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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Fragen, die vor der Durchführung von Bedeutung sind


Fragen, die während der Durchführung von Bedeutung sind


Fragen, die nach der Durchführung Bedeutung haben


Fragen, die für die Förderung Bedeutung haben


Welche Schülerinnen und Schüler nehmen an Lernstand 5 teil?

Grundsätzlich nehmen in Baden-Württemberg alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 5 an öffentlichen allgemeinen Schulen der auf der Grundschule aufbauenden Schularten verpflichtend an Lernstand 5 - Deutsch (Lesen) und Lernstand 5 - Mathematik teil.

Auch Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsstörungen in Deutsch (Lese-Rechtschreibschwäche) und Mathematik sowie Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache, die eine Regelklasse besuchen, nehmen verpflichtend teil.

Besonderheiten bei der Teilnahme ergeben sich bei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren bzw. in inklusiven Bildungsangeboten an weiterführenden Schulen. Diese Schülerinnen und Schüler müssen nicht an Lernstand 5 teilnehmen. Eine freiwillige Teilnahme der Schule ist jedoch möglich. Er wird vom Kultusministerium zur Orientierung empfohlen. Die Schulen entscheiden in eigener Zuständigkeit, bei welchen Schülerinnen und Schülern oder bei welchen Klassen, in welcher Form und in welchem Umfang eine Teilnahme pädagogisch sinnvoll ist.

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Warum wird Lernstand 5 zu Beginn von Klasse 5 durchgeführt?

Lernstand 5 soll die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen dabei unterstützen, den Lernstand der Schülerinnen und Schüler in eng umrissenen Basiskompetenzen zu Beginn von Klasse 5 rasch einschätzen zu können. Mit Hilfe der Ergebnisse können die Lehrkräfte passende Lernangebote sowohl für die Klasse als auch für einzelne Schülerinnen und Schüler auswählen und diese im Unterricht zielgerichtet einsetzen. Auf diese Weise soll Lernstand 5 dazu beitragen, dass der Übergang der Schülerinnen und Schüler von der Grundschule an eine weiterführende Schule gut gelingt.

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Wer entwickelt die Testaufgaben?

Lernstand 5 wurde bis zum 28. Februar 2019 am Landesintitut für Schulentwicklung im Auftrag des Kultusministeriums entwickelt. Seit dem 1. März 2019 erfolgt die Entwicklung am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW). Eine schulartübergreifend arbeitende Gruppe erfahrener Lehrkräfte entwickelt die Aufgaben des Lernstand 5 in Zusammenarbeit mit Teststatistikerinnen und Teststatistikern. Fachwissenschaftlich erfolgt eine Kooperation mit Hochschulen.

Weitere Informationen zur Entwicklung der Tests und der Zuständigkeiten im Verfahren finden Sie unter Verfahren: Lernstandsanalyse (Ebene I) .

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Wie erfolgt die Auswahl der Basiskompetenzen und Testbereiche?

Das Verfahren Lernstand 5 untersucht den Leistungsstand hinsichtlich eng umrissener, prognostisch relevanter Basiskompetenzen in den Fächern Deutsch und Mathematik. Als prognostisch relevant gelten solche Kompetenzen, die eine wichtige Voraussetzung für den weiteren Lernerfolg darstellen.

Im Hinblick auf eine Obergrenze maximal zumutbarer Testzeit ist die Anzahl von Aufgaben, die im Rahmen der Lernstandsanalyse pro Schuljahr eingesetzt werden kann, begrenzt. Um dennoch möglichst reliable und valide Aussagen über den individuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler zu erhalten, erfolgt eine Fokussierung auf zentrale, für das weitere Lernen besonders relevante Testbereiche. Diese wurden in enger Abstimmung mit der wissenschaftlichen Begleitung aus den ausgewählten Basiskompetenzen abgeleitet.

Im Lernstand 5 werden die Kompetenzbereiche „Lesen“ und „Zahlen und Operationen“ überprüft.

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Auf welcher Grundlage wird die endgültige Aufgabenauswahl getroffen? 

Während des Entwicklungsprozesses werden die Aufgaben an ausgewählten Schulen erprobt und von Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern bewertet. Anschließend werden sie in einer großen Pilotierungsstudie mit Schülerinnen und Schülern am Ende der vierten Klasse landesweit auf ihre Testtauglichkeit geprüft. Zentrales Ziel dieser Pilotierungsstudie ist die Gewinnung empirischer Daten. Alle Aufgaben werden aufgrund ihrer empirisch ermittelten Schwierigkeit und einer inhaltlichen Analyse den Lernstandsstufen des Lernstandsstufenmodells zugeordnet. Aufgaben, die von zu wenigen Schülerinnen und Schülern gelöst werden, scheiden aus. Die Aufgabenauswahl für den endgültigen Test erfolgt so, dass alle Lernstandsstufen durch hinreichend viele Aufgaben repräsentiert werden.


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Welche Basiskompetenzen und Testbereiche werden überprüft?

Im Fach Mathematik wird der Kompetenzbereich „Zahlen und Operationen“ mit folgenden Testbereichen überprüft:

  • Operationsverständnis
  • Zahlverständnis
  • Schriftliche Rechenverfahren

Im Fach Deutsch wird der Kompetenzbereich „Lesen“ mit folgenden Testbereichen überprüft:

  • Lesegeschwindigkeit
  • Leseverständnis

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Warum werden diese Kompetenzbereiche überprüft?

Im Fach Mathematik wurde als Basiskompetenz der Kompetenzbereich Zahlen und Operationen ausgewählt. Fachdidaktisch wird dieser Bereich als Arithmetik bezeichnet.

„Fehlende Kompetenzen bezüglich spezifischer Elemente der Grundschulmathematik scheinen verantwortlich zu sein für die Schwierigkeiten beim Erwerb des aktuellen Schulstoffes. Wenn der basale Lernstoff der ersten vier Schuljahre erworben ist, gelingt (...) der Erwerb von weiterführenden mathematischen Inhalten in höherem Maß.“ (Lorenz, J. H. & Radatz, H. (1993). Handbuch des Förderns im Mathematikunterricht . Schroedel: Hannover. S. 224)

„Als unverzichtbare Verstehensgrundlagen bezeichnen wir diejenigen inhaltlichen Vorstellungen und Darstellungen, die auch Lernende mit Schwierigkeiten beim Mathematiklernen in Klasse 5 beherrschen müssen, damit verständiges Weiterlernen in der Arithmetik der Sekundarstufe möglich ist. (...) Schülerinnen und Schülern, denen basale Verstehensgrundlagen zu Zahlen und Operationen fehlen, ist in der Regel ein Weiterlernen kaum möglich.“ (Prediger, S., Freesemann, O., Moser Opitz, E. & Hußmann, S. (2013). Unverzichtbare Verstehensgrundlagen statt kurzfristige Reparatur – Förderung bei mathematischen Lernschwierigkeiten in Klasse 5. Praxis der Mathematik in der Schule, 51 (55), 12-17. S. 12)

Relevante Aspekte von Zahlverständnis: „Ein solides Stellenwertverständnis inklusive einem Verständnis des Bündelns und Entbündelns mit natürlichen Zahlen ist (...) die Grundlage für die spätere Einführung von Dezimalzahlen. (...) Das Erkennen von Aufgaben- und Zahlbeziehungen sowie das Verfügen über Rechenstrategien sind notwendig, um mit komplexeren Zahltermen oder auch mit Termen mit Variablen zu arbeiten.“ (Schulz, A., Leuders, T. & Rangel, U. (2017). Arithmetische Basiskompetenzen am Übergang zu Klasse 5 – eine empirie- und modellgestützte Diagnostik als Grundlage für spezifische Förderentscheidungen. In A. Fritz, S. Schmidt & G. Ricken (Hrsg.), Handbuch Rechenschwäche (3. Auflage, S. 396–417). Weinheim: Beltz. S. 400)
Relevante Aspekte von Operationsverständnis: „Die Division von Bruchzahlen lässt sich lediglich mit der Grundvorstellung des Aufteilens sinnvoll interpretieren (...) Für das Rechnen mit negativen Zahlen sind insbesondere die Grundvorstellungen des Ergänzens und Vergleichens als Unterschiedsbildung relevant.“ (ebenda, S. 403)

Im Fach Deutsch wurde als Basiskompetenz der Kompetenzbereiche Lesen ausgewählt:

„Lesekompetenz ist eine Schlüsselqualifikation par excellence und eine zentrale Voraussetzung für die Teilhabe an vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens.“ (Bundesministerium für Bildung und Forschung (Hrsg.). (2005). Förderung von Lesekompetenz – Expertise . Link zur Veröffentlichung des BMBF (PDF) (Abruf 06.12.2021))

„Die Bedeutung von Lesekompetenz für eine erfolgreiche Lebensführung lässt sich an verschiedenen Indikatoren ablesen: Befunde des International Adult Literacy Survey der OECD (2000) weisen beispielsweise darauf hin, dass Erwachsene, die im Lesen ein hohes Kompetenzniveau erreichen, tendenziell über ein höheres Einkommen verfügen und seltener von Arbeitslosigkeit betroffen sind als weniger gute Leser. Diese Zusammenhänge sind auch dann noch nachweisbar, wenn Merkmale des sozialen und kulturellen Hintergrundes statistisch kontrolliert werden (vgl. Raudenbush & Kasim, 1998).“ (Artelt, C., Schiefele, U., Schneider, W. & Stanat, P. (2002). Leseleistungen deutscher Schülerinnen und Schüler im internationalen Vergleich (PISA). Zeitschrift für Erziehungswissenschaft, 5 (1), 6-27.)

„[Es] zeigte sich, dass die Lesekompetenz, auch unter Kontrolle des SES [ Abkürzung für sozio-ökonomischer Status ] und der allgemeinen kognitiven Grundfähigkeiten, nicht nur signifikant mit der mathematischen Ausgangskompetenz zusammenhing, sondern darüber hinaus auch einen signifikanten Beitrag zur Vorhersage der mathematischen Lernzuwachsraten aller Schülerinnen und Schüler leistete.“ (Paetsch, J., Radmann, S., Felbrich, A., Lehmann, R. & Stanat, P. (2016). Sprachkompetenz als Prädiktor mathematischer Kompetenzentwicklung von Kindern deutscher und nicht-deutscher Familiensprache. Zeitschrift für Entwicklungspsychologie und Pädagogische Psychologie, 48 (1), 27-41.)

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Warum erhalten die Schulen drei Wochen Zeit, um Lernstand 5 durchzuführen?

Der dreiwöchige Zeitraum wurde aus inhaltlichen und organisatorischen Gründen veranschlagt.

Inhaltlicher Grund: Bei einem förderdiagnostischen Verfahren wie Lernstand 5 steht der Erkenntnisgewinn der Fachlehrkraft bezüglich einzelner Schülerinnen und Schüler im Vordergrund und weniger der Vergleich der Klasse mit Parallelklassen oder der Schule insgesamt. Es handelt sich auch nicht um ein Instrument, das die Eignung für eine Schulart bewertet. Die Ziele von Lernstand 5 finden Sie auf der Internetseite unter Konzeption .

Organisatorischer Grund: Die einzelnen Schulen und Schularten haben für die ersten Schulwochen jeweils spezifische Startphasen und Rituale entwickelt, wofür ein bestimmter Zeitpuffer eingeplant werden muss. Um den Schulen organisatorische Freiräume zu lassen, wurde der Einsatzzeitraum auf drei Wochen erweitert.

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Ist die Durchführung auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich?

Für die Durchführung von Lernstand 5 ist der Testzeitraum der zweiten, dritten und vierten Schulwoche im jeweiligen Schuljahr durch das Kultusministerium verbindlich festgelegt. Ausnahmen bezüglich der Durchführung außerhalb dieses Zeitraums sind deshalb nicht möglich.

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Ist eine besondere Vorbereitung auf Lernstand 5 sinnvoll?

Ein gezieltes inhaltliches Üben oder eine Vorbereitung auf die Lernstandsanalyse (Ebene I) ist nicht sinnvoll, da der Lernstand der Schülerinnen und Schüler für das weitere Lernen in der neuen Klasse objektiv ermittelt werden soll. Mit der Klasse kann jedoch die Zielsetzung hinsichtlich eines gelingenden Weiterlernens in der neuen Schule vorab besprochen werden. Die Schülerinnen und Schüler sollten darin unterstützt werden, die Tests motiviert und sorgfältig zu bearbeiten.

Für Schülerinnen und Schüler ggf. neue Testformate wie der Lesegeschwindigkeitstest sollten unmittelbar vor der Testung gemäß den Hinweisen für Lehrkräfte in der „Anleitung zur Durchführung und Auswertung“ ausreichend besprochen werden.

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Wie werden Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte vorab informiert?

Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte sind mit dem Dokument „Hinweise für Schülerinnen/Schüler sowie Eltern/Erziehungsberechtigte“ über die Durchführung von Lernstand 5 vorab zu informieren. Dieses Dokument steht in mehreren Sprachen zum Download bereit.

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Müssen die Parallelklassen einer Schule pro Fach gleichzeitig schreiben?

Bezüglich der Durchführung in Parallelklassen macht das Kultusministerium keine Vorgaben bei Lernstand 5. Die Schulleitungen sollten die Durchführung an der eigenen Schule planen und mit den betreffenden Kolleginnen und Kollegen abstimmen. Hinsichtlich verschiedener Testtermine für Parallelklassen sollte das „Für und Wider“ gut abgewogen werden.

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Muss bei den Lernstandserhebungen die jeweilige Fachlehrkraft Aufsicht führen?

In den amtlichen Vorschriften gibt es hinsichtlich der Aufsicht bei der Durchführung von Lernstand 5 keine Regelungen.

Die Schulleitungen sind für die ordnungsgemäße Durchführung von Lernstand 5 zuständig und damit auch für die Festlegung des Zeitpunkts der Durchführung am Einsatztag und für die aufsichtführenden Lehrkräfte. Eine Schulleitung kann die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung dabei auch an andere Personen bzw. Teams der Schule weitergeben.

Da es sich um ein standardisiertes Verfahren handelt, ist es aus Sicht des Instituts für Bildungsanalysen Baden-Württemberg nicht notwendig, dass die jeweilige Fachlehrkraft beim Schreiben des Tests auch die Aufsicht führt. Diese kann aus stundenplantechnischen oder weiteren Gründen ebenso von anderen Kolleginnen und Kollegen wahrgenommen werden.

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Mathematik: Sind Kinder mit mangelnden Sprachkenntnissen bei Aufgaben mit hohem Textanteil benachteiligt?

Der Einsatz textorientierter Aufgaben ermöglicht das Ermitteln und Entdecken vorhandener allgemeiner mathematischer Kompetenzen bei einzelnen Kindern. Für die Gruppe von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund wird empfohlen, eine detaillierte Diagnose vorzunehmen. Über die Lösungshäufigkeiten der einzelnen Aufgaben und durch nochmaliges Sichten der Schülerhefte können Lehrkräfte erkennen, welche Aufgaben welchen Kindern besonders schwergefallen sind, und ob sich die Leistung im Bereich der (sprachfreien) Rechenverfahren systematisch von der Leistung in den beiden anderen Bereichen Operations- und Zahlverständnis unterscheidet. Die Lehrkräfte können auf diese Weise analysieren, wo die Probleme liegen: an der Komplexität des Satzbaus, an unbekannten Begriffen oder an der Umsetzung mathematischer Operationen. Aufgrund dieser Erkenntnisse können entsprechende Maßnahmen zur Förderung entwickelt werden.

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Wird der Test benotet?

Nein. Der Einsatz der Lernstandserhebung Lernstand 5 wird durch die Verwaltungsvorschrift (Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zu den Lernstandserhebungen vom 20. Mai 2016) zu den zentral angefertigten Lernstandserhebungen geregelt. Laut VwV ist Lernstand 5 nicht Teil der Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler. Eine Benotung wird explizit ausgeschlossen.

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Hat Lernstand 5 Konsequenzen für die Schullaufbahnentscheidung?

Die Ergebnisse von Lernstand 5 sagen nichts darüber aus, ob die gewählte Schulart für die Schülerinnen und Schüler geeignet ist, da nur bestimmte Bereiche der Fächer Deutsch und Mathematik getestet werden. Gerade zu Beginn des Schuljahres werden viele Themen wiederholt und durch entsprechende Fördermaßnahmen können die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler gefestigt und ausgebaut werden. 

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Wie ist mit fehlenden Schülerinnen und Schülern umzugehen?

Hierzu gibt es keine einheitliche Regelung seitens des Kultusministeriums. Die Schule kann deshalb mit fehlenden Schülerinnen und Schülern umgehen, wie sie es aus pädagogischer Sicht für angemessen hält.

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Wie sind die Schülerinnen und Schüler zu motivieren?

Mit der Klasse kann die Zielsetzung von Lernstand 5 hinsichtlich eines gelingenden Weiterlernens in der neuen Schule vorab besprochen werden. Die Schülerinnen und Schüler sollten darin unterstützt werden, die Tests motiviert und sorgfältig zu bearbeiten.

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Warum dürfen in Lernstand 5 keine (Teil-)Punkte vergeben werden, wenn eine Aufgabe teilweise richtig bearbeitet wurde?

Bei Lernstand 5 handelt es sich um ein standardisiertes Testverfahren, das spezielle Festlegungen und Vorgehensweisen erfordert, damit objektiv und zuverlässig gemessen werden kann. Dazu gehört auch, dass ein solcher Test einfachere und schwierigere Aufgaben beinhaltet. Die Schwierigkeit einer schweren Aufgabe kann darin bestehen, alle Teilaspekte dieser Aufgabe zu lösen. Schülerinnen und Schüler mit entsprechend ausgeprägten Kompetenzen werden eine solche Aufgabe mit großer Wahrscheinlichkeit lösen, Schülerinnen und Schüler mit weniger ausgeprägten Kompetenzen dagegen nicht oder nur teilweise. Deren Kompetenzausprägungen werden durch leichtere Aufgaben erfasst. Insofern führt die Vorgabe, dass keine Teilpunkte vergeben werden dürfen, nicht dazu, dass Schülerinnen und Schüler generell zu schlecht beurteilt werden. Ließe man die Vergabe von Teilpunkten zu, würde für die meisten Schülerinnen und Schüler dieselbe Kompetenzstufe ermittelt wie ohne die Vergabe von Teilpunkten. Nur für einen kleinen Teil der Schülerinnen und Schüler würden sich Abweichungen zeigen. Das liegt daran, dass bei gleicher Anzahl von Aufgaben die Messgenauigkeit i.d.R. steigt, wenn die Vergabe von Teilpunkten zugelassen wird. Der Zuwachs an Messgenauigkeit ist allerdings abzuwägen gegen einen steigenden Aufwand bei der Auswertung der Aufgaben und der Eingabe der Ergebnisse ins Online-Portal, der dadurch zustande kommt, dass in den Auswertungsanleitungen genaue Kriterien definiert werden müssten, ab wann eine Aufgabe als teilweise richtig bearbeitet gilt. Dies ist notwendig, um die Objektivität des Testverfahrens sicherzustellen. Allerdings ist es nicht immer möglich, (konsensuale) Kriterien zu finden, ab wann eine Aufgabe als teilweise richtig bearbeitet gelten soll. Bei herkömmlichen schriftlichen Arbeiten, die der Lernkontrolle und dem Leistungsnachweis dienen, würde man aus pädagogischen Gründen die Vergabe von Teilpunkten zulassen.

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Ab wann können die Testhefte nach Hause gegeben werden?

Der Einsatz der Lernstandserhebung Lernstand 5 wird durch die Verwaltungsvorschrift (Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zu den Lernstandserhebungen vom 20. Mai 2016) zu den zentral angefertigten Lernstandserhebungen geregelt. Laut VwV ist Lernstand 5 nicht Teil der Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler. Zum Umgang mit den Ergebnissen heißt es dort: „Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden mit den Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und in den zuständigen Lehrer- bzw. Lerngruppenkonferenzen besprochen. Auf Wunsch werden die Lernstandserhebungen nach ihrer Auswertung den Schülerinnen und Schülern zum Verbleib mitgegeben.“ Dies kann nach Vorliegen der Ergebnisrückmeldung und nach Ende des Testzeitraums erfolgen.

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Können Testaufgaben aus Lernstand 5 archiviert und zu einem späteren Zeitpunkt weiter genutzt werden?

Die Testaufgaben der Lernstandsanalyse (Ebene I) bei Lernstand 5 können auf den schulischen Rechnern archiviert werden. Dabei ist zu beachten, dass diese dem Urheberrecht unterliegen. Die an der Schule befindlichen Aufgaben dürfen daher nach der Durchführung nicht als Sammlung an die Schülerinnen und Schüler ausgehändigt werden. Aus urheberrechtlicher Sicht können einzelne Aufgaben vergangener Jahre in Klassenstärke kopiert werden. Die Schülerinnen und Schüler sind jedoch darüber zu informieren, dass die Testaufgaben urheberrechtlich geschützt sind und deshalb nicht weiter verbreitet werden dürfen (beispielsweise durch Einstellen ins Internet).

Aus didaktischer Sicht ist in Bezug auf einen weiterführenden Einsatz von Testaufgaben im Unterricht zu beachten, dass sich diese Aufgaben nicht als Lern- und Übungsaufgaben eignen.

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Dürfen Lernstand 5-Tests vergangener Jahre als Klassenarbeit eingesetzt werden?

Die zentrale Funktion von Lernstand 5 liegt in der Diagnose und Förderung zu Beginn von Klassenstufe 5, um einen gelingenden Übergang in die auf der Grundschule aufbauenden Schularten zu gestalten.

Der Einsatz eines gesamten Tests oder Testbereichs als benotete Klassenarbeit ist nicht intendiert und auch nicht wünschenswert, da es zwar Gemeinsamkeiten zwischen Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen gibt, aber auch relevante Unterschiede: Im Rahmen von Lernstand 5 werden die Bewertungsmaßstäbe empirisch ermittelt und die Aufgaben sind für diese Messung optimiert. So werden beispielsweise aus messtechnischen Gründen bei Lernstand 5 keine teilrichtigen Lösungen vergeben, dies ist in Klassenarbeiten jedoch möglich und üblich. Die Zuweisung der Leistungen zu Lernstandsstufen erfolgt bei Lernstand 5 folglich in anderer Form als die Ermittlung von Noten bei Klassenarbeiten. Auch ist der unmittelbare Bezug zum zurückliegenden Unterricht in der Regel bei Klassenarbeiten höher als bei Lernstand 5, da in diesem förderdiagnostischen Verfahren die in der Grundschule erworbenen Basiskompetenzen überprüft werden.

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Wie lange sind die Ergebnisse der Lernstandserhebungen aufzubewahren?

Wir empfehlen, das Dokument „Ergebnisrückmeldung für die Schulleitung“ mindestens fünf Jahre aufzubewahren, da die Lernstandserhebungen ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung sind und der Unterrichts- und Schulentwicklung dienen.

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Müssen die Lernstand 5-Ergebnisrückmeldungen verpflichtend genutzt werden?

Die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zu den zentral angefertigten Lernstandserhebungen vom 20. Mai 2016 regelt, dass „die Ergebnisse der Lernstandserhebungen [...] mit den Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und in den zuständigen Lehrer- und Lerngruppenkonferenzen besprochen“ werden.

Die Ergebnisrückmeldungen zu Lernstand 5 können auch als Grundlage für die Entwicklung von Förderkonzepten dienen, die in der Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über das Aufnahmeverfahren für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten; Orientierungsstufe vom 4. November 2015 festgelegt wurde. Optional kann hierbei auch das Fördermaterial von Lernstand 5 eingebunden werden.

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In welcher Form sind die Ergebnisse von Lernstand 5 mit den Eltern und Erziehungsberechtigten zu besprechen?

Die Information der Eltern und Erziehungsberechtigten bezüglich der Ergebnisse von Lernstand 5 ist gemäß Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums zu den zentral angefertigten Lernstandserhebungen vom 20. Mai 2016 (Inkrafttreten am 1. August 2016) verpflichtend.

Die Form der Benachrichtigung bestimmt die Schule selbst. Ein einheitliches Vorgehen für alle Klassen wird jedoch empfohlen. Um Lehrkräfte bei der Informationsweitergabe an die Eltern und Erziehungsberechtigten zu unterstützen, stellt das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg fachspezifische Rückmeldedokumente zur optionalen Verwendung bereit. Diese Ergebnisrückmeldungen für Eltern und Erziehungsberechtigte sind für jede Klasse von der entsprechenden Fachlehrkraft als Gesamtdokument herunterladbar und ausdruckbar. Bei Bedarf steht eine Ergänzung in englischer, italienischer, kroatischer, russischer, türkischer und ukrainischer Sprache zur Verfügung. Diese kann der Rückmeldung beigefügt werden.

Sofern die Ergebnisse einzelner Schülerinnen und Schüler Besonderheiten aufweisen, nimmt die entsprechende Lehrkraft das Gespräch mit diesen Schülerinnen und Schülern und mit den Eltern auf. Dies bedeutet nicht, dass mit allen Eltern und allen Schülerinnen und Schülern ein Einzelgespräch geführt werden muss.

Falls Eltern dies wünschen, wird auch ein Gespräch über die individuellen Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler geführt.

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Wie werden die Daten der Schülerinnen und Schüler geschützt?

Der Schutz der persönlichen Daten wird sehr ernst genommen, es erfolgt eine strikte Orientierung an den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Aus diesem Grunde wurden Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl vom Institut für Bildungsanalysen als auch den externen Dienstleistern beachtet werden. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten kontrolliert. Es werden nur Daten erhoben, die für das Verfahren relevant sind. Die Weiterleitung der Daten an das IBBW erfolgt ausschließlich anonym.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das IBBW ist gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e) EU-DSGVO i.V.m. § 114 Abs. 3 SchulG BW.

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Wofür werden die Daten der Schülerinnen und Schüler verwendet?

Auf Basis der eingegebenen Daten werden den Schulen im Online-Portal die Ergebnisrückmeldungen zur Verfügung gestellt. Diese enthalten für die Fachlehrkraft einer Klasse Informationen auf Ebene der Klasse sowie der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Die Schulleitung erhält zusammengefasste Informationen auf Ebene der Parallelklassen und der Schule; sie kann darüber hinaus anlassbezogen Einblick in die Rückmeldedokumente für die Fachlehrkräfte nehmen.

Die Daten werden anonym – d. h. ohne Nennung der Namen der Schülerinnen und Schüler – dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) weitergeleitet. Dort werden sie für die Berechnung von Vergleichswerten, für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Lernstand 5 sowie für wissenschaftliche Zwecke genutzt.

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Wie soll mit den Testheften und den Ergebnisrückmeldungen umgegangen werden?

Der Einsatz der Lernstandserhebung Lernstand 5 als förderdiagnostisches Verfahren wird durch die Verwaltungsvorschrift vom 20. Mai 2016 (K. u. U. vom 15. Juli 2016, S.183) zu den zentral angefertigten Lernstandserhebungen geregelt, darin heißt es: „Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden mit den Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten und in den zuständigen Lehrer- bzw. Lerngruppenkonferenzen besprochen. Auf Wunsch werden die Lernstandserhebungen nach ihrer Auswertung den Schülerinnen und Schülern zum Verbleib mitgegeben.“ Dies kann nach dem Vorliegen der Ergebnisrückmeldungen und nach Ende des Testzeitraums erfolgen.

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Wo findet man Hinweise zur Förderung?

In der Ergebnisrückmeldung selbst und in den fachspezifischen Dokumenten „Erläuterungen zu Testbereichen und Stufenmodellen“ finden sich weiterführende Hinweise zur Ableitung von Fördermaßnahmen aus den Ergebnissen der Lernstandsanalyse.

Für eine gezielte Weiterarbeit im Unterricht stehen darüber hinaus im  Online-Portal Lernstandserhebungen unter dem Menüpunkt „Diagnosegeleitete Förderung (Ebene II) Fördermaterialien“ Fördermaterialien zur Verfügung.

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Wo erhält man das Fördermaterial?

Das Material steht im  Online-Portal Lernstandserhebungen unter dem Menüpunkt „Diagnosegeleitete Förderung (Ebene II) Fördermaterialen“ zur Verfügung.

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Wie sind die Fördermaterialien aufgebaut?

An die Lernstandsanalyse sollte sich eine systematische Weiterarbeit anschließen. Nachdem für die einzelnen Bereiche festgestellt wurde, auf welcher Stufe ein Lernender steht, kann über die Art der Förderung entschieden werden. Die Fördermaterialien sind so aufgebaut, dass sie den individuellen Bedürfnissen der Lernenden entsprechen und somit verschiedene Förderziele verfolgen.

Mathematik:

Für das Fach Mathematik stehen im Online-Portal Lernstandserhebungen Fördermaterialien bzw. Hinweise zur Förderung für die Testbereiche Operationsverständnis und Zahlverständnis zur Verfügung. Einen Überblick über den Aufbau der Fördermaterialien zum Operationsverständnis und den Einsatz im Unterricht gibt das Dokument „Einführung in die Fördermaterialien – Operationsverständnis“. Vielfältige Möglichkeiten der Umsetzung erläutert das Dokument „Einsatz der Fördermaterialien in der Schulpraxis“, das seit dem Schuljahr 2017/18 zur Verfügung steht.

Deutsch:

Für das Fach Deutsch stehen Fördermaterialien für die Lesegeschwindigkeit und das Leseverständnis im Online-Portal Lernstandserhebungen zur Verfügung. Hinweise zu den Fördermaterialien für die Lesegeschwindigkeit werden in dem Dokument „Lesegeschwindigkeit: Grundlagen, Förderhinweise und Materialien“ erläutert. Einen Überblick über den Aufbau der Fördermaterialien zum Leseverständnis und den Einsatz im Unterricht gibt das Dokument „Einführung in die Fördermaterialien – Leseverständnis“.

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Müssen die Fördermaterialien verpflichtend genutzt werden?

Grundsätzlich ist eine Implementation von Fördermaßnahmen in der Orientierungsstufe für die Schulen durch eine Verwaltungsvorschrift festgelegt (siehe: Amtsblatt Kultus und Unterricht. (2015). Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über das Aufnahmeverfahren für die auf der Grundschule aufbauenden Schularten; Orientierungsstufe - Verwaltungsvorschrift vom 4. November 2015. Ausgabe: 2015, Nr. 21, S. 415-424, Veröffentlichungsdatum 01.12.2015, i.d.F.v. 15.07.2019).

Die im Rahmen von Lernstand 5 angebotenen Fördermaterialien sind optional einsetzbar. Die Lehrkraft wählt für die jeweils spezifische Situation ihrer Klasse sowie ihrer Schülerinnen und Schüler die passenden Lernangebote aus. Empfohlen wird eine zeitnahe Förderung im Anschluss an die Auswertung der Ergebnisrückmeldungen und vor den ersten Leistungsbeurteilungen in der neuen Klasse.

Bitte beachten Sie, dass auch die Fördermaterialien urheberrechtlich geschützt sind und somit nicht weiter verbreitet werden dürfen (beispielsweise durch Einstellen ins Internet).

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Zuletzt geändert am 01.05.2023

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