Die Landesregierung hat im Mai 2024 ein Bildungspaket vorgestellt, welches unter anderem den Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schulart betrifft. Neu ist die Kompetenzmessung Kompass 4, die seit dem Schuljahr 2024/2025 verpflichtend an allen öffentlichen Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Bildungsgang Grundschule durchgeführt wird. Mit Kompass 4 werden der Leistungsstand in Deutsch und Mathematik in der Klassenstufe 4 sowie überfachliche Kompetenzen erfasst. Ziel ist es, die Beratung beim Übergang zu stärken und Lehrkräfte bei ihrer Empfehlung sowie Eltern/Erziehungsberechtigte bei ihrer Entscheidung für die weiterführende Schulart zu unterstützen.
Für die Entwicklung und Distribution ist das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) im Auftrag des Kultusministeriums zuständig.
Grundlage für den Übergang bilden künftig
- die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz,
- das Ergebnis der Kompetenzmessung Kompass 4 und
- der Elternwille.
Eine Anmeldung am Gymnasium wird künftig dann möglich sein, wenn neben dem Elternwillen entweder die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz dies empfiehlt oder die entsprechenden Leistungen in der Kompetenzmessung Kompass 4 erreicht werden. Falls beides keine Prognose für den Schulerfolg am Gymnasium zulässt, kann als zusätzliche Möglichkeit ein Potenzialtest den Zugang zum Gymnasium ermöglichen. Durch diese Maßnahmen soll vermieden werden, dass Kinder, die den Leistungserwartungen am Gymnasium nicht gerecht werden können, dauerhaft frustriert werden und im schlimmsten Fall die Freude am Lernen verlieren.
Informationen zur Bildungsreform und zum neuen Aufnahmeverfahren in Klasse 4 ("NAVi 4 BW") erhalten Sie auf der Homepage des Kultusministeriums unter:
1.) Fragen und Antworten: https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/schulartuebergreifend/faq-bildungsreform?highlight=FAQ
2.) Schulartenpräsentation: https://km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/grundschule/schulartenpraesentation