Grundsätzlich können in Baden-Württemberg alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 7 an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen freiwillig an Lernstand 7 - Deutsch (Lesen) und Lernstand 7 - Mathematik teilnehmen. Eine Teilnahme der Schulen in privater Trägerschaft wird vom Ministerium für Kultus zur Orientierung empfohlen.
Auch Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf (z. B. einer Teilleistungsstörung in Deutsch oder Mathematik) oder Behinderung (z. B. Seh-, Hör- oder Körperbehinderung) können teilnehmen. Je nach einer entsprechenden Einzelfallentscheidung gemäß Verwaltungsvorschrift (Verwaltungsvorschrift für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen vom 1. August 2008, Absatz 2.3.1.) durch die Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz haben diese Schülerinnen und Schüler Anspruch auf einen behinderungsbedingten Nachteilsausgleich. Die Entscheidung, ob einer Schülerin/einem Schüler ein Nachteilsausgleich gewährt wird, sollte daher möglichst bis zur Durchführung von Lernstand 7 getroffen worden sein.
Schülerinnen und Schüler, die sich im VKL-Status oder in der Anschlussphase VKL-Status befinden, können ebenfalls an Lernstand 7 teilnehmen. Nehmen Schülerinnen und Schüler im VKL-Status teil, gehen ihre Ergebnisse nicht in die Berechnung aggregierter Werte (Klassen- und Schulwerte) ein. Die individuellen Ergebnisse werden aber in den Rückmeldungen ausgewiesen.
Besonderheiten bei der Teilnahme ergeben sich bei Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren bzw. in inklusiven Bildungsangeboten. Die Schulen entscheiden in eigener Zuständigkeit, bei welchen Schülerinnen und Schülern oder bei welchen Klassen, in welcher Form und in welchem Umfang eine Teilnahme pädagogisch sinnvoll ist. Für Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot stehen für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, Sprache sowie körperliche und motorische Entwicklung zentral angepasste Testhefte zur Verfügung. Diese sind nicht für Schülerinnen und Schüler mit anderen Förderbedarfen bzw. Einschränkungen wie etwa Autismus konzipiert.
Lernstand 7 soll die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen nach dem Ende der Orientierungsstufe dabei unterstützen, den Lernstand der Schülerinnen und Schüler in einzelnen wichtigen Basiskompetenzen zu Beginn von Klasse 7 einschätzen zu können. Mit Hilfe der Ergebnisse können die Lehrkräfte passende Lernangebote sowohl für die Klasse als auch für einzelne Schülerinnen und Schüler auswählen und diese im Unterricht zielgerichtet einsetzen. Dadurch soll Lernstand 7 dazu beitragen, Lernschwierigkeiten in Deutsch und Mathematik zu erkennen und eine passende Förderung einzuleiten.
Lernstand 7 wird im Auftrag des Kultusministeriums am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) entwickelt. Eine schulartübergreifende Gruppe erfahrener Lehrkräfte entwickelt die Aufgaben des Lernstand 7 in Zusammenarbeit mit Teststatistikerinnen und Teststatistikern und unter wissenschaftlicher Begleitung.
Weitere Informationen zur Entwicklung der Tests und der Zuständigkeiten im Verfahren finden Sie unter Verfahren: Lernstandsanalyse (Ebene 1)
Lernstand 7 misst den Leistungsstand in den Fächern Deutsch und Mathematik und untersucht Basiskompetenzen, die für zukünftiges Lernen entscheidend sind.
Um reliable und valide Aussagen über den individuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler zu erhalten, werden besonders relevante Testbereiche fokussiert, die in Abstimmung mit der wissenschaftlichen Begleitung aus den ausgewählten Basiskompetenzen abgeleitet werden.
Im Fach Mathematik wird der Kompetenzbereich „Zahl und Operation“ der KMK-Bildungsstandards bzw. die Leitidee „Zahl - Variable - Operation“ des Bildungsplans Mathematik für Baden-Württemberg der Klassenstufen 5/6 mit den drei Testbereichen „Prozedurales Rechnen“, „Zahlverständnis“ und „Operationsverständnis“ überprüft. Die überprüften Basiskompetenzen in den Testbereichen von Lernstand 7 beziehen sich auf den Zahlbereich der rationalen Zahlen (z. B. Brüche, Dezimalzahlen). Gemäß dem Bildungsplan von Baden-Württemberg liegt der Fokus darauf, tragfähige Grundvorstellungen zu diesen Zahlen zu entwickeln, inhaltliche Vorstellungen von Rechenoperationen aufzubauen und eine sichere Rechenfertigkeit zu erlangen. Zudem sollen die Schülerinnen und Schüler in der Lage sein, passende Zahlterme zu Sachsituationen aufzustellen. (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, 2024).
Im Fach Deutsch wird der Kompetenzbereich „Lesen“ mit den beiden Testbereichen Lesegeschwindigkeit und Leseverständnis überprüft. Die Lesegeschwindigkeit erfasst das schnelle und genaue Lesen von Wörtern. Solange dieser Prozess noch nicht automatisiert abläuft, kann er eine Hürde für das Leseverständnis darstellen. Unter Leseverständnis wird in Lernstand 7 in Anlehnung an die Bildungspläne für Baden-Württemberg der Klassenstufen 5/6 im Fach Deutsch die Fähigkeit verstanden, altersgemäße Texte zu verstehen und sie zunehmend in ihrem Zusammenspiel von Form und Inhalt zu begreifen (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, 2024).
Im Fach Mathematik wurde als Basiskompetenz der Kompetenzbereich „Zahl und Operation“ (KMK-Bildungsstandards) bzw. die Leitidee „Zahl - Variable - Operation“ (Bildungsplan Mathematik für Baden-Württemberg der Klassenstufen 5/6) ausgewählt. Fachdidaktisch wird dieser Bereich als Arithmetik bezeichnet. Der sichere und verständige Umgang mit rationalen Zahlen wird für das Verständnis weiterer Bereiche der Schulmathematik, wie der Algebra, der Gleichungslehre oder der Wahrscheinlichkeitsrechnung benötigt. Ebenso bildet er die Verstehensgrundlage für die im Alltag relevanten Dezimalbrüche und Prozente (Padberg & Wartha, 2023).
Im Fach Deutsch wurde als Basiskompetenz der Kompetenzbereiche Lesen ausgewählt. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Lesen eine Schlüsselqualifikation für schulischen und beruflichen Erfolg sowie für die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ist (Artelt et al., 2007; Kultusministerkonferenz, 2022). Die Bildungspläne für das Fach Deutsch in Baden-Württemberg weisen außerdem darauf hin, dass Lesen nicht nur Wissen erweitert, sondern auch die persönliche Entwicklung unterstützt (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, 2024).
Während des Entwicklungsprozesses werden die Aufgaben an ausgewählten Schulen erprobt und von Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern bewertet. Anschließend werden sie in einer großen Pilotierungsstudie mit Schülerinnen und Schülern am Ende der sechsten Klasse landesweit auf ihre Testtauglichkeit geprüft. Das Ziel der Pilotierungsstudie ist die Gewinnung empirischer Daten. Alle Aufgaben werden aufgrund ihrer empirisch ermittelten Schwierigkeit und einer inhaltlichen Analyse den Lernstandsstufen eines Lernstandsstufenmodells zugeordnet. Aufgaben, die von zu wenigen Schülerinnen und Schülern gelöst werden, scheiden aus. Die Aufgabenauswahl für den endgültigen Test erfolgt so, dass alle Lernstandsstufen durch ausreichend viele Aufgaben vertreten sind.
Die Hauptschulen/Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen setzen die Testheftversion I und die Gymnasien die Testheftversion II ein.
Sowohl Testheftversion I als auch Testheftversion II enthalten Aufgaben zu allen Lernstandsstufen und sind somit geeignet, die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern in heterogenen Klassen zu erfassen. Beide Hefte decken die gesamte Bandbreite von Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ab und unterscheiden sich nur in ihren Schwerpunkten. Mit beiden Heften können alle Stufen des Lernstandsstufenmodells erreicht werden.
Die Testheftversionen sind nach der Auswertung der Pilotierung auf die Kompetenzen dieser Gruppen abgestimmt. Mit den beiden unterschiedlichen Testheftversionen kann der Lernstand der Schülerinnen und Schüler somit mit einer ähnlichen Anzahl an Aufgaben pro Test differenzierter diagnostiziert werden. Ein Teil der Aufgaben ist in beiden Versionen identisch. Testheftversion I wird ergänzt durch einfachere Aufgaben, wobei in Testheftversion II etwas schwierigere Aufgaben aufgenommen werden.
Eine unterschiedliche Zuweisung der Testheftversionen innerhalb einer Klasse ist nicht vorgesehen, da ansonsten die Klassenergebnisse nicht eindeutig interpretierbar wären.
Der Zeitraum von zwei Wochen wurde festgelegt, damit sich der Einsatz besser mit dem Schulalltag abstimmen lässt. So können die Schulen flexibel entscheiden, wann sie die Tests durchführen.
Für die Durchführung von Lernstand 7 ist ein bestimmter Testzeitraum festgelegt. Eine Durchführung außerhalb dieses Zeitraums ist nicht vorgesehen.
Ein gezieltes inhaltliches Üben oder eine Vorbereitung auf die Lernstandsanalyse (Ebene I) ist nicht sinnvoll, da der Lernstand der Schülerinnen und Schüler objektiv erfasst werden soll. Lehrkräfte können mit ihrer Klasse jedoch die Zielsetzung vorab besprechen. Die Lehrkräfte sollten ihre Schülerinnen und Schüler darin unterstützen, die Tests motiviert und sorgfältig zu bearbeiten.
Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte können mit dem Dokument „Hinweise für Schülerinnen/Schüler sowie Eltern/Erziehungsberechtigte“ über die Durchführung von Lernstand 7 informiert werden. Dieses Dokument steht in mehreren Sprachen zum Download bereit.
Die Schule kann hierfür selbstständig Regelungen treffen. Die Schulleitungen sollten die Durchführung gemeinsam mit den betreffenden Lehrkräften abstimmen. Bei verschiedenen Testterminen für Parallelklassen sollten Vor- und Nachteile abgewogen werden.
Die Schule kann hierfür selbständig Regelungen treffen. Die Schulleitungen sind für die ordnungsgemäße Durchführung von Lernstand 7 zuständig und damit auch für die Festlegung des Zeitpunkts der Durchführung am Einsatztag und für die aufsichtführenden Lehrkräfte. Eine Schulleitung kann die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung dabei auch an andere Personen bzw. Teams der Schule weitergeben.
Da es sich um ein standardisiertes Verfahren handelt, ist es aus Sicht des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg nicht notwendig, dass die jeweilige Fachlehrkraft beim Schreiben des Tests auch die Aufsicht führt. Diese kann aus stundenplantechnischen oder weiteren Gründen ebenso von anderen Kolleginnen und Kollegen wahrgenommen werden.
Durch den ergänzenden Einsatz von textorientierten Aufgaben können die mathematischen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern umfassender ermittelt werden. Den Lehrkräften wird empfohlen bei Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Herkunftssprache eine detaillierte Diagnose vorzunehmen. Über die Anzahl der gelösten Aufgaben und durch genaues Sichten der Hefte der Schülerinnen und Schüler können Lehrkräfte erkennen, welche Aufgaben besonders schwergefallen sind und ob sich die Leistung im Bereich der (sprachfreien) Rechenverfahren systematisch von der Leistung in den beiden anderen Bereichen Operations- und Zahlverständnis unterscheidet. Die Lehrkräfte können so analysieren, wo die Probleme liegen: in der Komplexität des Satzbaus, in unbekannten Begriffen oder in der Umsetzung mathematischer Operationen. Aufgrund dieser Erkenntnisse können passende Maßnahmen zur Förderung entwickelt werden.
Nein, die Tests werden nicht benotet. Gemäß Schulgesetz (§ 114 Abs. 4) ist Lernstand 7 nicht Teil der Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler.
Die Schule kann hierfür Regelungen nach eigener pädagogischer Maßgabe treffen. Ein eventueller Nachtermin muss jedoch innerhalb des vom Kultusministerium vorgegebenen Durchführungszeitraums liegen.
Bei Lernstand 7 handelt es sich um ein standardisiertes Testverfahren, das spezielle Festlegungen erfordert, damit der Lernstand von Schülerinnen und Schülern objektiv und zuverlässig gemessen werden kann. Dazu gehört auch, dass ein Test einfachere und schwierigere Aufgaben beinhaltet. Die Schwierigkeit einer Aufgabe kann darin bestehen, alle Teilaspekte dieser Aufgabe zu lösen. Schülerinnen und Schüler mit entsprechend ausgeprägten Kompetenzen werden eine solche Aufgabe mit großer Wahrscheinlichkeit lösen. Schülerinnen und Schüler mit weniger ausgeprägten Kompetenzen dagegen nicht oder nur teilweise. Deren Kompetenzausprägungen werden durch leichtere Aufgaben erfasst. Die Vorgabe, dass keine Teilpunkte vergeben werden dürfen, führt also nicht dazu, dass Schülerinnen und Schüler generell zu schlecht beurteilt werden.
Ließe man die Vergabe von Teilpunkten zu, würde für die meisten Schülerinnen und Schüler dieselbe Lernstandsstufe ermittelt wie ohne die Vergabe von Teilpunkten. Nur für einen kleinen Teil der Schülerinnen und Schüler würden sich Abweichungen zeigen. Das liegt daran, dass bei gleicher Anzahl von Aufgaben die Messgenauigkeit in der Regel steigt, wenn die Vergabe von Teilpunkten zugelassen wird. Der Zuwachs an Messgenauigkeit ist allerdings abzuwägen gegen einen steigenden Aufwand bei der Auswertung der Aufgaben und der Eingabe der Ergebnisse ins Online-Portal. Dieser kommt zustande, da in den Auswertungsanleitungen genaue Kriterien definiert werden müssten, ab wann eine Aufgabe als teilweise richtig bearbeitet gilt. Dies ist notwendig, um die Objektivität des Testverfahrens sicherzustellen. Allerdings ist es nicht immer möglich, (konsensuale) Kriterien zu finden, ab wann eine Aufgabe als teilweise richtig bearbeitet gelten soll. Bei herkömmlichen schriftlichen Arbeiten, die der Lernkontrolle und dem Leistungsnachweis dienen, würde man aus pädagogischen Gründen die Vergabe von Teilpunkten zulassen.
Die Form der Benachrichtigung bestimmt die Schule selbst. Ein einheitliches Vorgehen für alle Klassen wird empfohlen.
Um Lehrkräfte bei der Informationsweitergabe an die Eltern und Erziehungsberechtigten zu unterstützen, stellt das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) fachspezifische Dokumente zur Verfügung, die für die Rückmeldung verwendet werden können. Diese Ergebnisrückmeldungen für Eltern und Erziehungsberechtigte sind für jede Klasse von der entsprechenden Fachlehrkraft als Gesamtdokument herunterladbar und ausdruckbar. Bei Bedarf steht zusätzlich eine Ergänzung in den Sprachen Arabisch, Englisch, Italienisch, Kroatisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch zur Verfügung. Diese kann der Rückmeldung beigefügt werden.
Bei Besonderheiten von Einzelergebnissen können Einzelgespräche mit den Schülerinnen und Schülern und mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten geführt werden, in denen Einblick in die Testhefte genommen werden kann. Dies bedeutet nicht, dass mit allen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und allen Schülerinnen und Schülern ein Einzelgespräch geführt werden muss. Auf Wunsch der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ist ein Gespräch auch bei Ergebnissen, die keine Besonderheiten aufzeigen, möglich.
Die Testhefte werden spätestens am Ende des darauffolgenden Schuljahrs datenschutzkonform vernichtet.
Die zentrale Funktion von Lernstand 7 liegt in der Diagnose und Förderung prognostisch relevanter Basiskompetenzen von Schülerinnen und Schülern im Anschluss an die Orientierungsstufe. Der Einsatz eines gesamten Tests oder Testbereichs als benotete Klassenarbeit ist nicht intendiert und auch nicht wünschenswert.
Bei Lernstand 7 werden die Bewertungsmaßstäbe empirisch ermittelt und die Aufgaben sind für diese Messung optimiert. So werden beispielsweise aus messtechnischen Gründen bei Lernstand 7 keine teilrichtigen Lösungen vergeben. Dies ist in Klassenarbeiten jedoch möglich und üblich. Die Zuweisung der Leistungen zu Lernstandsstufen erfolgt bei Lernstand 7 folglich in anderer Form als die Ermittlung von Noten bei Klassenarbeiten. Auch ist der unmittelbare Bezug zum zurückliegenden Unterricht in der Regel bei Klassenarbeiten höher als bei Lernstand 7, da das Verfahren auf die Ermittlung von über einen längeren Zeitraum erworbenen Kompetenzen abzielt.
Die Ergebnisse der Verfahren Lernstand 5, Lernstand 7 und VERA 8 können nicht direkt miteinander verglichen werden. Die Verfahren haben zwar Gemeinsamkeiten, sie unterscheiden sich jedoch in wichtigen Aspekten.
Bei den landeseigenen Verfahren Lernstand 5 und Lernstand 7 steht die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt. Der primäre Fokus von VERA 8 liegt auf der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Lernstand 5 und Lernstand 7 untersuchen einzelne für das Weiterlernen in bzw. nach der Orientierungsstufe relevante Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik. Demgegenüber nimmt VERA die in diesen Fächern zu erwerbenden Kompetenzen breiter in den Blick. Auch die Basis für die Auswahl der zu überprüfenden Kompetenzen unterscheidet sich. Sowohl Lernstand 5 und Lernstand 7 als auch VERA basieren auf den nationalen Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz. Lernstand 5 und Lernstand 7 berücksichtigen zudem die Bildungspläne für Baden-Württemberg.
Lernstand 7 überprüft zwar ähnliche Kompetenzen wie Lernstand 5, erfasst aber aufgrund der in der Orientierungsstufe behandelten fachlichen Inhalte ein weiteres Spektrum dieser Kompetenzen (z. B. Bruchrechnung im Fach Mathematik). Daher sind die Aufgaben und die Lernstandsstufen nicht direkt miteinander vergleichbar.
Der Schutz der persönlichen Daten wird sehr ernst genommen, es erfolgt eine strikte Orientierung an den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Aus diesem Grunde wurden Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl vom Institut für Bildungsanalysen (IBBW) als auch den externen Dienstleistern beachtet werden. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten kontrolliert. Es werden nur Daten erhoben, die für das Verfahren relevant sind. Die Weiterleitung der Daten an das IBBW erfolgt ausschließlich anonym.
Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch das IBBW gem. Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) EU-DSGVO ist durch das Schulgesetz (§ 114 Abs. 4) gegeben.
Auf Basis der eingegebenen Daten werden den Schulen im Online-Portal die Ergebnisrückmeldungen bereitgestellt. Diese enthalten für die Fachlehrkraft einer Klasse Informationen auf Ebene ihrer Klasse sowie der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Die Schulleitung erhält Informationen auf Ebene der Parallelklassen und der Schule; sie kann darüber hinaus anlassbezogen Einblick in die Rückmeldedokumente der Fachlehrkräfte nehmen.
Die Daten werden anonym – d. h. ohne Nennung der Namen der Schülerinnen und Schüler – dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) weitergeleitet. Dort werden sie für die Berechnung von Vergleichswerten, für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Lernstand 7 sowie für wissenschaftliche Zwecke genutzt.
In der Ergebnisrückmeldung und in den fachspezifischen Dokumenten „Erläuterungen zu Testbereichen und Stufenmodellen“ finden Lehrkräfte erste weiterführende Hinweise zur Ableitung von Fördermaßnahmen aus den Ergebnissen der Lernstandsanalyse.
Umfassendere Hinweise und Materialien zur diagnosegeleiteten Förderung (Ebene II) werden über die Onlineplattform Lernstand+ bereitgestellt. Lernstand+ soll die Planung der Förderung und die Auswahl passender Hinweise und Materialien für Lehrkräfte erleichtern. Sie erhalten dort auf Basis der Ergebnisrückmeldungen eine onlinebasierte Übersicht zum Lernstand ihrer Klasse und der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Mit den jeweiligen Lernstandsstufen sind passende Förderhinweise und -materialien verknüpft, die optional genutzt werden können. Die Hinweise und Materialien können online gesichtet, ausgewählt und kostenlos heruntergeladen werden. Das System befindet sich derzeit im Aufbau, die Förderhinweise und -materialien werden ab dem Schuljahr 2026/27 sukzessive für jede Lernstandsstufe bereitgestellt.
Nach Eingabe der Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler und mit Bereitstellung der Ergebnisrückmeldungen im passwortgeschützten Online-Portal Lernstandserhebungen wird auch der Zugang zu Lernstand+ für Lehrkräfte aktiviert.
Für das Fach Mathematik stehen Hinweise und Materialien zur Förderung der Testbereiche Operationsverständnis und Zahlverständnis zur Verfügung.
Für das Fach Deutsch stehen Hinweise und Materialien zur Förderung der Lesegeschwindigkeit und des Leseverständnisses zur Verfügung.
Weitere Informationen sowie ein Handbuch zu Aufbau und Funktionalität von Lernstand+ finden sich unter Online Portal Lernstandserhebungen Hinweise zur Förderung zur Verfügung.
Der mit den Ergebnissen der Klasse verknüpfte Zugang zu Lernstand+ erfolgt über das passwortgeschützte Online-Portal Lernstandserhebungen. Sobald eine Lehrkraft die Eingabe der Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler abgeschlossen hat, werden die Ergebnisrückmeldungen für Ebene I (Lernstandsanalyse) bereitgestellt und der Zugang zu den Förderhinweisen und -materialien für Ebene II (diagnosegeleitete Förderung) über Lernstand+ wird aktiviert.
Der Zugriff auf die Lernstand+ hinterlegten Förderhinweise und -materialien über das Online-Portal ist auch unabhängig von einer Teilnahme an Lernstand 7 möglich. Die Schulleitungen erhalten zu Schuljahresbeginn einen Zugang zur Weitergabe an interessierte Lehrkräfte. Zu beachten ist, dass bei dieser Art des Zugriffs keine Ankopplung an die Ergebnisse der Lernstandsanalyse (Ebene I) erfolgt.
Weitere Informationen sowie ein Handbuch zu Aufbau und Funktionalität von Lernstand+ finden sich unter www.lernstandplus-bw.de.
Die im Rahmen von Lernstand 7 über Lernstand+ angebotenen Förderhinweise und -materialien sind optional einsetzbar. Die Lehrkraft wählt für die Situation ihrer Klasse sowie ihrer Schülerinnen und Schüler die passenden Lernangebote aus. Empfohlen wird eine zeitnahe Förderung im Anschluss an die Auswertung der Ergebnisrückmeldungen.
Bitte beachten Sie, dass auch die Förderhinweise und -materialien urheberrechtlich geschützt sind und somit nicht weiterverbreitet werden dürfen (beispielsweise durch Einstellen ins Internet).
Zuletzt geändert am 12.08.2026