Wie können Benutzer/innen für den Digitalen Arbeitsplatz (DAP) freigeschaltet werden?
Voraussetzungen zur Nutzung des DAP
- Beantragung des DAP
- Gültige Personalnummer
- VIVA-ID
Die letzten zwei Kriterien sind nur erfüllt, wenn der Datensatz seinen Ursprung in ASD-BW hat.
Beachten Sie:
Lehrkräfte, die in ASV als SLBV-Lehrkräfte angelegt wurden, können nicht auf den Digitalen Arbeitsplatz zugreifen.
Freischaltung
Sind die Kriterien erfüllt, erfolgt eine automatische Freischaltung. Sollte keine automatische Freischaltung stattfinden, können OrgAdmins die Lehrkraft über Benutzungsverwaltung > Generischer Service > Digitaler Arbeitsplatz für Lehrkräfte anwählen und über den Button "Anmeldung freischalten" freigeben.
Nach erfolgter Freischaltung schaltet der Soll-Status auf grün.
Bei der nächsten Synchronisierung wird auch der Ist-Status auf grün gesetzt und die Benutzerin/der Benutzer kann auf den DAP zugreifen.