Externe Evaluation von Schulen

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Mit der bedarfsorientierten externen Evaluation bietet das IBBW öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg einen wertvollen Blick von außen. Diese individuell auf die Schulen zugeschnittene Dienstleistung des IBBW ermöglicht es, datenbasierte Antworten auf schulspezifische Fragestellungen zu finden, die für interne Evaluationen zu komplex oder zu umfangreich sind. Diese Dienstleistung kann optional bei entsprechendem zusätzlichen Datenbedarf beantragt werden. 

In der Erprobung im Schuljahr 2024/2025 wurde das Verfahren der bedarfsorientierten externen Evaluation von Schulen als hilfreich und unaufwändig beschrieben. 
„Sehr positiv, weniger Aufwand, orientiert am Bedarf, gut um weiterzuarbeiten.“ 
(Rückmeldung einer Schulleitung zur Erprobung der externen Evaluation an ihrer Schule)

Das Verfahren der externen Evaluation erstreckt sich über mehrere Monate und ist in mehrere Phasen gegliedert. Eine bedarfsorientierte Evaluation wird über die Schulaufsicht beantragt (zum Antragsverfahren siehe FAQs unten „Wie wird der Bedarf einer externen Evaluation identifiziert?“ und „Welche Voraussetzungen müssen vor Beantragung einer externen Evaluation erfüllt sein“?).
Den Auftakt des Evaluationsprozesses bildet dann ein Kennenlerngespräch: Das Evaluationsteam besucht die Schule, um sich vorzustellen, die Schulleitung kennenzulernen und ein vertieftes Verständnis für das Anliegen der Schule zu erhalten. Im Anschluss stellt das Evaluationsteam passende Erhebungsinstrumente zur Datenerhebung für die schulspezifische Fragestellung zusammen. 
In der zweiten Phase werden verschiedene am Schulleben beteiligte Gruppen online befragt und an der Schule interviewt. 
In der dritten Phase führt das Evaluationsteam alle erhobenen Daten zusammen und wertet sie kriteriengeleitet aus. Im Rückmeldegespräch mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter, der zuständigen Person der Schulaufsicht sowie ggf. weiteren Personen werden die Evaluationsergebnisse vorgestellt und diskutiert, Stärken und Entwicklungsfelder in Bezug auf die schulspezifische Fragestellung erläutert und gemeinsam nächste mögliche Schritte zur weiteren Schulentwicklung abgeleitet. 

Themen, Verfahren zur Beantragung und zum Ablauf der bedarfsorientierten externen Evaluation nach SchG § 114 Absatz 2 sind in der Schulevaluationsverordnung (SEVO) seit 2026 festgelegt.

Kontakt weitere Fragen
evaluation@ibbw.kv.bwl.de

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