In der 48. Kalenderwoche vom 24. bis 28. November 2025 führte das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) im Auftrag des Kultusministeriums die siebte landesweite Vollerhebung zum Unterrichtsausfall an öffentlichen Schulen durch. An der Erhebung nahmen rund 4.000 Schulen teil.
Der Unterrichtsausfall lag in der Erhebungswoche bei 4,0 Prozent der Pflichtstunden laut aktuellem Stundenplan und damit unter dem Wert des Vorjahres, der im November 2024 bei 4,3 Prozent gelegen hatte. In nahezu allen Schularten konnte ein Rückgang des Unterrichtsausfalls festgestellt werden; lediglich bei den drei öffentlichen Schulen besonderer Art zeigte sich eine leichte Zunahme. Die geringste Ausfallquote meldeten die Grundschulen mit 1,6 Prozent, während sie an den allgemeinbildenden Gymnasien mit 5,1 Prozent am höchsten ausfiel.
Im Vergleich zur vorherigen Erhebung haben sich die Ursachen des Unterrichtsausfalls teilweise verschoben. Der Rückgang im Jahr 2025 ist vor allem auf eine geringere krankheitsbedingte Abwesenheit von Lehrkräften zurückzuführen. Gleichzeitig ist bei einzelnen Ursachenbereichen ein Anstieg zu verzeichnen, insbesondere bei außerunterrichtlichen Veranstaltungen, bei Prüfungen sowie bei sonstigen dienstlichen Aufgaben.
Vertretungseinsatz stabilisiert den Unterrichtsbetrieb
Der Anteil des Pflichtunterrichts, der in der Stichwoche nicht von den originär vorgesehenen Lehrkräften
durchgeführt wurde, betrug 10,6 Prozent.
Ein Großteil des nicht planmäßig erteilten Unterrichts konnte jedoch aufgefangen werden. Die Vertretungsquote lag bei 6,6
Prozent, sodass 62 Prozent des Unterrichts, der nicht plangemäß stattgefunden hat, in Form von Vertretungsunterricht erteilt
wurde. Dies wurde insbesondere durch Mehrarbeitsunterricht der Lehrkräfte, durch Gruppen- und Klassenzusammenlegungen sowie durch den
Einsatz der Lehrerreserve einschließlich von Vertretungslehrkräften ermöglicht. Der Vertretungseinsatz trug damit wesentlich
zur Stabilisierung des Unterrichtsbetriebs an den öffentlichen Schulen bei.
Für fachliche Rückfragen steht das Kultusministerium als zuständige Ansprechstelle zur Verfügung.