Wie erhalte ich nach Namensänderung (z. B. nach Heirat) eine neue E-Mail-Adresse?
Beachten Sie bitte folgende Schritte:
- Meldung der Namensänderung an das zuständige Regierungspräsidium (RP) auf dem üblichen Dienstweg.
- Nach Änderung der Daten in der zentrale Datenbank durch das RP werden diese automatisch in ASD-BW angepasst.
- Ihre Schule übernimmt die Lehrkräftedaten durch einen ZSS-Datenabgleich in ASV-BW.
- Ihre Schule führt die NEO-Synchronisation in ASV-BW durch.
- OrgAdmin Ihrer Schule führt im IdAM einen ASV-Import durch.
- Es erfolgt eine automatische Anpassung Ihres Namens im IdAM und den von Ihrer Schule beantragten Services (Digitaler Arbeitsplatz, Moodle etc.).
- Die E-Mail-Adresse wird im Digitalen Arbeitsplatz automatisch angepasst.
Beachten Sie weitere Punkte:
- Anschließend können für den Versand von E-Mails 90 Tage lang die alte und die neue E-Mailadresse verwendet werden. Hierfür wählen Sie beim Verfassen der E-Mail im Feld "Von" die gewünschte E-Mail-Adresse aus.
- Posteingang und weitere Ordner sind für beide E-Mail-Adressen identisch. Nach 90 Tagen wird die alte E-Mail-Adresse für ein Jahr gesperrt. Ab diesem Moment können keine E-Mails mehr von dieser E-Mail-Adresse versendet oder über diese empfangen werden. Die bereits eingegangenen E-Mails bleiben jedoch in den bisher genutzten Ordnern erhalten.
- Eine Namensänderung hat keinen Einfluss auf weitere Inhalte im Digitalen Arbeitsplatz, wie z. B. Dateien oder Kontakte.