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Allgemeine Informationen für Schulen

Auf dieser Seite werden relevante Informationen für die Schulen bereitgestellt.


Vor der Durchführung

Lernstand 5 bezieht sich auf die Bildungsstandards für die Grundschule in den Fächern Deutsch und Mathematik. Ein gezieltes inhaltliches Üben oder eine Vorbereitung auf Lernstand 5 ist nicht sinnvoll, da die Lernausgangslage für das weitere Lernen in der neuen Klasse objektiv ermittelt werden soll. Mit der Klasse wird jedoch die Zielsetzung hinsichtlich eines gelingenden Weiterlernens in der neuen Schule vorab besprochen. Lehrkräfte sollten die Schülerinnen und Schüler darin unterstützen, die Tests motiviert und sorgfältig zu bearbeiten.

Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte sind vorab über die Durchführung von Lernstand 5 zu informieren. Hierzu stehen Hinweise für Schülerinnen/Schüler sowie Eltern/Erziehungsberechtigte in deutscher Sprache bereit. Dieses Dokument wird den Schulleitungen und Lehrkräften im Online-Portal Lernstandserhebungen bereitgestellt. Übersetzungen dieses Hinweispapiers stehen in folgenden Sprachen zum Download bereit:

Für die Durchführung steht den Schulen ein geschütztes Online-Portal Lernstandserhebungen zur Verfügung. Die Schulen erhalten vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) alle wichtigen Informationen zum Ablauf des Verfahrens und den Zugang zum Portal.

Die Schulleitungen sollten die Durchführung an der eigenen Schule planen und mit den betreffenden Lehrkräften abstimmen. Im Online-Portal kann die Schulleitung vorab die teilnehmenden Klassen anlegen und die Materialien herunterladen. Die Zuständigkeiten für Ausdrucken, Vervielfältigen und Weitergeben der Materialien ist schulintern zu klären. Für die Ablaufplanung werden vom IBBW Hinweise für die Schulleitung sowie Hinweise für Lehrkräfte im Online-Portal Lernstandserhebungen bereitgestellt.

Der detaillierte zeitliche Ablauf ist in einem Planungsraster dargestellt. Dieses befindet sich zum Download unter Termine und Planungsraster. Es richtet sich an Schulleitungen und Lehrkräfte und soll bei der Planung und Durchführung von Lernstand 5 - 2024 unterstützten.

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Bei der Durchführung: Lernstandsanalyse (Ebene I)

Beim Umgang mit den Materialien muss auf die vertrauliche Behandlung geachtet werden. Im Verlauf der Durchführung stehen für die Ebene I folgende Materialien zur Verfügung:

  • Planungsraster
  • Hinweise für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte
  • Hinweise für die Schulleitung
  • Hinweise für Lehrkräfte
  • Testmaterialien Mathematik
  • Testmaterialien Deutsch - Lesen
  • Ergebnisrückmeldung für Lehrkräfte
  • Ergebnisrückmeldung für die Schulleitung
  • Ergebnisrückmeldung für Eltern und Erziehungsberechtigte

Lernstand 5 wird in der zweiten, dritten und vierten Schulwoche geschrieben. Die Termine legt die Schule selbst fest. Die Tests in den Fächern Deutsch und Mathematik werden an zwei verschiedenen Tagen geschrieben. Für die Testdurchführung ist eine Doppelstunde bereitzustellen. Im Anschluss korrigieren die Lehrkräfte die Tests anhand von Auswertungsanleitungen und geben die Testergebnisse in das geschützte Online-Portal Lernstandserhebungen ein. Hierbei werden die datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet.

Nach der Eingabe der Testergebnisse stehen die Ergebnisrückmeldungen der Schule direkt für die weitere Nutzung zur Verfügung.

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Nach der Durchführung: Diagnosegeleitete Förderung (Ebene II)

Lehrkräfte und Schulleitungen laden die generierten Ergebnisrückmeldungen vom Online-Portal herunter. Die Ergebnisrückmeldung für Lehrkräfte enthält für jeden Testbereich Informationen auf Schülerebene und Klassenebene. Die Ergebnisrückmeldungen für die Schulleitung enthält für jeden Testbereich zusammengefasste Informationen auf Ebene der Parallelklassen und der Schule insgesamt.

In der „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zu den zentral angefertigten Lernstandserhebungen” vom 20. Mai 2016 (Inkrafttreten am 01. August 2016) heißt es: „Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden mit den Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und in den zuständigen Lehrer- bzw. Lerngruppenkonferenzen besprochen. Auf Wunsch werden die Lernstandserhebungen den Schülerinnen und Schülern zum Verbleib mitgegeben.“

Die Entwicklung von Förderkonzepten und die Durchführung von Fördermaßnahmen sind in der Orientierungsstufe vorgeschrieben. Für eine diagnosegeleitete Förderung (Ebene II) bezüglich der überprüften Testbereichen und passend zu den Ergebnisrückmeldungen stehen den Schulen Unterstützungsmaterialien im Online-Portal zur Verfügung und können optional eingesetzt werden.

Die Materialien werden sukzessive erstellt und weiterentwickelt.

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Zuletzt geändert am 01.05.2024

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