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01.02.2021

Start des Anmeldeverfahrens für die beruflichen Schulen mit BewO

Bewerbungen für einen Schulplatz an einem 3-jährigen Beruflichen Gymnasium oder an einem Berufskolleg in öffentlicher Trägerschaft sind ab dem 25. Januar über das Online-Bewerberverfahren (BewO) möglich.

Die Bewerbung für einen Schulplatz an einem 3-jährigen Beruflichen Gymnasium oder an einem Berufskolleg in öffentlicher Trägerschaft erfolgt auch in diesem Jahr landesweit ausschließlich über das Online-Bewerberverfahren (BewO). Den Bewerberinnen und Bewerbern steht ein breites Angebot an Bildungsgängen unterschiedlichster beruflicher Ausrichtungen - vom gewerblich-technischen, über den kaufmännischen bis hin zu den haus- und landwirtschaftlichen sowie sozialpädagogischen Bereich - zur Auswahl.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufskolleg I sind die Fachschulreife, der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums, in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule, der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums im achtjährigen Bildungsgang.
Abweichend von den Eingangsbestimmungen für das Berufskolleg I setzt der Besuch des Beruflichen Gymnasiums voraus, dass bei der Fachschulreife oder dem Realschul-abschluss der Durchschnitt aus Deutsch, Mathematik und Englisch (bzw. fortgeführter Pflichtfremdsprache) mindestens 3,0 beträgt und keines der Fächer schlechter ist als „ausreichend“. Die Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule müssen für die Aufnahme in das Berufliche Gymnasium das Versetzungszeugnis der Klasse 10 auf dem erweiterten E-Niveau nach den Anforderungen der Versetzungsordnung des Gymnasiums vorlegen.

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