13.03.2025
Sechste Vollerhebung zum Unterrichtsausfall
Im November 2024 hat das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg eine Vollerhebung des Unterrichtsausfalls an den öffentlichen Schulen durchgeführt. Die im Vergleich zur letzten Erhebung im November 2019 höhere Ausfallquote von 4,3 Prozent (gegenüber 3,3 Prozent) ist vor allem durch Krankheit zu erklären und in allen Schularten feststellbar.
In der 48. Kalenderwoche (Stichwoche vom 25. bis 30. November) des vergangenen Jahres hat das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) im Auftrag des Kultusministeriums die Erhebung zur Unterrichtssituation an den öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg durchgeführt.
Die Rückmeldequote der rund 4.000 Schulen lag bei 100 Prozent. Insgesamt sind in dieser Stichwoche 4,3 Prozent der Pflichtstunden laut Stundenplan ausgefallen (November 2019: 3,3 Prozent). Den geringsten Ausfall meldeten die Grundschulen mit 1,7 Prozent, während die beruflichen Schulen mit 5,9 Prozent den höchsten Wert aufwiesen.
Lehrerabwesenheit und ihre Ursachen
In der Erhebungswoche waren insgesamt 11,1 Prozent der Pflichtstunden nicht durch die ursprünglich vorgesehenen Lehrkräfte
abgedeckt. Der Hauptgrund für die Abwesenheit war mit 67,6 Prozent krankheitsbedingte Abwesenheit. Weitere Ursachen waren
Lehrerfortbildungen, außerunterrichtliche Veranstaltungen sowie dienstliche Aufgaben und Mutterschutz bzw. Elternzeit. Trotz dieser
Herausforderungen konnte durch Vertretungsmaßnahmen ein großer Teil des Unterrichts sichergestellt werden.
Hoher Vertretungseinsatz sorgt für Stabilität
Da rund drei Fünftel der aufgrund von Abwesenheit nicht nach Stundenplan erteilten Stunden vertreten werden konnten, konnte der
Unterrichtsausfall durch verschiedene Maßnahmen auf 4,3 Prozent aller Planstunden minimiert werden. Dazu gehörten insbesondere
Mehrarbeit der Lehrkräfte, Klassenzusammenlegungen sowie der Einsatz von Vertretungslehrkräften.
Diese und weitere detaillierte Ergebnisse auf Landes- und Kreisebene wie auch auf Ebene der Regierungspräsidien bzw. Staatlichen Schulämter können der Anlage (pdf) entnommen werden.
Für fachliche Rückfragen steht das Kultusministerium als zuständige Ansprechstelle zur Verfügung.