeldung bezieht sich auf den jeweils aktuellen Durchgang, daher ist eine jährlich neue Anmeldung erforderlich.

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Informationen für Auslandsschulen

Deutsche Schulen im Ausland, die nach dem Bildungsplan des Landes Baden-Württemberg unterrichten, können an VERA 3 ebenso wie an den weiteren Lernstandserhebungen des Landes Baden-Württemberg teilnehmen.

Die Auslandsschulen konnten ihr Interesse zur Teilnahme bis 23. März 2020 unter Angabe der E-Mail-Adresse der Schule dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) melden. Hierzu stand an dieser Stelle ein Antragsformular zur Verfügung. Die Schulen erhalten per E-Mail eine schulspezifische Zugangskennung (Initialpasswort) und alle weiteren wichtigen Informationen.

Die Anmeldung bezieht sich auf den jeweils aktuellen Durchgang, daher ist eine jährlich neue Anmeldung erforderlich.

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Zuletzt geändert am 23.03.2020

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