Wer schließt bei Selbstregistrierung den Vertrag über die Auftragsverarbeitung ab?
Die Verarbeitung personenbezogener Daten auf SCHULE@BW erfolgt auf der Grundlage eines Vertrags über die Auftragsverarbeitung gemäß Artikel 28 Absatz 3 DSGVO. Der jeweilige Auftragsdatenverarbeitungsvertrag wird durch das Kultusministerium für die Schulen geschlossen, vgl. § 115 Absatz 3d SchG.