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Lernstand 5 - Verfahren: Lernstandsanalyse (Ebene I)


Zuständigkeiten im Verfahren (Ebene I)

Lernstand 5 wurde bis zum 28. Februar 2019 am Landesintitut für Schulentwicklung im Auftrag des Kultusministeriums entwickelt. Seit dem 1. März 2019 erfolgt die Entwicklung am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW). Der Entwicklungsprozess erfolgt in Kooperation und in enger Abstimmung mit der wissenschaftlichen Begleitung. Der Support für die Schulen wird in allen Fragen der Durchführung vom Service Center Schulverwaltung (SCS) übernommen.

Konzeption der Lernstandsanalyse (Ebene I)

Die Lernstandsanalyse wird als standardisierter Test nach wissenschaftlichen Kriterien konzipiert. Als Grundlage dienen die Methoden der empirischen Sozialforschung. Die Rückmeldung der Ergebnisse aus der Lernstandsanalyse erfolgt anhand von Stufenmodellen, welche den Lernstand der Schülerinnen und Schüler in aufeinander aufbauenden Lernstandsstufen inhaltlich detailliert beschreiben.

Zur Konstruktion dieser Stufenmodelle wurde auf Basis fachdidaktisch-theoretischer Modelle zu zentralen Teilkompetenzen in den Testbereichen ein umfangreicher Pool an Testaufgaben konzipiert. Mit Hilfe einer umfassenden Untersuchung (sog. Normierung) an einer landesweit repräsentativen Schülerstichprobe wurden Rückschlüsse auf die kognitiven Anforderungen der entwickelten Aufgaben gezogen. Dies bildete die Basis für die fachliche Beschreibung der Lernstandsstufen im Austausch zwischen Teststatistikern, Fachdidaktikern und Wissenschaftlern. Die Tests bilden somit eine große Bandbreite der Kompetenzausprägung eines Testbereichs ab.

Entwicklung und Pilotierung (Ebene I)

Für die Lernstandsanalyse wurde eine Vielzahl von Testaufgaben von erfahrenen Lehrkräften in Zusammenarbeit mit Teststatistikerinnen und Teststatistikern entwickelt.
Vor dem flächendeckenden Einsatz wurden die Aufgaben im Rahmen einer Pilotierung voruntersucht. Lernstand 5 wird in den ersten Wochen des neuen Schuljahres durchgeführt, eine Pilotierung zum gleichen Zeitpunkt würde demzufolge mit dem Testeinsatz kollidieren. Die Aufgaben wurden daher am Ende der Klassenstufe 4 in den Grundschulen erprobt.

Zielsetzung der Pilotierung ist nicht, die Leistungen einzelner Schülerinnen und Schüler oder einzelner Klassen zu erheben, vielmehr sollen die neu entwickelten Aufgaben an einer repräsentativen Stichprobe von Schülerinnen und Schülern auf ihre Qualität hin untersucht werden. Die Pilotierung der Aufgaben ist in zweierlei Hinsicht von zentraler Bedeutung:

  • Auswahl qualitativ hochwertiger Aufgaben auf der Basis teststatistischer Analysen
  • Gewinnung von Daten und Informationen als Grundlage für die Erstellung von Ergebnisrückmeldungen.

Damit nach der Durchführung von Lernstand 5 den Schulen möglichst zuverlässige Daten zurückgemeldet werden können, ist es wesentlich, dass die Pilotierungsschulen die Gesamtheit der baden-württembergischen Schulen adäquat repräsentieren. Aus diesem Grund werden die Pilotierungsschulen durch eine zufällige Stichprobenziehung ermittelt, anteilig zur jeweiligen Anzahl von Schulen in den vier Regierungspräsidiumsbezirken. Jede Aufgabe wird von mindestens 600 Schülerinnen und Schülern erprobt und somit ein angemessener Stichprobenumfang gewährleistet.

Die Analyse der Pilotierungsdaten erfolgt anhand von Modellen der probabilistischen Testtheorie. Für die anschließende Auswahl der Aufgaben werden sowohl fachdidaktische als auch teststatistische Aspekte berücksichtigt.

Verfahrensschritte an der Schule (Ebene I)

Lernstand 5 wird ab dem Schuljahr 2015/2016 an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen der Sekundarstufe I verpflichtend durchgeführt.

Für den Einsatz ist ein Zeitfenster in der zweiten, dritten und vierten Schulwoche festgelegt, in welchem die Schulen selbst den Einsatztermin flexibel festlegen können. Mit Hilfe eines Planungsrasters können die Schulen und Lehrkräfte die Durchführung zeitlich planen.

Lernstand 5 wird über das landeseigene Online-Portal Lernstandserhebungen durchgeführt. Dieses Portal ermöglicht es den Schulen, ihre Klassen zu verwalten, die Test- und Begleitmaterialien herunterzuladen, die Testergebnisse der Schülerinnen und Schüler einzugeben sowie die Ergebnisrückmeldungen abzurufen. Die Schulen erhalten jeweils Anfang September, also zum Ende der Sommerferien, ihren Zugang zu diesem Portal.

Die Lehrkräfte informieren die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern und Erziehungsberechtigten über die Zielsetzungen und den Ablauf von Lernstand 5 vorab. Hierzu wird ein Dokument zur Weitergabe zur Verfügung gestellt.

Die Lernstandserhebung wird in Form von schriftlichen Arbeiten im Klassenverband durchgeführt. Nach dem Einsatz werden die von den Schülerinnen und Schülern bearbeiteten Aufgaben durch die jeweilige Fachlehrkraft nach landesweit einheitlichen Auswertungsmaßstäben korrigiert. Im Anschluss geben die Schulen ihre Testergebnisse in das geschützte Online-Portal Lernstandserhebungen ein. Die Übermittlung der Schülerergebnisse an das IBBW erfolgt anonymisiert. Der Datenschutz wird dabei gewährleistet. Nach der Dateneingabe können die Ergebnisrückmeldungen direkt im Online-Portal abgerufen und für die diagnosegeleitete Förderung (Ebene II) genutzt werden.

Zuletzt geändert am 01.05.2023


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