Einordnung der Zentralen Erhebungen ins Gesamtkonzept der datengestützten Qualitätsentwicklung
Die systematische Erfassung und Betrachtung von Prozess- und Ergebnisqualitäten spielt für jede Schule im Rahmen ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung eine zentrale Rolle. Auf schulischer Ebene geben Zentrale Erhebungen Hinweise zu Stärken und Entwicklungsfeldern bezogen auf ausgewählte bildungsrelevante Indikatoren im Bereich der Prozesse und Ergebnisse. Sie erlauben eine Einordnung des schulischen Entwicklungsstands durch Nutzung standardisierter Instrumente und den Vergleich mit Referenzwerten.
Die Bildungsforschung hat die Erfahrungen aus der Schulpraxis bestätigt, wie wertvoll Rückmeldungen der Schülerinnen und Schüler für die Einschätzung der Passung des Unterrichtsangebots sind. Die Daten geben wichtige Hinweise zur Weiterentwicklung von Schule und Unterricht und können somit zum Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler beitragen. Dabei ist die eingeholte Rückmeldung als eine von mehreren möglichen Perspektiven auf den Unterricht zu verstehen und stellt keine Bewertung des Unterrichts oder gar der Lehrkraft als Person dar. Grundsätzlich steht die lernförderliche Qualität des Unterrichts im Mittelpunkt.
Zentrale Erhebungen an allgemein bildenden Schulen
Die Informationen im Schuldatenblatt zu den Rahmenbedingungen und Ergebnissen der einzelnen Schule lassen sich insbesondere dann sinnvoll interpretieren, wenn auch Daten zu „Prozessqualitäten“ oder zu „Ergebnissen“ ganzheitlich mit in den Blick genommen werden: Die Daten aus den Zentralen Erhebungen werden in aggregierter Form in das Schuldatenblatt eingespielt, um die ausgewählten Prozess- und Ergebnisqualitäten für die Statusgespräche im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarungen sichtbar zu machen. Dabei werden Referenzwerte (Gesamtwerte aller teilnehmenden Schulen der jeweiligen Schulart) dargestellt. Zudem wird neben dem Mittelwert der Schule auch die Streuung zwischen Klassen aufgezeigt. Diese Darstellung liefert eine Einschätzung darüber, wie groß Unterschiede innerhalb der Schule sind, ohne die Ergebnisse der einzelnen Klassen/Lerngruppen offenzulegen.
Im Jahr 2023 haben erstmalig rund 20% der Schulen an den neu eingeführten Zentralen Erhebungen teilgenommen. In den Jahren 2024 und 2025 hat sich die Teilnahmequote nochmals deutlich erhöht. Auch im Jahr 2026 werden die Zentralen Erhebungen wieder durchgeführt.
Die Befragungen erfassen die wahrgenommene Unterrichtspraxis im Fach Mathematik und die Einschätzungen der Schülerinnen und Schüler zu Zufriedenheit und Wohlbefinden.
Die wahrgenommene Unterrichtspraxis im Fach Mathematik wird in den Dimensionen „Strukturierte Klassenführung“, „Kognitive Aktivierung“ und „Konstruktive Unterstützung“ erfasst. Diese drei Dimensionen setzen sich jeweils aus zwei bis drei Teildimensionen zusammen, zu denen die Schulen detaillierte Rückmeldungen erhalten.
Zufriedenheit und Wohlbefinden der Schülerinnen und Schüler nimmt die Dimensionen „Einstellung zur Schule“, „Beziehungen zwischen Lernenden“ und „Beziehungen zwischen Lernenden und Lehrkräften“ in den Fokus. Die „Einstellung zur Schule“ wird als einzelne Dimension ohne Unterteilung erfasst, die beiden anderen Dimensionen setzen sich jeweils aus zwei Teildimensionen zusammen, zu denen die Schulen jeweils detaillierte Rückmeldungen erhalten. Die Zentralen Erhebungen finden online statt, der Aufwand für Schulleitung und Lehrkräfte ist vergleichsweise gering. Das IBBW verarbeitet die Daten anonymisiert, d. h. ohne Kennzeichnung der Schülerinnen und Schüler bzw. der Lehrkräfte.
In diesem Jahr wird erneut auch den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) das Angebot zur Teilnahme gemacht. Genaue Informationen zur Durchführung und zu den Ergebnisberichten werden zum zweiten Schulhalbjahr bereitgestellt.
Weitere Informationen zum Verfahren der Zentralen Erhebungen und zum Nutzen der Ergebnisrückmeldung:
Einblicke in die Zentralen Erhebungen an allgemeinen Schulen – ein Artikel von Dr. Ingola Mohr
Durchführung an allgemein bildenden Schulen 2026
Zum zweiten Schulhalbjahr erhalten alle Schulen detaillierte Informationen zur Durchführung. Rechtzeitig vor dem Start der Erhebungen werden die Links zur Befragung an die Schulen versendet. Für jede Klassenstufe (3, 6 und 8) werden jeweils separate Links zur Online-Befragung erzeugt, die dann an die entsprechenden Lehrkräfte der Klassenstufe weiterzuleiten sind.
An den weiterführenden allgemein bildenden Schulen werden die Zentralen Erhebungen in den Klassenstufen 6 und 8 vom 13. April bis zum 08. Mai 2026 durchgeführt.
In der Primarstufe (Klassenstufe 3) und an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) finden die Zentralen Erhebungen vom 27. April bis zum 22. Mai 2026 statt.
Fragebogen der Zentralen Erhebungen
Ansicht der Onlinebefragung der Zentralen Erhebungen 2026 Klasse 3
Ansicht der Onlinebefragung der Zentralen Erhebungen 2026 Klasse 6 und 8
Darüber hinaus sind die verwendeten Dimensionen auch im Schul-Tool als Bausteine zur ergänzenden Nutzung bereitgestellt. Dies
ermöglicht es, die Bausteine flexibel für schulinterne Befragungen zu nutzen, unabhängig von Zeitraum, Klassenstufen und
Fachbezug der Zentralen Erhebungen. Somit können die Bausteine als wertvolle Ergänzung zu den Zentralen Erhebungen verwenden
werden, um kontinuierlich Feedback zu sammeln und schulinterne Prozesse zu optimieren.
Achtung: Befragungen im Schul-Tool dienen ausschließlich der schulinternen Nutzung und können nicht im Schuldatenblatt abgebildet
werden.
Ergebnisrückmeldung
Die Schulleitung erhält (analog zu VERA, Lernstand 5) Gesamtauswertungen pro Klassenstufe sowie Klassenunterberichte zur
Weiterleitung an die jeweilige Lehrkraft. Die einzelne Lehrkraft erhält eine Auswertung für ihre eigene Klasse, die der eigenen
Unterrichtsentwicklung dient. Diese Daten verbleiben bei der jeweiligen Lehrkraft.
Das Infomaterial soll dabei unterstützen, die Daten zu analysieren, Handlungsbedarfe zu identifizieren und darauf aufbauend konkrete Maßnahmen abzuleiten.
Überblick zur Einordnung der Ergebnisse in den Schul- und Unterrichtsentwicklungsprozess
Kontakt weiteren Fragen
FAQs Zentrale Erhebungen
Nach Schulgesetz (§ 114) und Verordnung des Kultusministeriums über die Zentralen Erhebungen zur Schul- und
Unterrichtsqualität (ZE VO) vom 29. Januar 2026 sind die Zentralen Erhebungen an allgemein bildenden Schulen verpflichtend
durchzuführen.
Von der verpflichtenden Teilnahme an den Zentralen Erhebungen ausgenommen sind die SBBZ. Insbesondere den SBBZ mit Förderschwerpunkt
Lernen wird die Teilnahme jedoch explizit empfohlen. Die SBBZ können sich über einen vorab zugesendeten Link zur Teilnahme
anmelden.
Grundschulen/Primarstufe: Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 3
Sekundarschulen: Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 6 und 8
SBBZ: Schülerinnen und Schüler in den Klassenstufen 3, 6 und 8 (ggf. in altersgemischten Lerngruppen)
Der Befragungszeitraum für die 6. und 8. Klassen ist vom 13. April bis 08. Mai 2026. Für die Klassenstufe 3 und die SBBZ finden die Zentralen Erhebungen vom 27. April bis zum 22. Mai 2026 statt.
Der Zeitrahmen für die Durchführung von Zentralen Erhebungen mit Schülerinnen und Schülern umfasst eine Schulstunde.
Die Erhebung wird an der Schule - möglichst im Mathematikunterricht – durchgeführt.
Die Eltern können informiert werden, jedoch ist keine Einverständniserklärung erforderlich.
Ja, für die Durchführung benötigen die Schülerinnen und Schüler ein digitales Endgerät mit Internetzugang. Die Lehrkraft leitet den Schülerinnen und Schülern den Link weiter, so dass diese sich direkt in die Befragung einloggen können.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten den Link von der durchführenden Lehrkraft.
Ja, die Fragen stehen als PDF-Version des Fragebogens auf der Homepage bereit. Bitte beachten Sie, dass dies ein Ansichtsexemplar ist, das nicht zur Durchführung der Zentralen Erhebungen in den Klassen verwendet werden kann.
Ja, die Aussagen sind altersgerecht formuliert und wurden in Bezug auf ihr Verständnis für die jeweilige Klassenstufe validiert. Um das Verständnis zu erleichtern, können die Aussagen bei Bedarf während der Durchführung vorgelesen werden. Nachfragen von Schülerinnen und Schülern dürfen beantwortet werden. Dabei sollten Begriffe verwendet werden, die den Schülerinnen und Schülern geläufig sind, ohne konkrete Beispiele zu geben.
Die Schulleitung bekommt die Ergebnisse nach Abschluss des Befragungszeitraums zugesandt. Diese enthält eine zusammenfassende
Auswertung über alle Klassen einer Klassenstufe sowie klassenspezifische Auswertungen zur Weiterleitung an die betreffenden
Lehrkräfte der Klasse.
Die Schulleitung ist gehalten, mit den Daten sensibel und vertrauensvoll umzugehen und sie ausschließlich für die Schul- und
Unterrichtsentwicklung zu verwenden.
Zu einem späteren Zeitpunkt werden die Daten außerdem zusammengefasst für die Schule im Schuldatenblatt dargestellt.
Die Daten aus der Befragung stehen vom IBBW aufbereitet für das kommende Statusgespräch zur Verfügung und können mit der Schulaufsicht im Zusammenhang mit anderen Daten im Schuldatenblatt besprochen werden.
Die Befragungsergebnisse liefern zu den erhobenen Bildungsindikatoren eine Einschätzung der befragten Gruppe und können so Hinweise für die Schul- und Unterrichtsentwicklung geben.