Wer kann den DAP nutzen?

Der Digitale Arbeitsplatz für Lehrkräfte (DAP) wird für Lehrkräfte an öffentlichen Schulen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (KM) bereitgestellt.
Der Digitale Arbeitsplatz richtet sich nicht an Weiteres Schulpersonal (wie z.B. Pädagogische Assistent/innen oder Verwaltungspersonal).

Voraussetzungen zur Nutzung des DAP:

  • Lehrkraft-Account ist oder war einer Schule zugeordnet, die den DAP bereits beantragt hat
  • Datensatz der Lehrkraft hat seinen Ursprung in ASD-BW (Eingetragene VIVA-ID im IdAM-Account)
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