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Referenzrahmen Schulqualität Baden-Württemberg

Der „Referenzrahmen Schulqualität“ dient der verbindlichen Orientierung im Gesamtkonzept der datengestützten Qualitätsentwicklung an öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Baden-Württemberg und steht den Beteiligten sowie allen Interessierten zur Verfügung. 

Neben den Schulen als Hauptadressaten soll der Referenzrahmen auch die Schulaufsicht (bei Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Schulen), in der Lehrerbildung der zweiten und dritten Phase (Lehrerausbildung und -fortbildung) und im Unterstützungssystem die Orientierung, Reflexion und Ideengenerierung beim Thema Schulqualität unterstützen und zu einem „Arbeitswerkzeug“ für alle Beteiligten werden. 

Verbunden ist damit auch das langfristige Ziel des Aufbaus bzw. der Vertiefung eines gemeinsamen Qualitätsverständnisses aller Beteiligten. 

Der „Referenzrahmen Schulqualität Baden-Württemberg“ wurde im Auftrag des Kultusministeriums vom IBBW entwickelt, nach einer Beteiligungsphase und einer Anhörungsphase im Jahr 2022 nochmals angepasst und gilt ab dem 01.08.2023 verbindlich für alle Schularten. Weiteres ist durch die entsprechende Verwaltungsvorschrift geregelt. (erschienen in Kultus und Unterricht vom 09.01.2023, Az: 24/652-1/6/1, Seite 10).

Aufbau des Referenzrahmens

Der Referenzrahmen gliedert sich in drei große Felder:

  • Rahmenbedingungen
  • Prozesse
  • Ergebnisse 


Im Bereich der „Prozesse“ ist er in vier Qualitätsbereiche untergliedert.

Abbildung

Der Referenzrahmen bezieht sich zum einen auf zentrale Befunde der empirischen Bildungsforschung und macht zum anderen wichtige Einflussfaktoren und relevante Aufgabenfelder von Schule deutlich. Er ist anschlussfähig an bereits bestehende Konzepte im Land und wird von Seiten des IBBW und ZSL durch die Entwicklung unterstützender Angebote flankiert.

Der Referenzrahmen liegt aktuell in der Ausgabe 2.1 in zwei Versionen vor: In der verbindlichen Kurzfassung des Kultusministeriums für den schnellen Überblick und in einer „erweiterten Fassung“ des IBBW zur Vertiefung und zum Nachschlagen von Details.

Die erweiterte Fassung des Referenzrahmens enthält Konkretisierungen zu den einzelnen „Qualitätssätzen“ und den dazugehörigen „zentralen Aspekten“ bzw. „möglichen Indikatoren“. Sie kann zum einen für Anregungen und zur Ideengenerierung und zum anderen zur Fokussierung auf und zur Auswahl von relevanten Schulentwicklungszielen und -maßnahmen verwendet werden.

Die webbasierte Version der erweiterten Fassung des Referenzrahmens zur interaktiven Nutzung steht ab Februar 2023 zur Verfügung und ist unter der Adresse https://referenzrahmen.kultus-bw.de erreichbar. 

Implementierungsprozess des Referenzrahmens im Land
Für die Einführung wird es einen breit angelegten Kommunikations- und Implementierungsprozess zum Referenzrahmen geben, der alle Akteure der schulischen Qualitätsentwicklung einschließen wird. Zunächst wird die Schulaufsicht an den Regierungspräsidien und Staatlichen Schulämtern im Februar/März 2023 umfassend informiert. Im Anschluss erhalten im Zeitraum von April bis Juli 2023 alle Schulleitungen der öffentlichen Schulen im Land eine Information zum Referenzrahmen innerhalb von Dienstbesprechungen der Schulaufsicht. Im gleichen Zeitraum werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Regionalstellen des ZSL dazu informiert und ab September 2023 erhalten die Staatlichen Seminare für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte die entsprechenden Informationen vom IBBW. 

FAQs zum Referenzrahmen (werden fortlaufend ergänzt)


Kontakt

Haben Sie Fragen oder Anregungen? So kontaktieren Sie uns bitte über folgende E-Mail-Adresse:

referenzrahmen@ibbw.kv.bwl.de

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