Navigation überspringen

Informationen für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren/Inklusion, Schulen in freier Trägerschaft und Auslandsschulen

Auf dieser Seite werden relevante Informationen für die oben genannten Schulen bereitgestellt.


Informationen für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren/Inklusion

Betrifft Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

Schülerinnen und Schüler mit bereits festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren bzw. in inklusiven Bildungsangeboten an Grundschulen können an Lernstand 2 teilnehmen, sofern dies pädagogisch sinnvoll erscheint.

Insbesondere bei noch offener Sachlage bezüglich eines ggf. vorliegenden Anspruchs entscheiden die Schulen in eigener Zuständigkeit, bei welchen Schülerinnen und Schülern oder bei welchen Klassen, in welcher Form und in welchem Umfang eine Teilnahme pädagogisch sinnvoll ist. Sind weitergehende Unterstützungen erforderlich, meldet die betreffende Schule dies dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) bis 29. September 2024 mit untenstehendem Bedarfsformular. Anschließend wird geprüft, inwiefern entsprechende Materialien zur Verfügung gestellt werden können.

Betrifft Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf oder Behinderung (ohne einen festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot)

Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf (z.B. einer Teilleistungsstörung in Deutsch oder Mathematik) oder Behinderung (z.B. Seh-, Hör- oder Körperbehinderungen) an allgemeinen Schulen können an Lernstand 2 teilnehmen. Je nach einer entsprechenden Einzelfallentscheidung (i.d.R. durch die Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz) haben sie Anspruch auf einen (behinderungsbedingten) Nachteilsausgleich. Die Schule und die Schulverwaltung legen die notwendigen Modifikationen im Einzelfall und in eigener Verantwortung fest, dabei bleiben die inhaltlichen Anforderungen grundsätzlich erhalten. Sind weitergehende Unterstützungen erforderlich, meldet die betreffende Schule dies dem Institut für Bildungsanalysen (IBBW) bis 29. September 2024 mit untenstehendem Bedarfsformular. Anschließend wird geprüft, inwiefern entsprechende Materialien zur Verfügung gestellt werden können.

Für blinde oder sehbehinderte Schülerinnen und Schüler werden die Aufgaben - soweit möglich - in eine blindenspezifische bzw. sehbehindertenspezifische Darstellungsform übertragen. Diese Arbeit wird von der Schloss-Schule Ilvesheim übernommen. Blinde oder sehbehinderte Schülerinnen und Schüler sind von der betroffenen Schule schriftlich direkt zu melden an:

Schloss-Schule Ilvesheim
Staatliche Schule für Blinde und Sehbehinderte mit Internat
Schloss-Straße 23
68549 Ilvesheim
Telefon: 0621-4969-0
Telefax: 0621-4969-149
E-mail: poststelle@heimsos-ilv.kv.bwl.de

Sind Unterstützungen zur Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit und ohne festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot erforderlich, meldet die betreffende Schule dies dem IBBW bis 29. September 2024. Hierzu steht das Bedarfsformular Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot/Behinderung (Word) bereit. Anschließend wird geprüft, inwiefern entsprechende Materialien zur Verfügung gestellt werden können.

zum Seitenanfang


Informationen für Schulen in freier Trägerschaft

Der Einsatz von Lernstand 2 ist den Grundschule in freier Trägerschaft freigestellt.

Die Schulen in freier Trägerschaft mit KISS-Rechner werden vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) über das Service-Center Schulverwaltung (SCS) automatisch informiert.

Die Schulen in freier Trägerschaft ohne KISS-Rechner melden ihr Interesse zur Teilnahme bis 29. September 2024 unter Angabe der E-Mail-Adresse der Schule dem IBBW. Hierzu steht ein Antragsformular Privatschulen (Word) zur Verfügung. Die Schulen erhalten per E-Mail einen Zugang zum Online-Portal und weitere wichtige Informationen.

Die Anmeldung bezieht sich auf den aktuellen Durchgang. Eine jährlich neue Anmeldung ist erforderlich.

zum Seitenanfang


Informationen für Auslandsschulen

Deutsche Schulen im Ausland, die nach dem Bildungsplan des Landes Baden-Württemberg unterrichten, können an Lernstand 2 ebenso wie an den weiteren Lernstandserhebungen des Landes Baden-Württemberg teilnehmen.

Die Auslandsschulen melden ihr Interesse zur Teilnahme bis 29. September 2024 unter Angabe der E-Mail-Adresse dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW). Hierzu steht ein Antragsformular Auslandsschulen (Word) zur Verfügung. Die Schulen erhalten per E-Mail einen Zugang zum Online-Portal und weitere wichtige Informationen.

Die Auslandsschulen konnten ihr Interesse zur Teilnahme bis 29. September 2024 unter Angabe der E-Mail-Adresse dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) melden. Hierzu stand ein Antragsformular zur Verfügung.

Die Anmeldung bezieht sich auf den jeweils aktuellen Durchgang, daher ist eine jährlich neue Anmeldung erforderlich.

zum Seitenanfang

 Zuletzt geändert am 12.07.2024

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.