Fragen, die vor der Durchführung von Bedeutung sind
- Welche Schülerinnen und Schüler nehmen an Lernstand 5 teil?
- Warum wird Lernstand 5 zu Beginn von Klasse 5 durchgeführt?
- Wer entwickelt die Testaufgaben?
- Wie erfolgt die Auswahl der Basiskompetenzen und Testbereiche?
- Auf welcher Grundlage wird die Aufgabenauswahl getroffen?
- Welche Basiskompetenzen und Testbereiche werden überprüft?
- Warum werden diese Kompetenzbereiche überprüft?
- Warum erhalten die Schulen drei Wochen Zeit, um Lernstand 5 durchzuführen?
- Ist die Durchführung auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich?
- Ist eine besondere Vorbereitung auf Lernstand 5 sinnvoll?
- Wie werden Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte vorab informiert?
- Müssen die Tests in den Parallelklassen einer Schule gleichzeitig geschrieben werden?
- Muss bei den Lernstandserhebungen die jeweilige Fachlehrkraft Aufsicht führen?
- Mathematik: Sind Kinder mit mangelnden Sprachkenntnissen bei Aufgaben mit hohem Textanteil benachteiligt?
- Werden die Tests benotet?
- Hat Lernstand 5 Konsequenzen für die Schullaufbahnentscheidung?
Fragen, die während der Durchführung von Bedeutung sind
- Wie ist mit am Testtag abwesenden Schülerinnen und Schülern umzugehen?
- Warum dürfen in Lernstand 5 keine (Teil-)Punkte vergeben werden, wenn eine Aufgabe teilweise richtig bearbeitet wurde?
Fragen, die nach der Durchführung Bedeutung haben
- Dürfen die Testhefte an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden?
- Dürfen Lernstand 5 Tests vergangener Jahre als Klassenarbeit eingesetzt werden?
- Wie lange sind die Ergebnisse der Lernstandserhebungen aufzubewahren?
- Wie soll mit den Ergebnissen von Lernstand 5 umgegangen werden?
- In welcher Form sind die Ergebnisse von Lernstand 5 mit den Eltern und Erziehungsberechtigten zu besprechen?
- Wie werden die Daten der Schülerinnen und Schüler geschützt?
- Wofür werden die Daten der Schülerinnen und Schüler verwendet?
Fragen, die für die Förderung Bedeutung haben
- Wo findet man Hinweise zur Förderung?
- Wie sind die Fördermaterialien aufgebaut?
- Müssen die Fördermaterialien verpflichtend genutzt werden?
Welche Schülerinnen und Schüler nehmen an Lernstand 5 teil?
Grundsätzlich nehmen in Baden-Württemberg alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 an öffentlichen allgemeinen Schulen der auf der Grundschule aufbauenden Schularten verpflichtend an Lernstand 5 - Deutsch (Lesen) und Lernstand 5 - Mathematik - teil.
Auch Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf (z. B. einer Teilleistungsstörung in Deutsch oder Mathematik) oder Behinderung (z. B. Seh-, Hör- oder Körperbehinderung) nehmen teil. Je nach Einzelfallentscheidung haben sie Anspruch auf einen (behinderungsbedingten) Nachteilsausgleich.
Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache, die eine Regelklasse besuchen oder die länger als 12 Monate in Deutschland leben und deren Kenntnisse eine Teilnahme sinnvoll erscheinen lassen, nehmen ebenfalls an Lernstand 5 teil.
Besonderheiten bei der Teilnahme ergeben sich bei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren bzw. in inklusiven Bildungsangeboten an weiterführenden Schulen. Diese Schülerinnen und Schüler können freiwillig an Lernstand 5 teilnehmen. Das Kultusministerium empfiehlt dies zur Orientierung. Die Schulen entscheiden in eigener Zuständigkeit, bei welchen Schülerinnen und Schülern oder bei welchen Klassen, in welcher Form und in welchem Umfang eine Teilnahme pädagogisch sinnvoll ist.
Warum wird Lernstand 5 zu Beginn von Klasse 5 durchgeführt?
Lernstand 5 soll die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen dabei unterstützen, den Lernstand der Schülerinnen und Schüler in einzelnen wichtigen Basiskompetenzen zu Beginn von Klasse 5 einschätzen zu können. Mit Hilfe der Ergebnisse können die Lehrkräfte passende Lernangebote sowohl für die Klasse als auch für einzelne Schülerinnen und Schüler auswählen und diese im Unterricht zielgerichtet einsetzen. Dadurch soll Lernstand 5 dazu beitragen den Übergang von der Grundschule zur weiterführenden Schule zu erleichtern.
Wer entwickelt die Testaufgaben?
Lernstand 5 wird im Auftrag des Kultusministeriums am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) entwickelt. Eine schulartübergreifende Gruppe erfahrener Lehrkräfte entwickelt die Aufgaben des Lernstand 5 in Zusammenarbeit mit Teststatistikerinnen und Teststatistikern und unter wissenschaftlicher Begleitung.
Weitere Informationen zur Entwicklung der Tests und der Zuständigkeiten im Verfahren finden Sie unter Verfahren: Lernstandsanalyse (Ebene I).
Wie erfolgt die Auswahl der Basiskompetenzen und Testbereiche?
Lernstand 5 misst den Leistungsstand in den Fächern Deutsch und Mathematik und untersucht Basiskompetenzen, die für zukünftiges Lernen entscheidend sind.
Um reliable und valide Aussagen über den individuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler zu erhalten, werden besonders relevante Testbereiche fokussiert, die in Abstimmung mit der wissenschaftlichen Begleitung aus den ausgewählten Basiskompetenzen abgeleitet werden.
Auf welcher Grundlage wird die Aufgabenauswahl getroffen?
Während des Entwicklungsprozesses werden die Aufgaben an ausgewählten Schulen erprobt und von Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern bewertet. Anschließend werden sie in einer großen Pilotierungsstudie mit Schülerinnen und Schülern am Ende der vierten Klasse landesweit auf ihre Testtauglichkeit geprüft. Das Ziel der Pilotierungsstudie ist die Gewinnung empirischer Daten. Alle Aufgaben werden aufgrund ihrer empirisch ermittelten Schwierigkeit und einer inhaltlichen Analyse den Lernstandsstufen eines Lernstandsstufenmodells zugeordnet. Aufgaben, die von zu wenigen Schülerinnen und Schülern gelöst werden, scheiden aus. Die Aufgabenauswahl für den endgültigen Test erfolgt so, dass alle Lernstandsstufen durch ausreichend viele Aufgaben vertreten sind.
Welche Basiskompetenzen und Testbereiche werden überprüft?
Im Fach Mathematik wird der Kompetenzbereich „Zahlen und Operationen“ mit folgenden Testbereichen überprüft:
- Operationsverständnis
- Zahlverständnis
- Schriftliche Rechenverfahren
Im Fach Deutsch wird der Kompetenzbereich „Lesen“ mit folgenden Testbereichen überprüft:
- Lesegeschwindigkeit
- Leseverständnis
Warum werden diese Kompetenzbereiche überprüft?
Im Fach Mathematik wurde als Basiskompetenz der Kompetenzbereich Zahlen und Operationen ausgewählt. Fachdidaktisch wird dieser Bereich als Arithmetik bezeichnet.
„Fehlende Kompetenzen bezüglich spezifischer Elemente der Grundschulmathematik scheinen verantwortlich zu sein für die Schwierigkeiten beim Erwerb des aktuellen Schulstoffes. Wenn der basale Lernstoff der ersten vier Schuljahre erworben ist, gelingt (...) der Erwerb von weiterführenden mathematischen Inhalten in höherem Maß.“ (Lorenz, J. H. & Radatz, H. (1993). Handbuch des Förderns im Mathematikunterricht . Schroedel: Hannover. S. 224)
„Als unverzichtbare Verstehensgrundlagen bezeichnen wir diejenigen inhaltlichen Vorstellungen und Darstellungen, die auch Lernende mit Schwierigkeiten beim Mathematiklernen in Klasse 5 beherrschen müssen, damit verständiges Weiterlernen in der Arithmetik der Sekundarstufe möglich ist. (...) Schülerinnen und Schülern, denen basale Verstehensgrundlagen zu Zahlen und Operationen fehlen, ist in der Regel ein Weiterlernen kaum möglich.“ (Prediger, S., Freesemann, O., Moser Opitz, E. & Hußmann, S. (2013). Unverzichtbare Verstehensgrundlagen statt kurzfristige Reparatur – Förderung bei mathematischen Lernschwierigkeiten in Klasse 5. Praxis der Mathematik in der Schule, 51 (55), 12-17. S. 12)
Relevante Aspekte von Zahlverständnis: „Ein solides Stellenwertverständnis inklusive einem Verständnis des
Bündelns und Entbündelns mit natürlichen Zahlen ist (...) die Grundlage für die spätere Einführung von
Dezimalzahlen. (...) Das Erkennen von Aufgaben- und Zahlbeziehungen sowie das Verfügen über Rechenstrategien sind notwendig, um
mit komplexeren Zahltermen oder auch mit Termen mit Variablen zu arbeiten.“ (Schulz, A., Leuders, T. & Rangel, U. (2017).
Arithmetische Basiskompetenzen am Übergang zu Klasse 5 – eine empirie- und modellgestützte Diagnostik als Grundlage
für spezifische Förderentscheidungen. In A. Fritz, S. Schmidt & G. Ricken (Hrsg.), Handbuch Rechenschwäche (3.
Auflage, S. 396–417). Weinheim: Beltz. S. 400)
Relevante Aspekte von Operationsverständnis: „Die Division von Bruchzahlen lässt sich lediglich mit der Grundvorstellung
des Aufteilens sinnvoll interpretieren (...) Für das Rechnen mit negativen Zahlen sind insbesondere die Grundvorstellungen des
Ergänzens und Vergleichens als Unterschiedsbildung relevant.“ (ebenda, S. 403)
Im Fach Deutsch wurde als Basiskompetenz der Kompetenzbereiche Lesen ausgewählt:
„Lesekompetenz ist eine Schlüsselqualifikation par excellence und eine zentrale Voraussetzung für die Teilhabe an vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.“ (Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.). (2005). Förderung von Lesekompetenz – Expertise . Link zur Veröffentlichung des BMBF (PDF) (Abruf 06.12.2021))
„Die Bedeutung von Lesekompetenz für eine erfolgreiche Lebensführung lässt sich an verschiedenen Indikatoren ablesen: Befunde des International Adult Literacy Survey der OECD (2000) weisen beispielsweise darauf hin, dass Erwachsene, die im Lesen ein hohes Kompetenzniveau erreichen, tendenziell über ein höheres Einkommen verfügen und seltener von Arbeitslosigkeit betroffen sind als weniger gute Leser. Diese Zusammenhänge sind auch dann noch nachweisbar, wenn Merkmale des sozialen und kulturellen Hintergrundes statistisch kontrolliert werden (vgl. Raudenbush & Kasim, 1998).“ (Artelt, C., Schiefele, U., Schneider, W. & Stanat, P. (2002). Leseleistungen deutscher Schülerinnen und Schüler im internationalen Vergleich (PISA). Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, 5 (1), 6-27.)
„[Es] zeigte sich, dass die Lesekompetenz, auch unter Kontrolle des SES [ Abkürzung für sozio-ökonomischer Status ] und der allgemeinen kognitiven Grundfähigkeiten, nicht nur signifikant mit der mathematischen Ausgangskompetenz zusammenhing, sondern darüber hinaus auch einen signifikanten Beitrag zur Vorhersage der mathematischen Lernzuwachsraten aller Schülerinnen und Schüler leistete.“ (Paetsch, J., Radmann, S., Felbrich, A., Lehmann, R. & Stanat, P. (2016). Sprachkompetenz als Prädiktor mathematischer Kompetenzentwicklung von Kindern deutscher und nicht-deutscher Familiensprache. Zeitschrift für Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie, 48 (1), 27-41.)
Warum erhalten die Schulen drei Wochen Zeit, um Lernstand 5 durchzuführen?
In den ersten Schulwochen müssen die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 an der weiterführenden Schule ankommen. Damit sich der Einsatz besser mit dem Schulalltag abstimmen lässt, wurde ein Zeitraum von drei Wochen festgelegt. So können die Schulen flexibel entscheiden, wann sie die Tests innerhalb dieses Zeitraums durchführen.
Ist die Durchführung auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich?
Für die Durchführung von Lernstand 5 ist ein bestimmter Testzeitraum verbindlich festgelegt. Eine Durchführung außerhalb dieses Zeitraums ist nicht vorgesehen.
Ist eine besondere Vorbereitung auf Lernstand 5 sinnvoll?
Ein gezieltes inhaltliches Üben oder eine Vorbereitung auf die Lernstandsanalyse (Ebene I) ist nicht sinnvoll, da der Lernstand der Schülerinnen und Schüler objektiv erfasst werden soll. Lehrkräfte können mit ihrer Klasse jedoch die Zielsetzung vorab besprechen. Die Lehrkräfte sollten ihre Schülerinnen und Schüler darin unterstützen, die Tests motiviert und sorgfältig zu bearbeiten.
Wie werden Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte vorab informiert?
Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte sind mit dem Dokument „Hinweise für Schülerinnen/Schüler sowie Eltern/Erziehungsberechtigte“ über die Durchführung von Lernstand 5 vorab zu informieren. Dieses Dokument steht in mehreren Sprachen zum Download bereit.
Müssen die Tests in den Parallelklassen einer Schule gleichzeitig geschrieben werden?
Die Schule kann hierfür selbstständig Regelungen treffen. Die Schulleitungen sollten die Durchführung gemeinsam mit den betreffenden Lehrkräften abstimmen. Bei verschiedenen Testterminen für Parallelklassen sollten Vor- und Nachteile abgewogen werden.
Muss bei den Lernstandserhebungen die jeweilige Fachlehrkraft Aufsicht führen?
Die Schule kann hierfür selbständig Regelungen treffen. Die Schulleitungen sind für die ordnungsgemäße Durchführung von Lernstand 5 zuständig und damit auch für die Festlegung des Zeitpunkts der Durchführung am Einsatztag und für die aufsichtführenden Lehrkräfte. Eine Schulleitung kann die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung dabei auch an andere Personen bzw. Teams der Schule weitergeben.
Da es sich um ein standardisiertes Verfahren handelt, ist es aus Sicht des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg nicht notwendig, dass die jeweilige Fachlehrkraft beim Schreiben des Tests auch die Aufsicht führt. Diese kann aus stundenplantechnischen oder weiteren Gründen ebenso von anderen Kolleginnen und Kollegen wahrgenommen werden.
Mathematik: Sind Kinder mit mangelnden Sprachkenntnissen bei Aufgaben mit hohem Textanteil benachteiligt?
Durch den ergänzenden Einsatz von textorientierten Aufgaben, können die mathematischen Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern umfassender ermittelt werden. Den Lehrkräften wird empfohlen bei Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Herkunftssprache eine detaillierte Diagnose vorzunehmen. Über die Anzahl der gelösten Aufgaben und durch genaues Sichten der Schülerhefte können Lehrkräfte erkennen, welche Aufgaben besonders schwergefallen sind, und ob sich die Leistung im Bereich der (sprachfreien) Rechenverfahren systematisch von der Leistung in den beiden anderen Bereichen Operations- und Zahlverständnis unterscheidet. Die Lehrkräfte können so analysieren, wo die Probleme liegen: an der Komplexität des Satzbaus, an unbekannten Begriffen oder an der Umsetzung mathematischer Operationen. Aufgrund dieser Erkenntnisse können Maßnahmen zur Förderung entwickelt werden.
Werden die Tests benotet?
Nein. Der Einsatz der Lernstandserhebung Lernstand 5 wird durch die Verwaltungsvorschrift (Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zu den Lernstandserhebungen vom 20. Mai 2016) zu den zentral angefertigten Lernstandserhebungen geregelt. Laut VwV ist Lernstand 5 nicht Teil der Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler. Eine Benotung wird explizit ausgeschlossen.
Hat Lernstand 5 Konsequenzen für die Schullaufbahnentscheidung?
Die Ergebnisse von Lernstand 5 sagen nichts darüber aus, ob die gewählte Schulart für die Schülerinnen und Schüler geeignet ist, da nur bestimmte Bereiche der Fächer Deutsch und Mathematik getestet werden. Gerade zu Beginn des Schuljahres werden viele Themen wiederholt und durch entsprechende Fördermaßnahmen können die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler gefestigt und ausgebaut werden.
Wie ist mit am Testtag abwesenden Schülerinnen und Schülern umzugehen?
Die Schule kann hierfür Regelungen nach eigener pädagogischer Maßgabe treffen. Ein eventueller Nachtermin muss jedoch innerhalb des vom Kultusministerium vorgegebenen Durchführungszeitraum liegen.
Warum dürfen in Lernstand 5 keine (Teil-)Punkte vergeben werden, wenn eine Aufgabe teilweise richtig bearbeitet wurde?
Bei Lernstand 5 handelt es sich um ein standardisiertes Testverfahren, das spezielle Festlegungen erfordert, damit der Lernstand von Schülerinnen und Schülern objektiv und zuverlässig gemessen werden kann. Dazu gehört auch, dass ein Test einfachere und schwierigere Aufgaben beinhaltet. Die Schwierigkeit einer Aufgabe kann darin bestehen, alle Teilaspekte dieser Aufgabe zu lösen. Schülerinnen und Schüler mit entsprechend ausgeprägten Kompetenzen werden eine solche Aufgabe mit großer Wahrscheinlichkeit lösen. Schülerinnen und Schüler mit weniger ausgeprägten Kompetenzen dagegen nicht oder nur teilweise. Deren Kompetenzausprägungen werden durch leichtere Aufgaben erfasst. Die Vorgabe, dass keine Teilpunkte vergeben werden dürfen, führt also nicht dazu, dass Schülerinnen und Schüler generell zu schlecht beurteilt werden.
Ließe man die Vergabe von Teilpunkten zu, würde für die meisten Schülerinnen und Schüler dieselbe Lernstandsstufe ermittelt wie ohne die Vergabe von Teilpunkten. Nur für einen kleinen Teil der Schülerinnen und Schüler würden sich Abweichungen zeigen. Das liegt daran, dass bei gleicher Anzahl von Aufgaben die Messgenauigkeit i. d. R. steigt, wenn die Vergabe von Teilpunkten zugelassen wird. Der Zuwachs an Messgenauigkeit ist allerdings abzuwägen gegen einen steigenden Aufwand bei der Auswertung der Aufgaben und der Eingabe der Ergebnisse ins Online-Portal. Dieser kommt zustande, da in den Auswertungsanleitungen genaue Kriterien definiert werden müssten, ab wann eine Aufgabe als teilweise richtig bearbeitet gilt. Dies ist notwendig, um die Objektivität des Testverfahrens sicherzustellen. Allerdings ist es nicht immer möglich, (konsensuale) Kriterien zu finden, ab wann eine Aufgabe als teilweise richtig bearbeitet gelten soll. Bei herkömmlichen schriftlichen Arbeiten, die der Lernkontrolle und dem Leistungsnachweis dienen, würde man aus pädagogischen Gründen die Vergabe von Teilpunkten zulassen.
Dürfen die Testhefte an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben werden?
Der Einsatz von Lernstand 5 wird durch die Verwaltungsvorschrift zu den zentral angefertigten Lernstandserhebungen geregelt. Zum Umgang mit den Ergebnissen heißt es dort: „Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden mit den Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und in den zuständigen Lehrer- bzw. Lerngruppenkonferenzen besprochen. Auf Wunsch werden die Lernstandserhebungen nach ihrer Auswertung den Schülerinnen und Schülern zum Verbleib mitgegeben.“ Dies kann nach Vorliegen der Ergebnisrückmeldung und nach Ende des Testzeitraums erfolgen. Dies betrifft die verpflichtend durchzuführenden Lernstandsanalysen in Deutsch - Lesen und Mathematik. Für den freiwilligen Rechtschreib-Check gelten andere Regeln. Weitere Informationen dazu finden sich hier.
Dürfen Lernstand 5 Tests vergangener Jahre als Klassenarbeit eingesetzt werden?
Die Funktion von Lernstand 5 liegt in der Diagnose und Förderung zu Beginn von Klassenstufe 5, um den Übergang in die auf der Grundschule aufbauenden Schularten zu erleichtern. Der Einsatz eines gesamten Tests oder Testbereichs als benotete Klassenarbeit ist aus mehreren Gründen nicht sinnvoll und auch nicht wünschenswert.
Bei Lernstand 5 werden die Bewertungsmaßstäbe empirisch ermittelt und die Aufgaben sind für diese Messung optimiert. So werden beispielsweise aus messtechnischen Gründen bei Lernstand 5 keine teilrichtigen Lösungen vergeben. Dies ist in Klassenarbeiten jedoch möglich und üblich. Die Zuweisung der Leistungen zu Lernstandsstufen erfolgt bei Lernstand 5 folglich in anderer Form als die Ermittlung von Noten bei Klassenarbeiten. Auch ist der Zusammenhang zum Unterricht bei Klassenarbeiten höher als bei Lernstand 5, da das Verfahren die in der Grundschule erworbenen Basiskompetenzen überprüft.
Wie lange sind die Ergebnisse der Lernstandserhebungen aufzubewahren?
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) empfiehlt, das Dokument „Ergebnisrückmeldung für die Schulleitung“ mindestens fünf Jahre aufzubewahren, da die Lernstandserhebungen ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung sind und der Unterrichts- und Schulentwicklung dienen.
Wie soll mit den Ergebnissen von Lernstand 5 umgegangen werden?
Die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zu den zentral angefertigten Lernstandserhebungen vom 20. Mai 2016 regelt, dass „die Ergebnisse der Lernstandserhebungen [...] mit den Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und in den zuständigen Lehrer- und Lerngruppenkonferenzen besprochen“ werden.
Die Ergebnisrückmeldungen zu Lernstand 5 können zudem auch als Grundlage für die Entwicklung von Förderkonzepten dienen, die in der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über das Aufnahmeverfahren für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten; Orientierungsstufe vom 4. November 2015 festgelegt wurde. Optional kann hierbei auch das Fördermaterial von Lernstand 5 eingebunden werden.
In welcher Form sind die Ergebnisse von Lernstand 5 mit den Eltern und Erziehungsberechtigten zu besprechen?
Die Information der Eltern und Erziehungsberechtigten über die Ergebnisse von Lernstand 5 ist gemäß Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zu den zentral angefertigten Lernstandserhebungen vom 20. Mai 2016 (Inkrafttreten am 1. August 2016) verpflichtend.
Die Form der Benachrichtigung bestimmt die Schule selbst. Ein einheitliches Vorgehen für alle Klassen wird empfohlen. Um Lehrkräfte bei der Information der Eltern und Erziehungsberechtigten zu unterstützen, stellt das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) fachspezifische Rückmeldedokumente bereit. Diese Ergebnisrückmeldungen für Eltern und Erziehungsberechtigte stehen der Lehrkraft für ihre Klasse als Gesamtdokument zu Verfügung und können heruntergeladen und ausgedruckt werden. Bei Bedarf steht eine Ergänzung in vielen Sprachen (z. B. Englisch, Italienisch, Kroatisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch) bereit, die der Rückmeldung beigefügt werden kann.
Sofern die Ergebnisse einzelner Schülerinnen und Schüler Besonderheiten aufweisen, spricht die entsprechende Lehrkraft mit diesen Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern. Dies bedeutet nicht, dass mit allen Eltern und allen Schülerinnen und Schülern ein Einzelgespräch geführt werden muss. Auf Wunsch der Eltern ist ein Gespräch auch bei Ergebnissen, die keine Besonderheiten aufzeigen, möglich.
Wie werden die Daten der Schülerinnen und Schüler geschützt?
Der Schutz der persönlichen Daten wird sehr ernst genommen, es erfolgt eine strikte Orientierung an den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Aus diesem Grunde wurden Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl vom Institut für Bildungsanalysen als auch den externen Dienstleistern beachtet werden. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten kontrolliert. Es werden nur Daten erhoben, die für das Verfahren relevant sind. Die Weiterleitung der Daten an das IBBW erfolgt ausschließlich anonym.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das IBBW ist gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e) EU-DSGVO i.V.m. § 114 Abs. 3 SchulG BW.
Wofür werden die Daten der Schülerinnen und Schüler verwendet?
Auf Basis der eingegebenen Daten werden den Schulen im Online-Portal die Ergebnisrückmeldungen bereit gestellt. Diese enthalten für die Fachlehrkraft einer Klasse Informationen auf Ebene ihrer Klasse sowie der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Die Schulleitung erhält Informationen auf Ebene der Parallelklassen und der Schule; sie kann darüber hinaus anlassbezogen Einblick in die Rückmeldedokumente der Fachlehrkräfte nehmen.
Die Daten werden anonym – d. h. ohne Nennung der Namen der Schülerinnen und Schüler – dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) weitergeleitet. Dort werden sie für die Berechnung von Vergleichswerten, für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Lernstand 5 sowie für wissenschaftliche Zwecke genutzt.
Wo findet man Hinweise zur Förderung?
In der Ergebnisrückmeldung und in den fachspezifischen Dokumenten „Erläuterungen zu Testbereichen und Stufenmodellen“ finden Lehrkräfte weiterführende Hinweise zur Ableitung von Fördermaßnahmen aus den Ergebnissen der Lernstandsanalyse.
Für eine gezielte Weiterarbeit im Unterricht stehen darüber hinaus im Online-Portal Lernstandserhebungen Fördermaterialien zur
Verfügung.
Wie sind die Fördermaterialien aufgebaut?
An die Lernstandsanalyse sollte sich eine systematische Förderung anschließen. Nachdem für die einzelnen Bereiche festgestellt wurde, auf welcher Lernstandsstufe ein Schüler bzw. eine Schülerin steht, kann über die Art der Förderung entschieden werden. Die Fördermaterialien sind so aufgebaut, dass sie den individuellen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler entsprechen und somit verschiedene Förderziele verfolgen.
Mathematik:
Für das Fach Mathematik stehen im Online-Portal Lernstandserhebungen Fördermaterialien bzw. Hinweise zur Förderung für die Testbereiche Operationsverständnis und Zahlverständnis zur Verfügung.
Deutsch:
Für das Fach Deutsch stehen Fördermaterialien für die Lesegeschwindigkeit und das Leseverständnis im Online-Portal Lernstandserhebungen zur
Verfügung.
Müssen die Fördermaterialien verpflichtend genutzt werden?
Grundsätzlich ist eine Implementation von Fördermaßnahmen in der Orientierungsstufe für die Schulen durch eine Verwaltungsvorschrift festgelegt (siehe: Amtsblatt Kultus und Unterricht. (2015). Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über das Aufnahmeverfahren für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten; Orientierungsstufe - Verwaltungsvorschrift vom 4. November 2015. Ausgabe: 2015, Nr. 21, S. 415-424, Veröffentlichungsdatum 01.12.2015, i.d.F.v. 15.07.2019).
Die im Rahmen von Lernstand 5 angebotenen Fördermaterialien sind optional einsetzbar. Die Lehrkraft wählt für die Situation ihrer Klasse sowie ihrer Schülerinnen und Schüler die passenden Lernangebote aus. Empfohlen wird eine zeitnahe Förderung im Anschluss an die Auswertung der Ergebnisrückmeldungen und vor den ersten Leistungsbeurteilungen in der neuen Klasse.
Bitte beachten Sie, dass auch die Fördermaterialien urheberrechtlich geschützt sind und somit nicht weiter verbreitet werden dürfen (beispielsweise durch Einstellen ins Internet).
Zuletzt geändert am 23.09.2024