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Wie erhalte ich nach Namensänderung (z. B. nach Heirat) eine neue E-Mail-Adresse?
Zuerst melden Sie dem zuständigen Regierungspräsidium Ihren neuen Namen auf dem üblichen Dienstweg. Das RP pflegt diese
Änderung in der Personaldatenbank ein. Die Daten in ASD-BW werden anschließend automatisiert aktualisiert.
Von Ihrer Schule muss nach dieser Aktualisierung in ASV-BW ein ZSS-Datenabgleich und im Anschluss eine NEO-Synchronisation
durchgeführt werden. Nun kann der OrgAdmin Ihrer Schule im IdAM einen ASV-Import durchführen, durch den Ihr neuer Name in das
IdAM und die von Ihrer Schule beantragten Services (Digitaler Arbeitsplatz, Moodle etc.) übernommen wird.
Nach Änderung des Namens im IdAM wird die E-Mail-Adresse im Digitalen Arbeitsplatz automatisch angepasst. Anschließend können für den Versand von E-Mails 90 Tage lang die alte und die neue E-Mailadresse verwendet werden. Hierfür wählen Sie beim Verfassen der E-Mail im Feld "Von" die gewünschte E-Mail-Adresse aus.
Posteingang und weitere Ordner sind für beide E-Mail-Adressen identisch. Nach 90 Tagen wird die alte E-Mail-Adresse für ein Jahr
gesperrt. Ab diesem Moment können keine E-Mails mehr von dieser E-Mail-Adresse versendet oder über diese empfangen werden. Die
bereits eingegangenen E-Mails bleiben jedoch in den bisher genutzten Ordnern erhalten.
Eine Namensänderung hat keinen Einfluss auf weitere Inhalte im Digitalen Arbeitsplatz, wie z.B. Dateien oder Kontakte.