Der „Referenzrahmen Schulqualität“ dient der verbindlichen Orientierung im Gesamtkonzept der datengestützten
Qualitätsentwicklung an öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Baden-Württemberg und steht den
Beteiligten sowie allen Interessierten zur Verfügung.
Neben den Schulen als Hauptadressaten soll der Referenzrahmen auch die Schulaufsicht (bei Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den
Schulen), in der Lehrerbildung der zweiten und dritten Phase (Lehrerausbildung und -fortbildung) und im Unterstützungssystem die
Orientierung, Reflexion und Ideengenerierung beim Thema Schulqualität unterstützen und zu einem „Arbeitswerkzeug“
für alle Beteiligten werden.
Verbunden ist damit auch das langfristige Ziel des Aufbaus bzw. der Vertiefung eines gemeinsamen Qualitätsverständnisses aller Beteiligten.
Der „Referenzrahmen Schulqualität Baden-Württemberg“ wurde im Auftrag des Kultusministeriums vom IBBW entwickelt, nach einer Beteiligungsphase und einer Anhörungsphase im Jahr 2022 nochmals angepasst und gilt ab dem 01.08.2023 verbindlich für alle Schularten. Weiteres ist durch die entsprechende Verwaltungsvorschrift geregelt. (erschienen in Kultus und Unterricht vom 09.01.2023, Az: 24/652-1/6/1, Seite 10).
Aufbau des Referenzrahmens
Der Referenzrahmen gliedert sich in drei große Felder:
- Rahmenbedingungen
- Prozesse
- Ergebnisse
Im Bereich der „Prozesse“ ist er in vier Qualitätsbereiche untergliedert.
Der Referenzrahmen bezieht sich zum einen auf zentrale Befunde der empirischen Bildungsforschung und macht zum anderen wichtige Einflussfaktoren und relevante Aufgabenfelder von Schule deutlich. Er ist anschlussfähig an bereits bestehende Konzepte im Land und wird von Seiten des IBBW und ZSL durch die Entwicklung unterstützender Angebote flankiert.
Der Referenzrahmen liegt aktuell in der Ausgabe 2.1 in zwei Versionen vor: In der verbindlichen Kurzfassung des Kultusministeriums für den schnellen Überblick und in einer „erweiterten Fassung“ des IBBW zur Vertiefung und zum Nachschlagen von Details.
- Ausgabe 2.1 des Referenzrahmens Schulqualität BW - Stand Januar 2023 (PDF)
- erweiterte Fassung der Ausgabe 2.1 des Referenzrahmens Schulqualität BW - Stand Februar 2023 (PDF)
Die erweiterte Fassung des Referenzrahmens enthält Konkretisierungen zu den einzelnen „Qualitätssätzen“ und den dazugehörigen „zentralen Aspekten“ bzw. „möglichen Indikatoren“. Sie kann zum einen für Anregungen und zur Ideengenerierung und zum anderen zur Fokussierung auf und zur Auswahl von relevanten Schulentwicklungszielen und -maßnahmen verwendet werden.
Die webbasierte Version der erweiterten Fassung des Referenzrahmens zur interaktiven Nutzung steht ab Februar 2023 zur Verfügung und ist unter der Adresse https://referenzrahmen.kultus-bw.de erreichbar.
Implementierungsprozess des Referenzrahmens im Land
Für die Einführung wird es einen breit angelegten Kommunikations- und Implementierungsprozess zum Referenzrahmen geben,
der alle Akteure der schulischen Qualitätsentwicklung einschließen wird. Zunächst wird die Schulaufsicht an den
Regierungspräsidien und Staatlichen Schulämtern im Februar/März 2023 umfassend informiert. Im Anschluss erhalten im Zeitraum
von April bis Juli 2023 alle Schulleitungen der öffentlichen Schulen im Land eine Information zum Referenzrahmen innerhalb von
Dienstbesprechungen der Schulaufsicht. Im gleichen Zeitraum werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Regionalstellen des ZSL dazu
informiert und ab September 2023 erhalten die Staatlichen Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte die
entsprechenden Informationen vom IBBW.
FAQs zum Referenzrahmen (werden fortlaufend ergänzt)
Der Referenzrahmen ist gültig für alle öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg. Dies schließt alle Schularten ein. Grundschulen, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren, Hauptschulen/Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien sowie Berufliche Schulen.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über den Referenzrahmen Schulqualität, die ab den 1. August 2023 in Kraft tritt, ist der Referenzrahmen eine Grundlage für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung an den öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg. Schulleitungen, Lehrkräfte und Schulaufsichtsbehörden sind verpflichtet, sich bei Maßnahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung am Referenzrahmen zu orientieren. Hierzu zählen insbesondere die datengestützte Qualitätsentwicklung, die Statusgespräche mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen und Evaluationen (VwV vom 5. Dezember 2022, K. u. U. vom 09.01.2023, Seite 10).
Für Partner wie Kirchen, Eltern, die Kommunen, Betriebe u. a. werden durch den Referenzahmen keine bindenden Vorgaben gemacht. Diese Personen bzw. Einrichtungen können durch die VwV rechtlich nicht gebunden werden, da sich diese nur an das Landespersonal richtet. Im Sinne eines gemeinsamen Verständnisses ist der Referenzrahmen jedoch auch hier eine sinnvolle Grundlage für die gemeinsame Arbeit an der schulischen Qualität.
Personen in der Lehrerausbildung, Lehrerfortbildung und Beratung können die Inhalte des Referenzrahmens in die Aus- und Fortbildung tragen bzw. sie der Beratung zugrunde legen, um einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess anhand eines einheitlichen Qualitätsverständnisses zu erreichen. (siehe auch VwV vom 5. Dezember 2022, K. u. U. vom 09.01.2023, Seite 10)
Der Referenzrahmen ist ein wichtiges Arbeitswerkzeug für die datengestützte Qualitätsentwicklung und bietet im Sinne einer „Landkarte zur Schulqualität“ den Schulen und weiteren beteiligten Akteuren eine leitende Orientierung. Durch seine wissenschaftliche Fundierung lenkt er den Blick auf zentrale Qualitäten und Ansatzpunkte zur Weiterentwicklung der Schulqualität. Er kann dabei sowohl zur Ideengenerierung als auch zur Fokussierung genutzt werden. Diese Funktionen können im Prozess der Zielfestlegung, bei der Entscheidung für geeignete Qualitätsentwicklungsmaßnahmen und für die Auswahl passender Evaluationsthemen eingesetzt werden.
Der Referenzrahmen erfüllt die Funktion eines Impulsgebers für die Qualitätsentwicklung. Beispielsweise lassen sich Themen auswählen, die sich für eine Evaluation – intern oder extern – eignen. Im Zusammenhang mit den Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Schulleitung und Schulaufsicht bzw. bei den dazugehörigen Statusgesprächen unterstützt er die Akteure bei der Arbeit mit Zielen. Ein weiteres Anwendungsfeld ist die Einordnung vorhandener Daten. Hierzu zählen z. B. die im Schuldatenblatt dargestellten Daten wie Prüfungsergebnisse, VERA-Ergebnisse, sonstige schulische Kennzahlen. Evaluationsergebnisse lassen sich mit Hilfe des Referenzrahmens thematisch einordnen. Dabei kann der Referenzrahmen mit den verorteten Daten weitere Impulse für die Qualitätsentwicklung liefern. Der Referenzrahmen ist auch ein Reflexionsinstrument, welches in Prozessen mit einbezogen werden kann, um das eigene Schulprofil zu schärfen oder Stärken der Schule weiter auszubauen. Auch Entwicklungsfelder der Schule können bei einer Reflexion mithilfe des Referenzrahmens identifiziert und anschließend in einem Qualitätsentwicklungsprozess weiterbearbeitet werden.
Auf der Seite www.referenzrahmen-bw.de werden weiterführende Informationen und Materialien zum Referenzrahmen Schulqualität zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der Entwicklung des Referenzrahmens wurde zunächst eine Beteiligungsphase für alle Interessierten (zur Ausgabe 1.0) und eine formale Anhörungsphase (zur Ausgabe 2.0) im Land in 2022 durchgeführt. Die hierbei erhaltenen Rückmeldungen sind in die aktuell gültige Ausgabe 2.1 eingeflossen. Auch zukünftig werden in angemessenen Zeitabständen Überarbeitungen die Aktualität des Referenzrahmens Schulqualität gewährleisten.
Relevante, meist externe Einflussfaktoren werden im Referenzrahmen als „Rahmenbedingungen“ und anzustrebende Ziele der Schule unter „Ergebnisse“ aufgelistet. Die Handlungsmöglichkeiten der Schule sind in den „Prozessen“ thematisch in vier Qualitätsbereiche untergliedert. Jeder Qualitätsbereich ist in mehrere Merkmale aufgefächert. Diese sind wiederum stichwortartig mit Qualitätssätzen unterfüttert. Zur vertieften Auseinandersetzung stehen Qualitätssätze ausformuliert und ergänzt um zentrale Aspekte in der „erweiterten Fassung des Referenzrahmens“ zur Verfügung.
Der Referenzrahmen fasst zentrale und evidenzbasierte Faktoren für die Qualität von Schule und Unterricht zusammen, da er auf wissenschaftlichen Erkenntnissen der Bildungsforschung beruht. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann grundsätzlich ergänzt werden.
Der Referenzrahmen basiert auf den Ergebnissen der Bildungs- und Lehr-Lernforschung, der Organisations- und Schulforschung sowie auf den Ergebnissen von Studien zu Bedingungsfaktoren und erforderlichen Prozesseigenschaften für eine erfolgreiche Entwicklung an Schulen. Ein umfängliches Literatur- und Quellenverzeichnis ist in der „erweiterten Fassung“ des Referenzrahmens aufgeführt.
Die drei Felder des Referenzrahmens Rahmenbedingungen, Prozesse und Ergebnisse werden als Systematik auch in anderen „Arbeitswerkzeugen“ für die schulische Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung aufgegriffen. Ein Beispiel dafür ist das Schuldatenblatt, das Grundlage für das Statusgespräch von Schulaufsicht und Schulleitung sein wird.
Dem Kultusministerium ist es ein Anliegen, die verbindliche Einführung des Referenzrahmens für das Schuljahr 2023/2024 gut
vorzubereiten. Darum sind die Schritte der Implementation im Gesamtkonzept mitbedacht, aufeinander abgestimmt und werden ab Januar 2023
sukzessive umgesetzt.
Die Kommunikation und Implementierung erfolgt durch Multiplikatorinnen und Multiplikatoren des IBBW, die für diese Aufgabe am IBBW
geschult wurden. Im Zuge der Implementierungsphase werden sämtliche Akteure zielgruppenspezifisch (Schulaufsicht, Schulleitungen,
Fachberaterinnen und Fachberater Schulentwicklung, Seminare der Lehrerbildung und Fortbildung) mit dem Referenzrahmen, seiner Funktion und
seinen konkreten Einsatzmöglichkeiten im Schul- und Arbeitsalltag vertraut gemacht werden. Hierzu wird auch die Einordnung innerhalb
des Gesamtkonzepts der datengestützten Qualitätsentwicklung an Schulen aufgezeigt. Konkret erfolgt dies im Rahmen von
Dienstbesprechungen in Kooperation mit dem IBBW im Präsenz- oder Online-Format.
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