Schulgesetz § 114 Datengestützte Qualitätsentwicklung an Schulen
(3) Das Kultusministerium kann Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte verpflichten, an Lernstandserhebungen von internationalen, nationalen oder landesweiten Vergleichsuntersuchungen teilzunehmen, die schulbezogene Tatbestände beinhalten und Zwecken der Schulverwaltung oder der Bildungsplanung dienen; die Erhebung kann sich auch auf weitere außerschulische Bildungsdeterminanten beziehen, soweit es den Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften zumutbar ist.
Referenzrahmen KMK-Standards
Den Referenzrahmen für Lernstand 5 bilden die Bildungsstandards für den Primarbereich in Deutsch und Mathematik, die von der Kultusministerkonferenz verabschiedet wurden. Die KMK-Bildungsstandards sind abschlussbezogen und damit für das Ende der Klasse 4 definiert. Sie gelten auch für die Grundschulen in Baden-Württemberg.
An der Schnittstelle zwischen Grundschule und weiterführenden Schulen orientiert sich das Verfahren Lernstand 5 an diesen Bildungsstandards des Primarbereichs.
Verwaltungsvorschrift zu Lernstandserhebungen
Das Verfahren Lernstand 5 wird in den Fächern Deutsch (im Bereich Lesen) und in Mathematik verpflichtend durchgeführt. Lernstandserhebungen werden nicht benotet und sind nicht Teil der Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler.
Die Bestimmungen werden in einer Verwaltungsvorschrift geregelt. Darin heißt es bezüglich Lernstand 5:
„Zentrale Lernstandserhebungen werden durchgeführt [...] in der Klasse 5 der auf der Grundschule aufbauenden Schularten in Deutsch und Mathematik mit dem Verfahren Lernstand 5. [...]
Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden mit den Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und in den zuständigen Lehrer- beziehungsweise Lerngruppenkonferenzen besprochen. Auf Wunsch werden die Lernstandserhebungen nach ihrer Auswertung den Schülerinnen und Schülern zum Verbleib mitgegeben. Die Termine der Lernstandserhebungen werden vom Kultusministerium festgelegt.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zu den Vergleichsarbeiten vom 30. April 2014 (K.u.U. S. 121) außer Kraft.”
Verwaltungsvorschrift zum Übergang Grundschule auf weiterführende Schulen
In der „Verwaltungsvorschrift des Kultusministerium über das Aufnahmeverfahren für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten; Orientierungsstufe” wird die Entwicklung von Förderkonzepten und die Durchführung von Unterstützungsmaßnahmen in der Orientierungsstufe vorgeschrieben. Darin heißt es unter „4.2 Unterstützungsmaßnahmen” bezüglich Lernstand 5:
„Mit Hilfe von Diagnoseverfahren, zum Beispiel Lernstand 5, kann der Unterstützungsbedarf festgestellt werden.“
Die Verwaltungsvorschrift vom 04.11.2015 (Ausgabe: 2015, Nr. 21, S. 415-424, Veröffentlichungsdatum 01.12.2015, i.d.F.v. 15.07.2019) ist hier abrufbar.
Zuletzt geändert am: 01.05.2023
Feststellung des individuellen Lernstands von Schülerinnen und Schülern
Lernstand 5 ermittelt den Lernstand von Schülerinnen und Schülern in einzelnen eng umrissenen Basiskompetenzen der Fächer Deutsch und Mathematik. Die anhand wissenschaftlicher und theoretischer Erkenntnisse fundiert ausgewählten Kompetenzen der Bildungsstandards gelten als prognostisch relevant für das künftige Lernen in der Sekundarstufe.
Die Ergebnisrückmeldungen liefern den Lehrkräften zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in der Klassenstufe 5 fachlich differenzierte Informationen über den erreichten Lernstand ihrer Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der untersuchten Kompetenzen. Sie bilden die Ausgangsbasis für Fördermaßnahmen. Auf diese Weise können Lehrkräfte die Schülerinnen und Schüler gezielt im weiteren Kompetenzerwerb unterstützen.
Das Verfahren Lernstand 5 legt somit den Grundstein für das individuelle Weiterlernen in der Sekundarstufe.
Erfassung der Heterogenität der Lerngruppe
Durch den Wegfall der Verbindlichkeit der Grundschulempfehlung wird die Schülerschaft zu Beginn der Klassenstufe 5 heterogener und der Lernstand für Lehrkräfte schwerer einschätzbar. Mit Hilfe von Lernstand 5 können Lehrkräfte frühzeitig die Ausprägung der Heterogenität ihrer noch unbekannten Lerngruppe erfassen und Schülergruppen mit ähnlichen Lernständen feststellen.
Die fachlich differenzierten Rückmeldungen zu den untersuchten Basiskompetenzen und die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu Gruppen mit vergleichbarem Leistungsstand ermöglichen passgenaue Unterrichtsangebote und gruppenorientierte Fördermaßnahmen.
Das Verfahren Lernstand 5 trägt somit zu einem gelingenden Übergang in die Sekundarstufe bei.
Schul- und Unterrichtsentwicklung
Lernstandserhebungen sind Teil des Gesamtkonzepts der datengestützten Qualitätsentwicklung an Schulen. Anhand der Ergebnisrückmeldungen zu Lernstand 5 können fundierte Diskussionen und Reflexionen über Lernprozesse, Fördermaßnahmen, Unterrichtsmethoden ebenso zwischen einzelnen Lehrkräften wie auch innerhalb der Fachlehrerteams stattfinden.
Die feinstrukturierte Modellierung der Basiskompetenzen und die differenziert beschriebenen kognitiven Anforderungen der Stufen verstärken den Blick auf den Kompetenzerwerb von Schülerinnen und Schülern. Lehrkräfte und Fachlehrerteams erweitern ihre fachdidaktischen und diagnostischen Fähigkeiten, indem sie sich mit den Beschreibungen der Stufen auseinandersetzen.
Das Verfahren Lernstand 5 unterstützt somit die datenbasierte Ausrichtung der Schule auf die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler.
Zuletzt geändert am 28.06.2023
Der Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule stellt einen wichtigen Meilenstein in der Bildungsbiographie von Schülerinnen und Schülern dar. Für die weitere Entwicklung der individuellen Fähigkeiten ist es entscheidend, in der neuen Schule einen guten Anschluss an bisher erreichte Kompetenzen zu finden und diese weiter auszubauen. Bei diesem Prozess unterstützt Lernstand 5 die Lehrkräfte zu Beginn der Klasse 5. Lernstand 5 ist ein förderdiagnostisches Verfahren auf zwei Ebenen.
Auf Ebene I wird mithilfe einer Lernstandsanalyse der derzeitige Lernstand der Schülerinnen und Schüler in prognostisch relevanten Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik ermittelt, d.h. in eng umrissenen Kompetenzbereichen, die bedeutsam sind für das Weiterlernen in der Sekundarstufe. Aufgrund ihrer Ausrichtung und Fokussierung auf Basiskompetenzen ist die Lernstandsanalyse kein Instrument, das die Eignung für eine Schulart bewertet.
Grundlage für die Auswahl der Basiskompetenzen sind hierbei die Anforderungen der länderübergreifend verbindlichen Bildungsstandards für den Primarbereich, also für das Ende der Klasse 4.
Im Fach Deutsch wird der Kompetenzbereich „Lesen“ mit den beiden Testbereichen
„Lesegeschwindigkeit“ und „Leseverständnis“ erfasst. Ausführliche Beschreibungen dieser Testbereiche, der
Ergebnisinterpretation und dem Bezug zu den Fördermaterialien finden sich im Dokument Deutsch:
Erläuterungen zu Testbereichen und Stufenmodell (PDF).
Im Fach Mathematik wird der Kompetenzbereich „Zahlen und Operationen“ mit den drei Testbereichen
„Schriftliche Rechenverfahren“, „Operationsverständnis“ und „Zahlverständnis“ erfasst.
Ausführliche Beschreibungen dieser Testbereiche, der Ergebnisinterpretation und dem Bezug zu den Fördermaterialien finden sich im
Dokument Mathematik:
Erläuterungen zu Testbereichen und Stufenmodellen (PDF).
Weitere Informationen zu Ebene I von Lernstand 5 finden Sie unter Lernstandsanalyse (Ebene I).
Auf Ebene II werden im Anschluss an die Lernstandsanalyse Fördermaterialien für Lehrkräfte bereitgestellt, die im Unterricht gezielt für den weiteren Aufbau von Kompetenzen genutzt werden können. Detaillierte Informationen zu Ebene II von Lernstand 5 finden Sie intern unter Diagnosegeleitete Förderung (Ebene II).
Zuletzt geändert am: 11.09.2025
Zuständigkeiten im Verfahren (Ebene I)
Lernstand 5 wurde bis zum 28. Februar 2019 am Landesintitut für Schulentwicklung im Auftrag des Kultusministeriums entwickelt. Seit dem 1. März 2019 erfolgt die Entwicklung am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW). Der Entwicklungsprozess erfolgt in Kooperation und in enger Abstimmung mit der wissenschaftlichen Begleitung. Der Support für die Schulen wird in allen Fragen der Durchführung vom Service Center Schulverwaltung (SCS) übernommen.
Konzeption der Lernstandsanalyse (Ebene I)
Die Lernstandsanalyse wird als standardisierter Test nach wissenschaftlichen Kriterien konzipiert. Als Grundlage dienen die Methoden der empirischen Sozialforschung. Die Rückmeldung der Ergebnisse aus der Lernstandsanalyse erfolgt anhand von Stufenmodellen, welche den Lernstand der Schülerinnen und Schüler in aufeinander aufbauenden Lernstandsstufen inhaltlich detailliert beschreiben.
Zur Konstruktion dieser Stufenmodelle wurde auf Basis fachdidaktisch-theoretischer Modelle zu zentralen Teilkompetenzen in den Testbereichen ein umfangreicher Pool an Testaufgaben konzipiert. Mit Hilfe einer umfassenden Untersuchung (sog. Normierung) an einer landesweit repräsentativen Schülerstichprobe wurden Rückschlüsse auf die kognitiven Anforderungen der entwickelten Aufgaben gezogen. Dies bildete die Basis für die fachliche Beschreibung der Lernstandsstufen im Austausch zwischen Teststatistikern, Fachdidaktikern und Wissenschaftlern. Die Tests bilden somit eine große Bandbreite der Kompetenzausprägung eines Testbereichs ab.
Entwicklung und Pilotierung (Ebene I)
Für die Lernstandsanalyse wurde eine Vielzahl von Testaufgaben von erfahrenen Lehrkräften in Zusammenarbeit mit
Teststatistikerinnen und Teststatistikern entwickelt.
Vor dem flächendeckenden Einsatz wurden die Aufgaben im Rahmen einer Pilotierung voruntersucht. Lernstand 5 wird in den ersten Wochen
des neuen Schuljahres durchgeführt, eine Pilotierung zum gleichen Zeitpunkt würde demzufolge mit dem Testeinsatz kollidieren. Die
Aufgaben wurden daher am Ende der Klassenstufe 4 in den Grundschulen erprobt.
Zielsetzung der Pilotierung ist nicht, die Leistungen einzelner Schülerinnen und Schüler oder einzelner Klassen zu erheben, vielmehr sollen die neu entwickelten Aufgaben an einer repräsentativen Stichprobe von Schülerinnen und Schülern auf ihre Qualität hin untersucht werden. Die Pilotierung der Aufgaben ist in zweierlei Hinsicht von zentraler Bedeutung:
- Auswahl qualitativ hochwertiger Aufgaben auf der Basis teststatistischer Analysen
- Gewinnung von Daten und Informationen als Grundlage für die Erstellung von Ergebnisrückmeldungen.
Damit nach der Durchführung von Lernstand 5 den Schulen möglichst zuverlässige Daten zurückgemeldet werden können, ist es wesentlich, dass die Pilotierungsschulen die Gesamtheit der baden-württembergischen Schulen adäquat repräsentieren. Aus diesem Grund werden die Pilotierungsschulen durch eine zufällige Stichprobenziehung ermittelt, anteilig zur jeweiligen Anzahl von Schulen in den vier Regierungspräsidiumsbezirken. Jede Aufgabe wird von mindestens 600 Schülerinnen und Schülern erprobt und somit ein angemessener Stichprobenumfang gewährleistet.
Die Analyse der Pilotierungsdaten erfolgt anhand von Modellen der probabilistischen Testtheorie. Für die anschließende Auswahl der Aufgaben werden sowohl fachdidaktische als auch teststatistische Aspekte berücksichtigt.
Verfahrensschritte an der Schule (Ebene I)
Lernstand 5 wird ab dem Schuljahr 2015/2016 an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen der Sekundarstufe I verpflichtend durchgeführt.
Für den Einsatz ist ein Zeitfenster in der zweiten, dritten und vierten Schulwoche festgelegt, in welchem die Schulen selbst den Einsatztermin flexibel festlegen können. Mit Hilfe eines Planungsrasters können die Schulen und Lehrkräfte die Durchführung zeitlich planen.
Lernstand 5 wird über das landeseigene Online-Portal Lernstandserhebungen durchgeführt. Dieses Portal ermöglicht es den Schulen, ihre Klassen zu verwalten, die Test- und Begleitmaterialien herunterzuladen, die Testergebnisse der Schülerinnen und Schüler einzugeben sowie die Ergebnisrückmeldungen abzurufen. Die Schulen erhalten jeweils Anfang September, also zum Ende der Sommerferien, ihren Zugang zu diesem Portal.
Die Lehrkräfte informieren die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern und Erziehungsberechtigten über die Zielsetzungen und den Ablauf von Lernstand 5 vorab. Hierzu wird ein Dokument zur Weitergabe zur Verfügung gestellt.
Die Lernstandserhebung wird in Form von schriftlichen Arbeiten im Klassenverband durchgeführt. Nach dem Einsatz werden die von den Schülerinnen und Schülern bearbeiteten Aufgaben durch die jeweilige Fachlehrkraft nach landesweit einheitlichen Auswertungsmaßstäben korrigiert. Im Anschluss geben die Schulen ihre Testergebnisse in das geschützte Online-Portal Lernstandserhebungen ein. Die Übermittlung der Schülerergebnisse an das IBBW erfolgt anonymisiert. Der Datenschutz wird dabei gewährleistet. Nach der Dateneingabe können die Ergebnisrückmeldungen direkt im Online-Portal abgerufen und für die diagnosegeleitete Förderung (Ebene II) genutzt werden.
Bedeutung und Inhalte (Ebene II)
Mit dem Anspruch einer „Bildung, die allen gerecht wird“ formuliert das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport den nachfolgenden bildungspolitischen Leitgedanken für alle Schulen.
„Schülerinnen und Schüler haben unterschiedliche Stärken und Bedürfnisse. Das baden-württembergische Schulsystem bietet deshalb für alle Kinder und Jugendlichen individuelle Fördermöglichkeiten. Neben den allgemein bildenden Schulen eröffnen die beruflichen Schulen vielfältige Bildungswege.”
(Link zur Seite des Kultusministeriums Baden-Württemberg, Stand 10.05.2024)
Das förderdiagnostische Verfahren Lernstand 5 bietet den Schulen Hilfestellung bei der Umsetzung dieser individuellen Förderung, indem auf Ebene II Fördermaterialien bereitgestellt werden, die Lehrkräfte im Unterricht gezielt für den weiteren Aufbau von Kompetenzen nutzen können.
Die Materialien zu einzelnen Testbereichen der Fächer Deutsch und Mathematik (siehe Ebene I) knüpfen an die Lernstände an, die in den Stufenmodellen beschrieben sind.
Zuständigkeiten im Verfahren (Ebene II)
Die Entwicklung der Fördermaterialien erfolgte bis zum 28. Februar 2019 am Landesinstitut für Schulentwicklung mit weitgehender Unterstützung der wissenschaftlichen Kooperationspartnerinnen und -partnern der Pädagogischen Hochschulen. Seit dem 1. März 2019 erfolgt diese am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg, ebenfalls in Kooperation mit den Pädagogischen Hochschulen (siehe Ebene I).
Konzept der diagnosegeleiteten Förderung (Ebene II)
Zu Beginn der diagnosegeleiteten Förderung ist eine fachliche Klärung der überprüften Testbereiche im Rahmen von Lernstand 5 erforderlich.
Daher stehen für jedes Fach konzeptionelle Erläuterungen zur Verfügung. Die Erläuterungen enthalten zum einen Informationen über die in den Ergebnisrückmeldungen verwendeten Indikatoren, zum anderen enthalten sie die Stufenmodelle mit den inhaltlich beschriebenen und aufeinander aufbauenden Anforderungen der Lernstandsstufen.
Mit Hilfe der Erläuterungen kann ein möglicher Förderbedarf für die Klasse ebenso wie für einzelne Schülerinnen und Schüler abgeleitet werden. Die Förderhinweise ordnen den Indikatoren und Lernstandsstufen passende Materialien zu, die Lehrkräften als Basis für weitere unterrichtliche Maßnahmen dienen.
Die konzeptionellen Erläuterungen bilden somit die inhaltliche Klammer zwischen der Lernstandsanalyse, den Ergebnisrückmeldungen und der anschließenden Förderung.
Fördermaterialien (Ebene II)
Die Materialien für diese diagnosegeleitete Förderung werden sukzessiv in enger Abstimmung mit der wissenschaftlichen Begleitung entwickelt. In die Entwicklung fließen aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Fördermaßnahmen ein.
Ausgehend von einzelnen Testbereichen der Fächer und spezifischen Lernstandsstufen werden Fördermodule für ein differenziertes Arbeiten im Klassenunterricht erstellt. Beispielsweise werden zu inhaltlich gleichen Themen sowohl didaktisch modellierte Impulse als auch differenzierte Aufgabenstellungen angeboten. Die Fördermaterialien orientieren sich an der ermittelten Bandbreite der Kompetenzausprägung eines Testbereiches.
Für einzelne Testbereiche werden Handreichungen erstellt, die beispielsweise geeignete Förderverfahren beschreiben, konkrete Förderhinweise geben und unterrichtliche Handlungsempfehlungen aufzeigen.
Einsatz an der Schule (Ebene II)
Die im Rahmen von Lernstand 5 angebotenen Fördermaterialien sind optional einsetzbar und werden über das Zusatzangebort
Lernstand+ bereitgestellt.
Die Lehrkraft wählt für die jeweils spezifische Situation ihrer Klasse sowie ihrer Schülerinnen und Schüler die
passenden Lernangebote aus.
Empfohlen wird eine zeitnahe Förderung im Anschluss an die Auswertung der Ergebnisrückmeldungen und vor den ersten
Leistungsbeurteilungen in der neuen Klasse.
Weitere Informationen zur Weiterentwicklung des Unterrichts und datengestützten Förderung der Schülerinnen und Schüler
mit Lernstand+ sowie ein Erklärvideo finden Sie unter:
www.lernstandplus-bw.de.
Zuletzt geändert am 08.09.2025