Wer ist bei der Selbstregistrierung die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle?

Die nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle bleibt die Schule. Datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle ist grundsätzlich, wer über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet. Die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle kann nach Art. 4 Nr. 7 DSGVO jedoch auch durch das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben sein. Für die Digitale Bildungsplattform ist in § 115a Absatz 2 Satz 1 SchG geregelt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Schulen erfolgt.