01.02.2021
Start des Anmeldeverfahrens für die beruflichen Schulen mit BewO
Die Bewerbung für einen Schulplatz an einem 3-jährigen Beruflichen Gymnasium oder an einem Berufskolleg in öffentlicher
Trägerschaft erfolgt auch in diesem Jahr landesweit ausschließlich über das Online-Bewerberverfahren (BewO). Den
Bewerberinnen und Bewerbern steht ein breites Angebot an Bildungsgängen unterschiedlichster beruflicher Ausrichtungen - vom
gewerblich-technischen, über den kaufmännischen bis hin zu den haus- und landwirtschaftlichen sowie sozialpädagogischen
Bereich - zur Auswahl.
Voraussetzung für die Aufnahme in das Berufskolleg I sind die Fachschulreife, der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in
die Klasse oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums, in die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule, der Nachweis eines gleichwertigen
Bildungsstandes oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 eines Gymnasiums im achtjährigen Bildungsgang.
Abweichend von den Eingangsbestimmungen für das Berufskolleg I setzt der Besuch des Beruflichen Gymnasiums voraus, dass bei der
Fachschulreife oder dem Realschul-abschluss der Durchschnitt aus Deutsch, Mathematik und Englisch (bzw. fortgeführter
Pflichtfremdsprache) mindestens 3,0 beträgt und keines der Fächer schlechter ist als „ausreichend“. Die
Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule müssen für die Aufnahme in das Berufliche Gymnasium das
Versetzungszeugnis der Klasse 10 auf dem erweiterten E-Niveau nach den Anforderungen der Versetzungsordnung des Gymnasiums vorlegen.