Mit der bedarfsorientierten externen Evaluation bietet das IBBW öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg einen wertvollen Blick von außen. Diese individuell auf die Schulen zugeschnittene Dienstleistung des IBBW ermöglicht es, datenbasierte Antworten auf schulspezifische Fragestellungen zu finden, die für interne Evaluationen zu komplex oder zu umfangreich sind. Diese Dienstleistung kann optional bei entsprechendem zusätzlichen Datenbedarf beantragt werden.
In der Erprobung im Schuljahr 2024/2025 wurde das Verfahren der bedarfsorientierten externen Evaluation von Schulen als hilfreich und
unaufwändig beschrieben.
„Sehr positiv, weniger Aufwand, orientiert am Bedarf, gut um weiterzuarbeiten.“
(Rückmeldung einer Schulleitung zur Erprobung der externen Evaluation an ihrer Schule)
Das Verfahren der externen Evaluation erstreckt sich über mehrere Monate und ist in mehrere Phasen gegliedert. Eine
bedarfsorientierte Evaluation wird über die Schulaufsicht beantragt (zum Antragsverfahren siehe FAQs unten „Wie wird der Bedarf
einer externen Evaluation identifiziert?“ und „Welche Voraussetzungen müssen vor Beantragung einer externen Evaluation
erfüllt sein“?).
Den Auftakt des Evaluationsprozesses bildet dann ein Kennenlerngespräch: Das Evaluationsteam besucht die Schule, um sich vorzustellen,
die Schulleitung kennenzulernen und ein vertieftes Verständnis für das Anliegen der Schule zu erhalten. Im Anschluss stellt das
Evaluationsteam passende Erhebungsinstrumente zur Datenerhebung für die schulspezifische Fragestellung zusammen.
In der zweiten Phase werden verschiedene am Schulleben beteiligte Gruppen online befragt und an der Schule interviewt.
In der dritten Phase führt das Evaluationsteam alle erhobenen Daten zusammen und wertet sie kriteriengeleitet aus. Im
Rückmeldegespräch mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter, der zuständigen Person der Schulaufsicht sowie ggf. weiteren
Personen werden die Evaluationsergebnisse vorgestellt und diskutiert, Stärken und Entwicklungsfelder in Bezug auf die schulspezifische
Fragestellung erläutert und gemeinsam nächste mögliche Schritte zur weiteren Schulentwicklung abgeleitet.
Themen, Verfahren zur Beantragung und zum Ablauf der bedarfsorientierten externen Evaluation nach SchG § 114 Absatz 2 sind in der Schulevaluationsverordnung (SEVO) seit 2026 festgelegt.
Kontakt weitere Fragen
evaluation@ibbw.kv.bwl.de
FAQs Externe Evaluation
Die Schule hat sich bereits mit einem schulischen Prozess oder Thema intensiv im Zuge ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung beschäftigt. Gegebenenfalls wurden bereits Daten im Rahmen der internen Evaluation erhoben, die zu keinen neuen Erkenntnissen geführt haben bzw. bisherige Maßnahmen sind wirkungslos geblieben. Über einen neutralen Blick von außen verspricht sich die Schule neue, datenbasierte Erkenntnisse, um in ihrer Schulentwicklung voranzukommen. Die Schule formuliert daraus sowie mit Bezug zu den möglichen Themen einer externen Evaluation (s. FAQ unten) ihre schulspezifische Fragestellung, führt einen Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz bzw. in den tangierten Teilkonferenzen herbei und informiert die Schulkonferenz. Im Rahmen des Statusgesprächs stimmt die Schulleitung den Antrag mit der Schulaufsicht ab. Die Schulaufsicht übermittelt den Antrag an das IBBW. Davon abweichend kann die Schulaufsicht auch im Rahmen des Statusgesprächs und ggf. von Ziel- und Leistungsvereinbarungen eine schulspezifische Fragestellung mit der Schule vereinbaren.
Die Schule muss sich mit der gewünschten schulspezifischen Fragestellung bereits im Rahmen ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung beschäftigt und dies dokumentiert haben. Die schulspezifische Fragestellung einer externen Evaluation muss sich auf den Prozessbereich des Referenzrahmens Schulqualität Baden-Württemberg beziehen.
Der Referenzrahmen Schulqualität mit seinen Qualitätsbereichen im Bereich der Prozesse gibt die Auswahl von Evaluationsthemen
vor. Die Themen, die Lehrkräfte an Schulen in der Praxis umtreiben, können sich jedoch über mehrere dieser
Qualitätsbereiche erstrecken.
Die vollständige Liste der Themen für eine bedarfsorientierte externe Evaluation, die den gesamten Prozessbereich des
Referenzrahmens Schulqualität abbildet sowie zusätzlich Aspekte der Zufriedenheit, des Wohlbefindens und des Erlebens der am
Schulleben Beteiligten, ist auch in der Schulevaluationsverordnung
dargestellt.
Zu vielen dieser häufigen Themen aus der schulischen Praxis hat das IBBW auf wissenschaftlicher Basis Erhebungsinstrumente wie
Fragebögen und Interviewleitfäden entwickelt und eine entsprechende Sammlung in Form eines Baukastensystems vorbereitet.
Auf der Website des Referenzrahmen Schulqualität Baden-Württemberg finden sich Beschreibungen möglicher Themen für externe Evaluationen, die jeweils Bezüge zu mehreren Prozessbereichen im Referenzrahmen beinhalten.
Die externe Evaluation wird in der Regel von einem Zweierteam durchgeführt. Mindestens ein Teammitglied verfügt in der Regel über die Laufbahnbefähigung der zu evaluierenden Schulart. Ist die Beobachtung von Unterricht in Bezug auf eine schulspezifische Frage unverzichtbar, werden Fachberaterinnen und Fachberater Unterrichtsentwicklung (FBU) des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung dafür hinzugezogen.
Das Verfahren der externen Evaluation erstreckt sich von der Planung bis zum Rückmeldegespräch über einen Zeitraum von mehreren Monaten.
Die Schulen aus der Erprobungsphase der externen Evaluation haben den Aufwand als gering im Vergleich zum Gewinn und Nutzen des Verfahrens bewertet. Zu den organisatorischen Aufgaben von Schulen bei der externen Evaluation, s. FAQ unten.
Nachdem der Antrag dem IBBW durch die Schulaufsicht übermittelt wurde, findet ein erster Kontakt zwischen Evaluationsteam und
Schulleitung statt. Anschließend wählen die Evaluierenden des IBBW auf die schulspezifische Fragestellung abgestimmte
Erhebungsinstrumente aus, legen Befragungsgruppen fest und vereinbaren gemeinsam mit der Schule die Termine. Die Schule übergibt dem
Evaluationsteam vorhandene schulische Dokumente, die für die Fragestellung der Schule von Bedeutung sind.
Das IBBW bereitet die Onlinebefragung für die Schule technisch vor und sendet die Onlinezugänge an die Schule. Schülerinnen
und Schüler sowie Lehrkräfte werden immer befragt, je nach schulspezifischer Fragestellung gegebenenfalls auch Eltern. Die Schule
organisiert die Durchführung der Onlinebefragungen.
Bei der Datenerhebung an der Schule führt das Evaluationsteam Interviews mit den oben genannten Gruppen sowie der Schulleitung durch
und gewinnt weitere relevante Eindrücke durch einen Schulhausrundgang und – sofern notwendig für die schulspezifische
Fragestellung – in Unterrichtsbeobachtungen.
Im Anschluss werden die Daten aller Gruppen und Erhebungsmethoden in einem Abschlussbericht zusammengefasst sowie Stärken und
Entwicklungsfelder in Bezug auf die schulspezifische Fragestellung ausgewertet und dargestellt.
Nach Versand des Abschlussberichts stellt das Evaluationsteam der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter und der zuständigen Person aus
der Schulaufsicht die Evaluationsergebnisse sowie die Stärken und Entwicklungsfelder an der Schule vor und steht für
Rückfragen zur Verfügung. Auf Wunsch der Schulleiterin bzw. des Schulleiters können weitere Personen aus der eigenen Schule
oder aus der Kultusverwaltung, insbesondere Fachberaterinnen und Fachberater Schulentwicklung oder Unterrichtsentwicklung des ZSL,
teilnehmen.
Nach der Präsentation der Ergebnisse interpretieren die am Rückmeldegespräch Teilnehmenden gemeinsam die Daten in Bezug auf
den schulspezifischen Kontext und leiten daraus mögliche nächste Schritte bzw. erste Impulse zur weiteren Schul- und
Unterrichtsentwicklung ab. Das Evaluationsteam moderiert diesen Austausch, dokumentiert ihn und stellt den Teilnehmenden des
Rückmeldegesprächs das Protokoll zur Verfügung.
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Die Termine einer externen Evaluation stimmen Evaluationsteam und Schulleitung gemeinsam ab. Soweit möglich, werden Terminwünsche der Schule dabei berücksichtigt.
- Die schulspezifische Fragestellung muss bei einem Evaluationswunsch der Schule durch die Gesamtlehrerkonferenz (Entscheidung) und die Schulkonferenz (Anhörung) legitimiert werden.
- Der Antrag auf Durchführung einer externen Evaluation muss mit der Schulaufsicht im Rahmen des Statusgesprächs abgestimmt werden.
- Die Schule sendet dem Evaluationsteam für die schulspezifische Fragestellung vorhandene relevante Dokumente zu.
- Die Schulleitung leitet die Zugänge zur Onlinebefragung digital oder in Papierform an Lehrkräfte sowie gegebenenfalls an Erziehungsberechtigte weiter und organisiert die Onlinebefragung für Schülerinnen und Schüler in der Schule.
- Im Vorfeld des Schulbesuchs stimmt die Schule die Zusammensetzung und den Zeitplan der Interviewgruppen mit dem Evaluationsteam ab und organisiert einen Raum für das Evaluationsteam sowie gegebenenfalls einen Schulhausrundgang und vereinbarte Unterrichtsbeobachtungen.
- Die Schulleitung lädt die Teilnehmenden des Rückmeldegesprächs ein und organsiert einen dafür passenden Rahmen.
- Im Nachgang der externen Evaluation kommuniziert die Schulleitung die Ergebnisse in passender Weise innerhalb der Schule und organsiert die Weiterarbeit mit den Daten für den internen Schulentwicklungsprozess.
Der Abschlussbericht wird vor dem Rückmeldegespräch an die Schulleiterin oder den Schulleiter und an die zuständige Person aus der Schulaufsicht versandt. Im Rückmeldegespräch werden die Ergebnisse mit einer Präsentation vorgestellt und erläutert. Die entsprechende Präsentation des IBBW wird der Schule im Anschluss für ihre interne Weiterarbeit zur Verfügung gestellt. Das Protokoll des anschließenden Austauschs wird an alle Teilnehmenden des Rückmeldegesprächs versandt.
Der Abschlussbericht dient als Grundlage für den weiteren Prozess der Schul- und Unterrichtsentwicklung der Schule.
Abschlussbericht und Protokoll werden von der Schulaufsicht im nächsten Statusgespräch als ergänzende Datengrundlage
für die weitere Schul- und Unterrichtsentwicklung der Schule herangezogen.
Das Schulgesetz Baden-Württemberg (§ 114) und die Verordnung des Kultusministeriums über die Evaluationen von Schulen
(Schulevaluationsverordnung – SEVO) bilden die rechtliche Grundlage der bedarfsorientierten externen Evaluation.
Hier
können Sie die Schulevaluationsverordnung downloaden