Wer kann den DAP nutzen?
Der Digitale Arbeitsplatz für Lehrkräfte (DAP) wird für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im
Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM) bereitgestellt.
Der Digitale Arbeitsplatz richtet sich nicht an Weiteres Schulpersonal (wie z.B. Pädagogische Assistent/innen oder
Verwaltungspersonal).
Voraussetzungen zur Nutzung des DAP:
- Lehrkraft-Account ist oder war einer Schule zugeordnet, die den DAP bereits beantragt hat
- Datensatz der Lehrkraft hat seinen Ursprung in ASD-BW (Eingetragene VIVA-ID im IdAM-Account)