Vorgaben
In der „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zu den zentral angefertigten Lernstandserhebungen“ (vom 20. Mai 2016, Inkrafttreten am 1. August 2016) heißt es: „Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden mit den Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und in den zuständigen Lehrer- bzw. Lerngruppenkonferenzen besprochen.“
Dies bedeutet konkret:
- Die Lehrkräfte besprechen die Gesamtergebnisse der Klasse bzw. Lerngruppe (nicht die Ergebnisse einzelner Schülerinnen und Schüler) mit den Schülerinnen und Schülern auf altersangemessene Art und Weise im Unterricht.
- Die Lehrkräfte thematisieren die Gesamtergebnisse auch im Rahmen des folgenden Elternabends (ohne die Ergebnisse einzelner Schülerinnen und Schüler zu nennen).
- Sofern die Ergebnisse einzelner Schülerinnen und Schüler Besonderheiten aufweisen, nimmt die entsprechende Lehrkraft das Gespräch mit diesen Schülerinnen und Schülern und mit den Eltern auf. Dies bedeutet nicht, dass mit allen Eltern und allen Schülerinnen und Schülern ein Einzelgespräch geführt werden muss.
- Falls Eltern dies wünschen, wird auch ein Gespräch über die individuellen Ergebnisse der Schülerin bzw. des Schülers geführt.
- Die Ergebnisse sind darüber hinaus Gegenstand in den zuständigen Lehrer- bzw. Lerngruppenkonferenzen.
Der Prozess der Nutzung der Daten muss systematisch gestaltet werden mit der Zielsetzung,
- die Daten zu analysieren und zu interpretieren,
- Konsequenzen für die Weiterentwicklung zu ziehen und
- die Sicherung des Umgangs mit den Ergebnissen der Vergleichsarbeiten VERA 8 für die schulinterne Qualitätsdokumentation zu gewährleisten.
Informationen des IBBW
Zum Umgang mit den Ergebnissen der Vergleichsarbeiten VERA 8 stellt das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) eine Handreichung bereit, die für die einzelnen Schritte der systematischen Nutzung viele Vorschläge und Anregungen enthält.
Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse steht für Lehrkräfte zur kompetenzorientierten Weiterentwicklung des Unterrichts und datengestützten Förderung der Schülerinnen und Schüler das Zusatzangebot VERA+ bereit. Weitere Informationen, ein Erklärvideo oder ein Leitfaden zur Funktionalität von VERA+ sind unter www.veraplus-bw.de bereitgestellt.
Ziel- und Leistungsvereinbarung
In die Ergebnisdiskussionen sind insbesondere die Kompetenzstufenmodelle zu den KMK-Standards einzubeziehen, die die Leistungen auf den einzelnen Stufen fachlich detailliert beschreiben.
Die zuständige Schulaufsicht erhält die Ergebnisse auf Schulebene. Bei Statusgesprächen mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Schulen und Schulaufsicht kommt den VERA-Daten eine wichtige Rolle zu. Für die Schulen und die Schulaufsicht gibt es hier einen Überblick, wie VERA und die datengestützte Qualitätsentwicklung ineinandergreifen.
Für eine geplante Schul- und Unterrichtsentwicklung kann an den Staatlichen Schulämtern bzw. an den Regierungspräsidien Unterstützung durch entsprechende Fachberaterinnen und Fachberater angefragt werden.
Didaktische Handreichungen des IQB
In den modular aufgebauten didaktischen Handreichungen des IQB (Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen) werden viele weiterführende Hinweise bereitgestellt. Die Module enthalten fachübergreifende Erläuterungen, fachallgemeine Erläuterungen sowie Kommentare zu den Aufgaben und weitere Hinweise. Für die Weiterentwicklung des Fachunterrichts an der Schule liefern diese didaktischen Handreichungen wertvolle Impulse.
Zuletzt geändert am 10.05.2024