Die Teilnahme an Kompass 4 ist seit dem Schuljahr 2024/2025 verpflichtend und von allen öffentlichen Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Bildungsgang Grundschule (auch die Modellschulen des Schulversuchs „Lernförderliche Leistungsrückmeldungen“) durchzuführen.
Es nehmen grundsätzlich also alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 in Baden-Württemberg teil. Dies umfasst auch Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsstörungen in Deutsch und Mathematik sowie Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache, die eine Regelklasse besuchen. Für Schülerinnen und Schüler mit Hör-, Sprach- und Sehbeeinträchtigungen werden modifizierte Arbeiten zur Verfügung gestellt. Von den jeweiligen Sonderpädagogischen Diensten erhalten Sie auf Anfrage weitere Informationen auch zur Bereitstellung der Unterlagen.
Private, staatlich anerkannte Grundschulen und SBBZ mit Bildungsgang Grundschule konnten bereits letztes Schuljahr Kompass 4 anbieten. Ab dem Schuljahr 2025/2026 sind sie hierzu auch rechtlich verpflichtet.
Die Verpflichtung zur Teilnahme an Kompass 4 ergibt sich aus der Schulpflicht. Nach § 72 Absatz 3 SchG erstreckt sich diese auf den regelmäßigen Besuch des Unterrichts und der übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule.
Im letzten Grundschuljahr steht für die Kinder, Eltern/Erziehungsberechtigten und Lehrkräfte eine wichtige Entscheidung bevor - der Übergang in eine weiterführende Schule. Ziel von Kompass 4 ist es, die Beratung beim Übergang auf die weiterführende Schule zu stärken und dabei sowohl Lehrkräfte bei ihrer Empfehlung als auch die Eltern bei ihrer Entscheidung zu unterstützen. Dafür wurde das bisherige Übergangsverfahren breiter aufgestellt, insbesondere um sicherzustellen, dass Schülerinnen sowie Schüler ihren eingeschlagenen Bildungsweg nicht wieder verlassen müssen.
Kompass 4 ist Teil des neuen Aufnahmeverfahrens in Klasse 4 (NAVI 4 BW). Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Homepage des Kultusministeriums.
Kompass 4 wird am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) im Auftrag des Kultusministeriums entwickelt. Die Erstellung erfolgt durch erfahrene Personen aus der Schulpraxis, Fortbildung und Seminare in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachreferat des IBBW. Zudem wurde dieser Prozess wissenschaftlich begleitet.
Der fachliche Teil, der auf dem Bildungsplan der Grundschule Baden-Württemberg basiert, beinhaltet Aufgaben aus den Bereichen:
Deutsch: Leseverständnis, Rechtschreiben, Sprachgebrauch
Mathematik: Zahlen und Operationen, Raum und Form, Größen und Messen, Daten, Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit
Der überfachliche Teil beinhaltet die Einschätzung von Lehrkräften zu Verhalten, Arbeiten und Lernen der Schülerin /
des Schülers. Er fließt nicht in die Bewertung von „Kompass 4“ ein, ist jedoch wichtiger Bestandteil der
Informations- und Beratungsgespräche, welches Eltern/Erziehungsberechtigte mit den Klassenlehrkräften führen.
Kompass 4 beginnt zwischen 08:30 Uhr und 09:30 Uhr. Die Arbeiten dauern in jedem Fach 45 Minuten.
„Kompass 4“ findet an folgenden Terminen statt:
Haupttermin: Deutsch, Mittwoch, 19.11.2025 / Mathematik, Donnerstag, 20.11.2025
Nachtermin: Deutsch, Mittwoch, 26.11.2025 / Mathematik, Donnerstag, 27.11.2025
Die vorgegeben Uhrzeiten sind landeseinheitlich umzusetzen.
Ein gezieltes inhaltliches Üben oder eine Vorbereitung ist nicht sinnvoll, da die Leistungsstände der Schülerinnen und Schüler objektiv ermittelt werden sollen. Die Schülerinnen und Schüler sollten jedoch darin unterstützt werden, die Arbeiten motiviert und sorgfältig zu bearbeiten.
Für Durchführung, Korrektur und Auswertung ist die jeweilige Fachlehrkraft zuständig. Zu diesem Zweck werden landesweit einheitliche Korrekturhinweise und Auswertungstabellen zur Verfügung gestellt.
Eine zentrale Auswertung findet nicht statt. Die Ergebnisse lassen sich auf Basis der Auswertungstabellen klassen- und schülerspezifisch, versehen mit dem jeweiligen abschlussbezogenen Niveau, ausweisen. Konkret, das
an der Haupt-, Werkreal- , Real- oder Gemeinschaftsschule zum Hauptschulabschluss führende grundlegende Niveau (Niveau G)
oder
an der Real- oder Gemeinschaftsschule zum Realschulabschluss führende mittlere Niveau (Niveau M) oder
an dem Gymnasium oder der Gemeinschaftsschule zur Hochschulreife führende erweiterte Niveau (Niveau E).
Die Anmeldung am Gymnasium ist möglich, wenn neben dem Elternwillen entweder die pädagogische Gesamtwürdigung der
Klassenkonferenz, insbesondere auf Grundlage der Noten, sowie der überfachlichen Kompetenzen dies empfiehlt oder die entsprechende
Leistungen bei Kompass 4 erreicht wurden.
Falls beides keine Prognose für den Schulerfolg am Gymnasium zulässt, kann die zusätzliche Möglichkeit ein Potenzialtest, der an den Gymnasien durchgeführt wird, die Aufnahme ermöglichen.
Für Schülerinnen und Schüler mit Hör-, Sprach- und Sehbeeinträchtigungen werden modifizierte Arbeiten zur Verfügung gestellt. Für die Förderschwerpunkte Hören oder Sehen wenden Sie sich im Bedarfsfall bitte ausschließlich an die Sonderpädagogischen Dienste, die für ihre Region zuständig sind. Ansprechpersonen entnehmen Sie den Tabellen des Landesbildungsservers Baden-Württemberg:
Sonderpädagogische Dienste Hören
Sonderpädagogische
Dienste Sehen
Von den jeweiligen Sonderpädagogischen Diensten erhalten Sie auf Anfrage weitere Informationen auch zur Bereitstellung der Unterlagen.
Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache, die keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, befinden sich zunächst im „VKL-Status“ - unabhängig davon, ob sie eine VKL besuchen oder direkt in eine Regelklasse integriert werden. Der VKL-Status endet mit Beginn der „Anschlussphase VKL-Status“, in der alle Schülerinnen und Schüler vollständig einer Regelklasse zugeordnet sind. Da die Schülerinnen und Schüler im VKL-Status noch nicht über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen, müssen sie nicht an Kompass 4 teilnehmen.
Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache, die die „Anschlussphase VKL-Status“ abgeschlossen haben oder sich nie im VKL-Status befunden haben und sich im Regelunterricht befinden, nehmen an Kompass 4 teil.
Ein zweisprachiges Wörterbuch darf von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern in den ersten fünf Jahren nach erstmaligem Eintritt in das deutsche Schulsystem verwendet werden. Ein Bedeutungswörterbuch steht nicht zur Verfügung.
Weitere Informationen sind in der FAQ-Liste zum Einsatz der Wörterbücher in dieser Task Card verfügbar.
Die Regelungen zum zweisprachigen Wörterbuch gelten ab Zugang des Schreibens zum Einsatz bei zugewanderten Schülerinnen und Schülern in den ersten fünf Jahren nach erstmaligem Eintritt in das deutsche Schulsystem, das am 22. Oktober vom KM übermittelt wurde. Zunächst muss die Schule die Schülerin bzw. den Schüler darüber informieren, dass sie bzw. er ein zweisprachiges Wörterbuch bei den Leistungsfeststellungen einsetzen darf. Sofern die Schülerin bzw. der Schüler ein zweisprachiges Wörterbuch nicht beschaffen kann und dies der Schule anzeigt, ist die Schule in der Pflicht, dieses zu beschaffen, sofern es auf dem Markt verfügbar ist. Steht kein Wörterbuch in der benötigten Sprache zur Verfügung, muss auf eine alternative Sprache ausgewichen werden, welche die Schülerin bzw. der Schüler beherrscht. Hierzu können auch digitale Lösungen (s.u.) zum Einsatz kommen. Es kann Einzelfälle geben, in denen es der Schule trotz großer Bemühung nicht gelingt, ein relevantes zweisprachiges Wörterbuch zur Verfügung zu stellen oder die o.g. Vorgehensweise auf Grund der Kurzfristigkeit hinsichtlich des bevorstehenden Kompass 4 im Einzelfall abzuschließen. In diesen Fällen ist ausnahmsweise auf ein deutsches Bedeutungswörterbuch auszuweichen.
Es dürfen digitale Übersetzer verwendet werden. Ebenso ist es möglich, bei Tablets ein digitales Wörterbuch, das im Offline-Modus betrieben wird, aufzuspielen. Dabei muss in beiden Fällen bei Leistungsfeststellungen und Abschlussprüfungen sichergestellt sein, dass diese Geräte nicht mit dem Internet verbunden sind und dass über sie kein Zugang zu unzulässigen Hilfsmitteln erlangt werden kann. Außerdem muss gewährleistet sein, dass der digitale Übersetzer oder das o.g. digitale Wörterbuch lediglich zum Nachschlagen einzelner Wörter genutzt werden kann und keine darüber hinausgehenden Übersetzungsleistungen erbringt (z.B. ganze Sätze).
Bei Kompass 4 bzw. der Kompetenzmessung im Rahmen des Übergangsverfahrens sind die Grundsätze des Nachteilsausgleichs anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Nachteilsausgleich das Anforderungsprofil unberührt lässt. Deshalb finden insbesondere die Regelungen der Nummer 2.3.2 der VwV „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ keine Anwendung.
Die Schule legt die notwendigen Maßnahmen beim Nachteilsausgleich also im Einzelfall und in eigener Verantwortung fest, dabei bleiben die inhaltlichen Anforderungen grundsätzlich erhalten. Ein Notenschutz kann nicht gewährt werden.
Für Schülerinnen und Schüler, die z. B. krankheitsbedingt nicht am Haupttermin teilnehmen können, ist die Teilnahme am Nachtermin vorgesehen. Sollten diese auch den Nachtermin nicht wahrnehmen (können), wird es keinen „Nach-Nach-Termin“ oder anderen „Nachschreibtermin“ geben.
In diesem Fall kann der Zugang zum Gymnasium über die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz oder den Potenzialtest erreicht werden.
Die Arbeiten verbleiben in der Schule, jedoch können die Eltern auf Wunsch eine (kostenpflichtige) Kopie erhalten oder selber ein Foto davon machen.
Die Ergebnisse von Kompass 4 werden in den im Dezember/Januar stattfindenden Informations- und Beratungsgesprächen mit den Eltern/Erziehungsberechtigten thematisiert.
Der Schutz der persönlichen Daten wird sehr ernst genommen. Es werden nur Daten erhoben, die für das Verfahren relevant sind. Eine Weitergabe von Individualdaten erfolgt grundsätzlich nicht. Ausgenommen davon ist ggf. die Übermittlung vollständig anonymisierter Klassendaten (d. h. ohne Nennung der Namen der Schülerinnen und Schüler) an das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW). Dort können diese Daten für die für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Kompass 4 sowie für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden.
Auf Basis der eingegebenen Daten enthalten die Fachlehrkräfte einer Klasse Informationen zur Klasse sowie zu einzelnen Schülerinnen und Schülern. Die Daten verbleiben an der Schule und werden grundsätzlich nicht weitergegeben. Ausgenommen davon ist ggf. die Übermittlung vollständig anonymisierter Klassendaten (d. h. ohne Nennung der Namen der Schülerinnen und Schüler) an das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW). Dort können diese Daten für die für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Kompass 4 sowie für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden.
Kompass 4 ist kein "Förderinstrument", dennoch lassen sich möglicherweise individuelle Bedarfe ableiten. Dazu kann a) auf bereits bestehende Unterstützungsangebote, die den Schulen etwa im Rahmen von „Lernen mit Rückenwind“ zur Verfügung gestellt wurden (z.B. Extern: https://www.lernstandserhebungen-bw.de/rueckenwind (Öffnet in neuem Fenster)) sowie b) auf Fortbildungsangebote des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (bspw. Starke Basis!, Grundwortschatz Deutsch Grundschule, QuaMath u.v.m., siehe dazu Extern: https://www.zsl-bw.de (Öffnet in neuem Fenster)) zurückgegriffen werden.