Umgang mit den Ergebnissen

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Vorgaben

Im Schulgesetz (§ 114 Abs. 4) heißt es: "Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden mit den Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten und in den zuständigen Lehrerkonferenzen besprochen.“

Dies bedeutet konkret:

  • Die Lehrkräfte besprechen die Gesamtergebnisse der Klasse bzw. Lerngruppe (nicht die Ergebnisse einzelner Schülerinnen und Schüler) mit den Schülerinnen und Schülern auf altersangemessene Art und Weise im Unterricht.
  • Die Lehrkräfte thematisieren die Gesamtergebnisse auch im Rahmen des folgenden Elternabends (ohne die Ergebnisse einzelner Schülerinnen und Schüler zu nennen).
  • Sofern die Ergebnisse einzelner Schülerinnen und Schüler Besonderheiten aufweisen, nimmt die entsprechende Lehrkraft das Gespräch mit diesen Schülerinnen und Schülern und mit den Eltern auf. Dies bedeutet nicht, dass mit allen Eltern und allen Schülerinnen und Schülern ein Einzelgespräch geführt werden muss.
  • Falls Erziehungsberechtigte dies wünschen, wird auch ein Gespräch über die individuellen Ergebnisse ihres Kindes geführt bzw. vor Ort Einblick in die Leistung der Schülerin bzw. des Schülers gewährt.
  • Die Ergebnisse sind darüber hinaus Gegenstand in den zuständigen Lehrer- bzw. Lerngruppenkonferenzen.
  • Frühestens nach Durchführung der oben genannten Schritte werden die Testhefte vernichtet, spätestens jedoch bis Ende des darauffolgenden Schuljahrs.

Der Prozess der Nutzung der Daten muss systematisch gestaltet werden mit der Zielsetzung,

  • die Daten zu analysieren und zu interpretieren,
  • Konsequenzen für die Weiterentwicklung zu ziehen und
  • die Sicherung des Umgangs mit den Ergebnissen der Vergleichsarbeiten VERA 8 für die schulinterne Qualitätsdokumentation zu gewährleisten.


Informationen des IBBW

Zum Umgang mit den Ergebnissen der Vergleichsarbeiten VERA 8 stellt das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) eine Handreichung bereit, die für die einzelnen Schritte der systematischen Nutzung viele Vorschläge und Anregungen enthält. 

Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse steht für Lehrkräfte zur kompetenzorientierten Weiterentwicklung des Unterrichts und datengestützten Förderung der Schülerinnen und Schüler das Zusatzangebot VERA+ bereit. Weitere Informationen, ein Erklärvideo oder ein Leitfaden zur Funktionalität von VERA+ sind unter www.veraplus-bw.de bereitgestellt. 

Ziel- und Leistungsvereinbarung

In die Ergebnisdiskussionen sind insbesondere die Kompetenzstufenmodelle zu den KMK-Standards einzubeziehen, die die Leistungen auf den einzelnen Stufen fachlich detailliert beschreiben.

Die zuständige Schulaufsicht erhält die Ergebnisse auf Schulebene. Bei Statusgesprächen mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Schulen und Schulaufsicht kommt den VERA-Daten eine wichtige Rolle zu. Für die Schulen und die Schulaufsicht gibt es hier einen Überblick, wie VERA und die datengestützte Qualitätsentwicklung ineinandergreifen.

Für eine geplante Schul- und Unterrichtsentwicklung kann an den Staatlichen Schulämtern bzw. an den Regierungspräsidien Unterstützung durch entsprechende Fachberaterinnen und Fachberater angefragt werden.

Didaktische Handreichungen des IQB

In den modular aufgebauten didaktischen Handreichungen des IQB (Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen) werden viele weiterführende Hinweise bereitgestellt. Die Module enthalten fachübergreifende Erläuterungen, fachallgemeine Erläuterungen sowie Informationen zu unterschiedlichen Kompetenzbereichen und weitere Hinweise. Für die Weiterentwicklung des Fachunterrichts an der Schule liefern diese didaktischen Handreichungen wertvolle Impulse.

Zuletzt geändert am 13.02.2026