Auf dieser Seite werden relevante Informationen für die oben genannten Schulen bereitgestellt.
- Informationen für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren/Inklusion
- Informationen für Schulen in freier Trägerschaft
- Informationen für Auslandsschulen
Informationen für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren/Inklusion
Für Schülerinnen und Schülker mit Hör-, Sprach- und Sehbeeinträchtigungen werden modifizierte Arbeiten zur
Verfügung gestellt.
Mit „Sprachbeeinträchtigung“ ist in diesem Fall gemeint, dass für die Schülerin oder den Schüler ein
Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot im Förderschwerpunkt Sprache festgestellt wurde. Bei Fragen dazu wenden Sie
sich bitte an das für Sie zuständige SBBZ Sprache.
Für die Förderschwerpunkte Hören oder Sehen wenden Sie sich im Bedarfsfall bitte ausschließlich an die
Sonderpädagogischen Dienste, die für ihre Region zuständig sind. Ansprechpersonen entnehmen Sie den Tabellen des
Landesbildungsservers Baden-Württemberg:
- Sonderpädagogische Dienste Hören (https://www.schule-bw.de/faecher-und-schular-ten/schularten/sonderpaedagogische-bildung/soepaed_dienste/sopaed_hoeren.html)
- Sonderpädagogische Dienste Sehen (https://www.schule-bw.de/faecher-und-schular-ten/schularten/sonderpaedagogische-bildung/soepaed_dienste/sopaed_sehen.html)
Von den jeweiligen Sonderpädagogischen Diensten erhalten Sie auf Anfrage weitere Informationen auch zur Bereitstellung der Unterlagen.
Hinweis zum Nachteilsausgleich: Bei Kompass 4 sind im Rahmen des Übergangsverfahrens die Grundsätze des Nachteilsausgleichs anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Nachteilsausgleich das Anforderungsprofil unberührt lässt. Deshalb finden insbesondere die Regelungen der Nummer 2.3.2 der Verwaltungsvorschrift „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ keine Anwendung.
Informationen für Schulen in freier Trägerschaft
Private, staatlich anerkannte Grundschulen und SBBZ mit Bildungsgang Grundschule können bereits in diesem Schuljahr 2024/2025
Kompass 4 anbieten. Ab dem kommenden Schuljahr 2025/2026 sind sie hierzu auch rechtlich verpflichtet.
Bei Rückfragen wenden sich die Schulen bitte an das IBBW: kompass4@ibbw.kv.bwl.de.
Informationen für Auslandsschulen
Deutsche Schulen im Ausland, die nach dem Bildungsplan des Landes Baden-Württemberg unterrichten, können an Kompass 4
teilnehmen. Bei Rückfragen wenden sich die Schulen bitte an das IBBW: kompass4@ibbw.kv.bwl.de.