Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Dürfen Gutachten über die DAP E-Mailadresse verschickt werden?
Der Digitale Arbeitsplatz für Lehrkräfte (DAP) ist ein freiwilliges Angebot des Kultusministeriums im Rahmen von SCHULE@BW. Der DAP bietet eine E-Mailadresse, eine auf Open-Source-Komponenten basierende OfficeSuite sowie einen Online-Dateispeicher. Sie können mit dem DAP personenbezogene Daten von Lehrkräften sowie von Schülerinnen und Schülern verarbeiten.
Davon ausgenommen sind aktuell Daten die unter Art. 9 der DS-GVO fallen. Das beinhaltet bspw. Gesundheitsdaten und Daten zur politischen Einstellung. Das KM arbeitet mit seinen Dienstleistern daran, auch die Verarbeitung dieser Daten zu ermöglichen.