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Dürfen Gutachten über die DAP E-Mailadresse verschickt werden?
 


Der Digitale Arbeitsplatz für Lehrkräfte (DAP) ist ein freiwilliges Angebot des Kultusministeriums im Rahmen von SCHULE@BW. Der DAP bietet eine E-Mailadresse, eine auf Open-Source-Komponenten basierende OfficeSuite sowie einen Online-Dateispeicher. Sie können mit dem DAP personenbezogene Daten von Lehrkräften sowie von Schülerinnen und Schülern verarbeiten.

Davon ausgenommen sind aktuell Daten die unter Art. 9 der DS-GVO fallen. Das beinhaltet bspw. Gesundheitsdaten und Daten zur politischen Einstellung. Das KM arbeitet mit seinen Dienstleistern daran, auch die Verarbeitung dieser Daten zu ermöglichen.