27.08.2020
Einladung an alle Schulen zur Teilnahme an der Elektronischen Schulstatistik 2020
Ende Juli 2020 wurden wieder alle öffentlichen und – erstmals – auch privaten Schulen eingeladen, auf freiwilliger Basis an der Elektronischen Schulstatistik (ESS) teilzunehmen; eine Anmeldung für die Teilnahme ist bis Ende September möglich.
Weitere Informationen zu ASV-BW, zur ESS bzw. Anmeldung zur Teilnahme und zu den verschiedenen Unterstützungsangeboten für Schulen bei der Umstellung auf ASV-BW finden Sie unter www.asv-bw.de .
Ende Juli 2020 wurden wieder alle öffentlichen und – erstmals – auch privaten Schulen im Geschäftsbereich des
Kultusministeriums eingeladen, auf freiwilliger Basis an der Elektronischen Schulstatistik (ESS) teilzunehmen; eine Anmeldung für die
Teilnahme ist bis Ende September möglich. Die Abgabe der Daten erfolgt über das Schulverwaltungsprogramm ASV-BW, dort werden wie
in den Vorjahren ein automatischer und ein manueller Eingabemodus angeboten. Die Abgabe der Schulstatistik über die ESS im
automatischen Modus läuft umso einfacher und reibungsloser, je besser die statistisch relevanten Daten in ASV-BW gepflegt sind. Die
Schulen, die ihre Schüler/innen und ihren Unterricht vollumfänglich mit ASV-BW verwalten, können nahezu alle Daten
automatisiert in die ESS-Bögen einlesen. Für die privaten Schulen der Schularten Grundschule, Werkreal- / Hauptschule,
Realschule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule, SBBZ und berufliche Schulen ist analog zu den öffentlichen Schulen in vielen
Schulbogen-Tabellen eine automatische Befüllung aus ASV-BW möglich.
Im Vergleich zum Vorjahr, in dem bereits rund. 220 Schulen ihre amtliche Schulstatistik mit ASV-BW abgegeben haben, wurde die ESS –
auch auf Basis von Rückmeldungen von Schulen - weiter verbessert.
Beispielsweise wurde der Wechsel zwischen automatischer und manueller Befüllung in den Bögen erleichtert und die Möglichkeit
geschaffen, die abgegebenen Daten nochmals anzupassen, solange diese noch nicht durch die Schulaufsicht oder das Statistisches Landesamt in
Prüfung genommen wurden; für die öffentlichen beruflichen Schulen entfällt bei der Teilnahme an der ESS die Pflicht zur
zusätzlichen Abgabe von Ausdrucken aus ASD-BW.
Weitere Informationen zu ASV-BW, zur ESS bzw. Anmeldung zur Teilnahme und zu den verschiedenen Unterstützungsangeboten für
Schulen bei der Umstellung auf ASV-BW finden Sie unter www.asv-bw.de.