Informationen für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren/Inklusion, Schulen in freier Trägerschaft und Auslandsschulen
Auf dieser Seite werden relevante Informationen für die oben genannten Schulen bereitgestellt.
- Informationen für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren/Inklusion
- Informationen für Schulen in freier Trägerschaft
- Informationen für Auslandsschulen
Informationen für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren/Inklusion
Betrifft Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot:
Die Teilnahme von zielgleich beschulten Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an SBBZ und in der Inklusion ist dem Kultusministerium ein großes Anliegen. Eine Teilnahme an VERA 3 wird daher nachdrücklich den öffentlichen, zielgleich unterrichtenden SBBZ sowie den betreffenden Schülerinnen und Schülern in der Inklusion empfohlen.
Betrifft Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen (ohne einen festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot):
Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf (z.B. mit einer Teilleistungsstörung in Deutsch, LRS) oder Behinderung (z.B. mit Seh-, Hör- und Körperbehinderungen) an allgemeinen Schulen nehmen an VERA 3 teil. Je nach einer entsprechenden Einzelfallentscheidung durch die Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz haben sie Anspruch auf einen behinderungsbedingten Nachteilsausgleich. Die Schule und die Schulverwaltung legen die notwendigen Modifikationen im Einzelfall und in eigener Verantwortung fest, dabei bleiben die inhaltlichen Anforderungen grundsätzlich erhalten.
Bereitstellung adaptierter Materialien:
Zur Unterstützung werden allen Schulen kostenlose Adaptionsversionen der VERA-Tests für die Bereiche Sehen, Hören, Sprache sowie körperliche und motorische Entwicklung im Online-Portal Lernstandserhebungen bereitgestellt, sodass eine Anmeldung nicht notwendig ist.
Informationen für Schulen in freier Trägerschaft
Der Einsatz der Vergleichsarbeiten VERA 3 ist den Grundschulen in freier Trägerschaft freigestellt. Eine Teilnahme wird jedoch empfohlen.
Die Schulen in freier Trägerschaft mit KISS-Rechner werden vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) über das Service-Center Schulverwaltung (SCS) ebenso wie die öffentlichen Schulen informiert.
Die Schulen in freier Trägerschaft ohne KISS-Rechner können ihr Interesse zur Teilnahme bis 6. März 2026 unter Angabe der E-Mail-Adresse der Schule dem Institut für Bildungsanalysen (IBBW) melden: Antragsformular. Die Schulen erhalten per E-Mail eine schulspezifische Zugangskennung (Initialpasswort) und alle weiteren wichtigen Informationen.
Die Anmeldung bezieht sich auf den jeweils aktuellen Durchgang, daher ist eine jährlich neue Anmeldung erforderlich.
Informationen für Auslandsschulen
Deutsche Schulen im Ausland, die nach dem Bildungsplan des Landes Baden-Württemberg unterrichten, können an VERA 3 ebenso wie an den weiteren Lernstandserhebungen des Landes Baden-Württemberg teilnehmen.
Die Auslandsschulen können ihr Interesse zur Teilnahme bis 6. März 2026 unter Angabe der E-Mail-Adresse der Schule dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) melden: Antragsformular. Die Schulen erhalten per E-Mail eine schulspezifische Zugangskennung (Initialpasswort) und alle weiteren wichtigen Informationen.
Die Anmeldung bezieht sich auf den jeweils aktuellen Durchgang, daher ist eine jährlich neue Anmeldung erforderlich.
Zuletzt geändert am 10.10.2025