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Informationen für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren/Inklusion, Schulen in freier Trägerschaft und Auslandsschulen

Auf dieser Seite werden relevante Informationen für die oben genannten Schulen bereitgestellt.


Informationen für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren/Inklusion

Betrifft Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot

Schülerinnen und Schüler mit bereits festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren bzw. in inklusiven Bildungsangeboten in auf der Grundschule aufbauenden Schulen müssen nicht an Lernstand 5 teilnehmen. Ein freiwilliger Einsatz ist jedoch möglich. Er wird vom Kultusministerium zur Orientierung empfohlen.
Insbesondere bei noch offener Sachlage bezüglich eines ggf. vorliegenden Anspruchs entscheiden die Schulen in eigener Zuständigkeit, bei welchen Schülerinnen und Schülern oder bei welchen Klassen, in welcher Form und in welchem Umfang eine Teilnahme pädagogisch sinnvoll ist. Sind weitergehende Unterstützungen erforderlich, konnte die betreffende Schule dies dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) bis 15. Juli 2024 melden. Anschließend wurde geprüft, inwiefern entsprechende Materialien zur Verfügung gestellt werden konnten.

Betrifft Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf oder Behinderung (ohne einen festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot)

Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf (z.B. Teilleistungsstörung in Deutsch, LRS) oder Behinderung (z.B. mit Seh-, Hör- und Körperbehinderungen) an allgemeinen Schulen nehmen an Lernstand 5 teil. Je nach einer entsprechenden Einzelfallentscheidung (i.d.R. durch die Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz) haben sie Anspruch auf (behinderungsbedingten) Nachteilsausgleich. Die Schule und die Schulverwaltung legen die notwendigen Modifikationen im Einzelfall und in eigener Verantwortung fest, dabei bleiben die inhaltlichen Anforderungen grundsätzlich erhalten. Sind weitergehende Unterstützungen erforderlich, konnte die betreffende Schule dies dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) bis 15. Juli 2024 melden. Anschließend wurde geprüft, inwiefern entsprechende Materialien zur Verfügung gestellt werden konnten.

Für blinde oder sehbehinderte Schülerinnen und Schüler werden die Aufgaben - soweit möglich - in eine blindenspezifische bzw. sehbehindertenspezifische Darstellungsform übertragen. Diese Arbeit wird von der Schloss-Schule Ilvesheim übernommen. Blinde oder sehbehinderte Schülerinnen und Schüler sind von der betroffenen Schule schriftlich direkt zu melden an:

Schloss-Schule Ilvesheim
Staatliche Schule für Blinde und Sehbehinderte mit Internat
Schloss-Straße 23
68549 Ilvesheim
Telefon: 0621-4969-0
Telefax: 0621-4969-149
E-mail: poststelle@heimsos-ilv.kv.bwl.de

Sind Unterstützungen zur Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit und ohne festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot erforderlich, konnte die betreffende Schule dies dem IBBW bis 15. Juli 2024 mitteilen. Hierzu stand an dieser Stelle ein Bedarfsformular zur Verfügung. Anschließend wurde geprüft, inwiefern entsprechende Materialien zur Verfügung gestellt werden konnten.

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Informationen für Schulen in freier Trägerschaft

Der Einsatz von Lernstand 5 ist den auf der Grundschule aufbauenden Schularten in freier Trägerschaft freigestellt. Eine Teilnahme wird jedoch empfohlen.

Die Schulen in freier Trägerschaft mit KISS-Rechner werden vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) über das Service-Center Schulverwaltung (SCS) ebenso wie die öffentlichen Schulen informiert.

Die Schulen in freier Trägerschaft ohne KISS-Rechner konnten ihr Interesse zur Teilnahme bis 15. Juli 2024 unter Angabe der E-Mail-Adresse der Schule dem IBBW melden. Hierzu stand ein Antragsformular zur Verfügung. Die Schulen erhalten per E-Mail eine schulspezifische Zugangskennung (Initialpasswort) und alle weiteren wichtigen Informationen.

Die Anmeldung bezieht sich auf den jeweils aktuellen Durchgang, daher ist eine jährlich neue Anmeldung erforderlich.

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Informationen für Auslandsschulen

Deutsche Schulen im Ausland, die nach dem Bildungsplan des Landes Baden-Württemberg unterrichten, können an Lernstand 5 ebenso wie an den weiteren Lernstandserhebungen des Landes Baden-Württemberg teilnehmen.

Die Auslandsschulen konnten ihr Interesse zur Teilnahme bis 15. Juli 2024 unter Angabe der E-Mail-Adresse dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) melden. Hierzu stand ein Antragsformular zur Verfügung. Die Schulen erhalten per E-Mail eine schulspezifische Zugangskennung (Initialpasswort) und alle weiteren wichtigen Informationen.

Die Anmeldung bezieht sich auf den jeweils aktuellen Durchgang, daher ist eine jährlich neue Anmeldung erforderlich.

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 Zuletzt geändert am 16.07.2024

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