Auf dieser Seite werden relevante Informationen für die oben genannten Schulen bereitgestellt.
- Informationen für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren/Inklusion
- Informationen für Schulen in freier Trägerschaft
- Informationen für Auslandsschulen
Informationen für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren/Inklusion
Betrifft Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren bzw. in inklusiven Bildungsangeboten an Grundschulen können an Kompass 4 teilnehmen, sofern dies pädagogisch sinnvoll erscheint.
Betrifft Kinder mit besonderem Förderbedarf oder Behinderung (ohne einen festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot)
Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf (z.B. Teilleistungsstörung in Deutsch, LRS) oder Behinderung (z.B. mit Seh-, Hör- und Körperbehinderungen) an allgemeinen Schulen können an Kompass 4 teilnehmen. Je nach einer entsprechenden Einzelfallentscheidung (i.d.R. durch die Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz) haben sie Anspruch auf (behinderungsbedingten) Nachteilsausgleich. Die Schule und die Schulverwaltung legen die notwendigen Modifikationen im Einzelfall und in eigener Verantwortung fest, dabei bleiben die inhaltlichen Anforderungen grundsätzlich erhalten.
Für blinde oder sehbehinderte Schülerinnen und Schüler werden die Aufgaben - soweit möglich - in eine blindenspezifische bzw. sehbehindertenspezifische Darstellungsform übertragen. Diese Arbeit wird von der Schloss-Schule Ilvesheim übernommen. Die Bedarsfmeldung erfolgt bitte ausschließlich an den Sonderpädagogischen Dienst im Förderschwerpunkt Sehen, der für die jeweilige Region zuständig ist. Ansprechpersonen können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: https://www.schule-bw.de/faecher-und-schularten/schular-ten/sonderpaedagogische-bildung/soepaed_dienste/sopaed_sehen.html
Informationen für Schulen in freier Trägerschaft
Der Einsatz von Kompass 4 ist den Grundschulen in freier Trägerschaft freigestellt.
Bei Rückfragen wenden sich die Schulen bitte an das IBBW: kompass4@ibbw.kv.bwl.de.
Informationen für Auslandsschulen
Deutsche Schulen im Ausland, die nach dem Bildungsplan des Landes Baden-Württemberg unterrichten, können an Kompass 4
teilnehmen.
Bei Rückfragen wenden sich die Schulen bitte an das IBBW: kompass4@ibbw.kv.bwl.de.