An Lernstand 2 (Deutsch und Mathematik) nehmen in Baden-Württemberg ab dem Schuljahr 2026/2027 alle öffentlichen allgemein bildenden Grundschulen verpflichtend teil.
Zielgleich unterrichtete Schülerinnen und Schüler an SBBZ und in der Inklusion an öffentlichen Schulen nehmen ab 2026 ebenfalls an Lernstand 2 teil. Eine Teilnahme der Schulen in privater Trägerschaft wird vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport zur Orientierung empfohlen.
Grundsätzlich nehmen alle Schülerinnen und Schüler der zweiten Klassen, die öffentliche allgemeine Grundschulen besuchen, an Lernstand 2 teil. Besonderheiten bei der Teilnahme können sich jedoch in folgenden Fällen ergeben:
Sonderpädagogisches Bildungsangebot: Zielgleich unterrichtete Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren bzw. in inklusiven Bildungsangeboten nehmen ab 2026 an Lernstand 2 teil. Für diese Schülerinnen und Schüler stehen für die Förderschwerpunkte Sehen, Hören, Sprache sowie körperliche und motorische Entwicklung zentral angepasste Testhefte zur Verfügung. Die Ergebnisse gehen regulär in die Wertung ein.
Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen (ohne einen festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot): Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf (z. B. einer Teilleistungsstörung in Deutsch, LRS) oder Behinderung (z. B. mit Seh-, Hör- und Körperbehinderungen) an allgemeinen Schulen nehmen an Lernstand 2 teil. Je nach einer entsprechenden Einzelfallentscheidung durch die Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz haben sie Anspruch auf einen (behinderungsbedingten) Nachteilsausgleich. Die Schule und die Schulverwaltung legen die notwendigen Modifikationen im Einzelfall und in eigener Verantwortung fest, dabei bleiben die inhaltlichen Anforderungen grundsätzlich erhalten. (siehe Extern: Verwaltungsvorschrift für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen (Öffnet in neuem Fenster) vom 1. August 2008, Absatz 2.3.1).
Anschlussphase VKL-Status: Schülerinnen und Schüler im Status "Anschlussphase VKL-Status" nehmen ab 2026 regulär an Lernstand 2 teil.
VKL-Status: Schülerinnen und Schüler im VKL-Status müssen nicht an Lernstand 2 teilnehmen. Nehmen sie freiwillig teil, gehen ihre Ergebnisse nicht in die Berechnung der Klassen- und Schulwerte ein. Die individuellen Ergebnisse werden aber in den Rückmeldungen ausgewiesen.
Lernstand 2 soll die Lehrkräfte dabei unterstützen, den Lernstand der Schülerinnen und Schüler in wichtigen Basiskompetenzen zu Beginn von Klasse 2 einschätzen zu können. Mit Hilfe der Ergebnisse können die Lehrkräfte passende Lernangebote sowohl für die Klasse als auch für einzelne Schülerinnen und Schüler auswählen und diese im Unterricht zielgerichtet einsetzen. Dadurch soll Lernstand 2 dazu beitragen, Lernschwierigkeiten in Deutsch und Mathematik früh zu erkennen und eine Förderung einzuleiten.
Lernstand 2 wird im Auftrag des Kultusministeriums am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) entwickelt. Eine Gruppe erfahrener Lehrkräfte entwickelt die Aufgaben des Lernstand 2 in Zusammenarbeit mit Teststatistikerinnen und Teststatistikern und unter wissenschaftlicher Begleitung.
Weitere Informationen zur Entwicklung der Tests und der Zuständigkeiten im Verfahren finden Sie unter Verfahren: Lernstandsanalyse (Ebene I)
Im Fach Mathematik werden der Kompetenzbereich „Zahlvorstellung“ mit dem Testbereich Zahlen und die Kompetenzbereiche „Operationsvorstellung“ und „Flexibles Rechnen“ mit dem Testbereich Operationen überprüft.
Im Fach Deutsch wird der Kompetenzbereich „Lesen“ mit den beiden Testbereichen Lesegeschwindigkeit und Leseverständnis überprüft.
Lernstand 2 misst den Leistungsstand in den Fächern Deutsch und Mathematik und untersucht Basiskompetenzen, die für zukünftiges Lernen entscheidend sind. Um reliable und valide Aussagen über den individuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler zu erhalten, werden besonders relevante Testbereiche fokussiert, die in Abstimmung mit einer wissenschaftlichen Begleitung aus den ausgewählten Basiskompetenzen abgeleitet werden.
Während des Entwicklungsprozesses werden die Aufgaben an ausgewählten Schulen erprobt und von Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern bewertet. Anschließend werden sie in einer großen Pilotierungsstudie mit Schülerinnen und Schülern landesweit auf ihre Testtauglichkeit geprüft. Das Ziel der Pilotierungsstudie ist die Gewinnung empirischer Daten. Alle Aufgaben werden aufgrund ihrer empirisch ermittelten Schwierigkeit und einer inhaltlichen Analyse den Lernstandsstufen eines Lernstandsstufenmodells zugeordnet. Aufgaben, die von zu wenigen Schülerinnen und Schülern gelöst werden, scheiden aus. Die Aufgabenauswahl für den endgültigen Test erfolgt so, dass alle Lernstandsstufen durch ausreichend viele Aufgaben vertreten sind.
Der Zeitraum von zwei Wochen wurde festgelegt, damit sich der Einsatz besser mit dem Schulalltag abstimmen lässt. So können die Schulen flexibel entscheiden, wann sie die Tests durchführen.
Für die Durchführung von Lernstand 2 ist ein bestimmter Testzeitraum festgelegt. Eine Durchführung außerhalb dieses Zeitraums ist nicht vorgesehen.
Ein gezieltes inhaltliches Üben oder eine Vorbereitung auf die Lernstandsanalyse (Ebene I) ist nicht sinnvoll, da der Lernstand der Schülerinnen und Schüler objektiv erfasst werden soll. Lehrkräfte können mit ihrer Klasse jedoch die Zielsetzung vorab besprechen. Die Lehrkräfte sollten ihre Schülerinnen und Schüler darin unterstützen, die Tests motiviert und sorgfältig zu bearbeiten.
Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte sind vorab mit dem Dokument „Hinweise für Schülerinnen/Schüler sowie Eltern/Erziehungsberechtigte“ über die Durchführung von Lernstand 2 zu informieren. Dieses Dokument steht in mehreren Sprachen zum Download bereit.
Die Schule kann hierfür selbstständig Regelungen treffen. Die Schulleitungen sollten die Durchführung gemeinsam mit den betreffenden Lehrkräften abstimmen. Bei verschiedenen Testterminen für Parallelklassen sollten Vor- und Nachteile abgewogen werden.
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) empfiehlt die Fachlehrkraft als Aufsicht bei der Durchführung einzusetzen. Insbesondere bei den noch sehr jungen Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 2 haben diese eine Bezugsperson, an die sie sich bei Fragen wenden können. Allerdings kann bei Bedarf nach Ermessen der Schulleitung die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung auch an andere Personen bzw. Teams der Schule weitergegeben werden.
Nein, die Tests werden nicht benotet. Gemäß Schulgesetz (§ 114 Abs. 4) ist Lernstand 2 nicht Teil der Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler.
Die Schule kann hierfür Regelungen nach eigener pädagogischer Maßgabe treffen. Ein eventueller Nachtermin muss jedoch innerhalb des vom Kultusministerium vorgegebenen Durchführungszeitraums liegen.
Bei Lernstand 2 handelt es sich um ein standardisiertes Testverfahren, das spezielle Festlegungen erfordert, damit der Lernstand von Schülerinnen und Schülern objektiv und zuverlässig gemessen werden kann. Dazu gehört auch, dass ein Test einfachere und schwierigere Aufgaben beinhaltet. Die Schwierigkeit einer Aufgabe kann darin bestehen, alle Teilaspekte dieser Aufgabe zu lösen. Schülerinnen und Schüler mit entsprechend ausgeprägten Kompetenzen werden eine solche Aufgabe mit großer Wahrscheinlichkeit lösen. Schülerinnen und Schüler mit weniger ausgeprägten Kompetenzen dagegen nicht oder nur teilweise. Deren Kompetenzausprägungen werden durch leichtere Aufgaben erfasst. Die Vorgabe, dass keine Teilpunkte vergeben werden dürfen, führt also nicht dazu, dass Schülerinnen und Schüler generell zu schlecht beurteilt werden.
Ließe man die Vergabe von Teilpunkten zu, würde für die meisten Schülerinnen und Schüler dieselbe Lernstandsstufe ermittelt wie ohne die Vergabe von Teilpunkten. Nur für einen kleinen Teil der Schülerinnen und Schüler würden sich Abweichungen zeigen. Das liegt daran, dass bei gleicher Anzahl von Aufgaben die Messgenauigkeit i. d. R. steigt, wenn die Vergabe von Teilpunkten zugelassen wird. Der Zuwachs an Messgenauigkeit ist allerdings abzuwägen gegen einen steigenden Aufwand bei der Auswertung der Aufgaben und der Eingabe der Ergebnisse ins Online-Portal. Dieser kommt zustande, da in den Auswertungsanleitungen genaue Kriterien definiert werden müssten, ab wann eine Aufgabe als teilweise richtig bearbeitet gilt. Dies ist notwendig, um die Objektivität des Testverfahrens sicherzustellen. Allerdings ist es nicht immer möglich, (konsensuale) Kriterien zu finden, ab wann eine Aufgabe als teilweise richtig bearbeitet gelten soll. Bei herkömmlichen schriftlichen Arbeiten, die der Lernkontrolle und dem Leistungsnachweis dienen, würde man aus pädagogischen Gründen die Vergabe von Teilpunkten zulassen.
Bei Bedarf können Eltern und Erziehungsberechtigte im Rahmen eines Gesprächs in der Schule Einsicht in die Testhefte ihres Kindes nehmen. Im Schulgesetz (§ 114 Abs. 4) heißt es: "Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden mit den Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten und in den zuständigen Lehrerkonferenzen besprochen.“ Konkrete Informationen hierzu finden sich unter „Umgang mit den Ergebnissen“.
Spätestens bis Ende des darauffolgenden Schuljahrs werden die Testhefte vernichtet.
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) empfiehlt, das Dokument „Ergebnisrückmeldung für die Schulleitung“ mindestens fünf Jahre aufzubewahren, da die Lernstandserhebungen ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung sind und der Unterrichts- und Schulentwicklung dienen.
Im Schulgesetz (§ 114 Abs. 4) heißt es: "Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden mit den Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten und in den zuständigen Lehrerkonferenzen besprochen.“
Die Ergebnisrückmeldungen zu Lernstand 2 können zudem auch als Grundlage für die Entwicklung von Förderkonzepten dienen.
Die Form der Benachrichtigung bestimmt die Schule selbst. Ein einheitliches Vorgehen für alle Klassen wird empfohlen. Um Lehrkräfte bei der Information der Eltern und Erziehungsberechtigten zu unterstützen, stellt das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) fachspezifische Rückmeldedokumente bereit. Diese Ergebnisrückmeldungen für Eltern und Erziehungsberechtigte stehen der Lehrkraft für ihre Klasse als Gesamtdokument zu Verfügung und können heruntergeladen und ausgedruckt werden. Bei Bedarf steht eine Ergänzung in vielen Sprachen (z. B. Englisch, Italienisch, Kroatisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch) bereit, die der Rückmeldung beigefügt werden kann.
Sofern die Ergebnisse einzelner Schülerinnen und Schüler Besonderheiten aufweisen, spricht die entsprechende Lehrkraft mit diesen Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern. Dies bedeutet nicht, dass mit allen Eltern und allen Schülerinnen und Schülern ein Einzelgespräch geführt werden muss. Auf Wunsch der Eltern ist ein Gespräch auch bei Ergebnissen, die keine Besonderheiten aufzeigen, möglich.
Der Schutz der persönlichen Daten wird sehr ernst genommen, es erfolgt eine strikte Orientierung an den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Aus diesem Grunde wurden Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl vom Institut für Bildungsanalysen als auch den externen Dienstleistern beachtet werden. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten kontrolliert. Es werden nur Daten erhoben, die für das Verfahren relevant sind. Die Weiterleitung der Daten an das IBBW erfolgt ausschließlich anonym.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das IBBW ist gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e) EU-DSGVO i.V.m. § 114 Abs. 4 SchulG BW.
Auf Basis der eingegebenen Daten werden den Schulen im Online-Portal die Ergebnisrückmeldungen bereitgestellt. Diese enthalten für die Fachlehrkraft einer Klasse Informationen auf Ebene ihrer Klasse sowie der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Die Schulleitung erhält Informationen auf Ebene der Parallelklassen und der Schule; sie kann darüber hinaus anlassbezogen Einblick in die Rückmeldedokumente für die Fachlehrkräfte nehmen.
Die Daten werden anonym (d. h. die Namen der Schülerinnen und Schüler bleiben geheim) dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) weitergeleitet. Dort werden sie für die Berechnung von Vergleichswerten, für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Lernstand 2 sowie für wissenschaftliche Zwecke genutzt.
In der Ergebnisrückmeldung für Lehrkräfte und in den fachspezifischen Dokumenten „Erläuterungen zu Testbereichen und Stufenmodellen“ finden Lehrkräfte weiterführende Hinweise zur Ableitung von Fördermaßnahmen aus den Ergebnissen der Lernstandsanalyse.
Für eine gezielte Weiterarbeit im Unterricht stehen im Online Portal Lernstandserhebungen Hinweise zur Förderung zur Verfügung.
Zuletzt geändert am 30.04.2026