Auf dieser Seite werden relevante Informationen für die oben genannten Schulen bereitgestellt.
- Informationen für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren/Inklusion
- Informationen für Schulen in freier Trägerschaft
- Informationen für Auslandsschulen
Betrifft Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot:
Zielgleich unterrichtete Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot an SBBZ und in der Inklusion an öffentlichen Schulen nehmen ab 2026 auch an VERA 8 teil.
Betrifft Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen (ohne einen festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot):
Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf (z.B. mit einer Teilleistungsstörung in Deutsch, LRS) oder Behinderung (z.B. mit Seh-, Hör- und Körperbehinderungen) an allgemeinen Schulen nehmen an VERA 8 teil. Je nach einer entsprechenden Einzelfallentscheidung durch die Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz haben sie Anspruch auf einen behinderungsbedingten Nachteilsausgleich. Die Schule und die Schulverwaltung legen die notwendigen Modifikationen im Einzelfall und in eigener Verantwortung fest, dabei bleiben die inhaltlichen Anforderungen grundsätzlich erhalten.
Bereitstellung adaptierter Materialien:
Für Schülerinnen und Schüler mit einem festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot und einem formulierten Nachteilsausgleich, innerhalb dessen adaptierte Materialien für die Durchführung einer Lernstandserhebung als notwendig erachtet werden, werden Adaptionsversionen der Testhefte für die Bereiche Sehen, Hören, Sprache sowie körperliche und motorische Entwicklung im Online-Portal Lernstandserhebungen bereitgestellt. Die Schulen haben Zugriff auf diese Adaptionsversionen. Eine Anmeldung hierfür ist nicht notwendig.
Informationen für Schulen in freier Trägerschaft
Der Einsatz von VERA 8 ist den auf der Grundschule aufbauenden Schularten in freier Trägerschaft freigestellt. Eine Teilnahme wird jedoch empfohlen.
Die Schulen in freier Trägerschaft mit KISS-Rechner werden vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) über das Service Center Schulverwaltung (SCS) ebenso wie die öffentlichen Schulen informiert.
Die Schulen in freier Trägerschaft ohne KISS-Rechner konnten ihr Interesse zur Teilnahme bis 5. Februar 2026 unter Angabe der E-Mail-Adresse der Schule dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) melden. Die Schulen erhalten per E-Mail eine schulspezifische Zugangskennung (Initialpasswort) und alle weiteren wichtigen Informationen.
Die Anmeldung bezieht sich auf den jeweils aktuellen Durchgang, daher ist eine jährlich neue Anmeldung erforderlich.
Informationen für Auslandsschulen
Deutsche Schulen im Ausland, die nach dem Bildungsplan des Landes Baden-Württemberg unterrichten, können an VERA 8 ebenso wie an den weiteren Lernstandserhebungen des Landes Baden-Württemberg teilnehmen.
Die Auslandsschulen konnten ihr Interesse zur Teilnahme bis 5. Februar 2026 unter Angabe der E-Mail-Adresse der Schule dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) melden. Die Schulen erhalten per E-Mail eine schulspezifische Zugangskennung (Initialpasswort) und alle weiteren wichtigen Informationen.
Die Anmeldung bezieht sich auf den jeweils aktuellen Durchgang, daher ist eine jährlich neue Anmeldung erforderlich.
Zuletzt geändert am 09.02.2026