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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ist die Teilnahme an Kompass 4 verpflichtend?

Die Teilnahme an Kompass 4 ist seit dem Schuljahr 2024/2025 verpflichtend und von allen öffentlichen Grundschulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) mit Bildungsgang Grundschule (auch die Modellschulen des Schulversuchs „Lernförderliche Leistungsrückmeldungen“) durchzuführen.

Es nehmen grundsätzlich also alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 in Baden-Württemberg teil. Dies umfasst auch Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsstörungen in Deutsch und Mathematik sowie Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache, die eine Regelklasse besuchen. Für Schülerinnen und Schüler mit Hör-, Sprach- und Sehbeeinträchtigungen werden modifizierte Arbeiten zur Verfügung gestellt. Von den jeweiligen Sonderpädagogischen Diensten erhalten Sie auf Anfrage weitere Informationen auch zur Bereitstellung der Unterlagen.

Private, staatlich anerkannte Grundschulen und SBBZ mit Bildungsgang Grundschule können bereits in diesem Schuljahr Kompass 4 anbieten. Ab dem kommenden Schuljahr 2025/2026 sind sie hierzu auch rechtlich verpflichtet.

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Auf welcher rechtlichen Grundlage wird Kompass 4 schon vor der Gesetzesänderung (Anfang 2025) verbindlich durchgeführt?

Die Verpflichtung zur Teilnahme an Kompass 4 ergibt sich aus der Schulpflicht. Nach § 72 Absatz 3 SchG erstreckt sich diese auf den regelmäßigen Besuch des Unterrichts und der übrigen verbindlichen Veranstaltungen der Schule. 

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Warum wird Kompass 4 in Klasse 4 durchgeführt?

Im letzten Grundschuljahr steht für die Kinder, Eltern/Erziehungsberechtigten und Lehrkräfte eine wichtige Entscheidung bevor - der Übergang in eine weiterführende Schule. Ziel von Kompass 4 ist es, die Beratung beim Übergang auf die weiterführende Schule zu stärken und dabei sowohl Lehrkräfte bei ihrer Empfehlung als auch die Eltern bei ihrer Entscheidung zu unterstützen. Dafür wurde das bisherige Übergangsverfahren breiter aufgestellt, insbesondere um sicherzustellen, dass Schülerinnen sowie Schüler ihren eingeschlagenen Bildungsweg nicht wieder verlassen müssen. 

Kompass 4 ist Teil des neuen Aufnahmeverfahrens in Klasse 4 (NAVI 4 BW). Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf der Homepage des Kultusministeriums 

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Wer entwickelt die Aufgaben?

Kompass 4 wird am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) im Auftrag des Kultusministeriums entwickelt. Die Erstellung erfolgt durch erfahrene Personen aus der Schulpraxis, Fortbildung und Seminare in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachreferat des IBBW. Zudem wurde dieser Prozess wissenschaftlich begleitet.

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Welche Kompetenzen in Deutsch und Mathematik werden überprüft?

Der fachliche Teil, der auf dem Bildungsplan der Grundschule Baden-Württemberg basiert, beinhaltet Aufgaben aus den Bereichen:

  • Deutsch: Leseverständnis, Rechtschreiben, Sprachgebrauch
  • Mathematik: Zahlen und Operationen, Raum und Form, Größen und Messen, Daten, Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit

Der überfachliche Teil beinhaltet die Einschätzung von Lehrkräften zu Verhalten, Arbeiten und Lernen der Schülerin / des Schülers. Er fließt nicht in die Bewertung von „Kompass 4“ ein, ist jedoch wichtiger Bestandteil der Informations- und Beratungsgespräche, welches Eltern/Erziehungsberechtigte mit den Klassenlehrkräften führen.

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Gibt es feste Termine/Uhrzeiten zu denen die Arbeiten geschrieben werden?

Kompass 4 startet landesweit einheitlich um 09:00 Uhr. Die Arbeiten dauern in jedem Fach 45 Minuten.

„Kompass 4“ findet an folgenden Terminen statt:

  • Haupttermin: Deutsch, Dienstag, 19.11.2024 / Mathematik, Mittwoch, 20.11.2024
  • Nachtermin: Deutsch, Dienstag, 26.11.2024 / Mathematik, Mittwoch, 27.11.2024

Die vorgegeben Uhrzeiten sind landeseinheitlich umzusetzen.

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Ist eine besondere Vorbereitung auf Kompass 4 sinnvoll?

Ein gezieltes inhaltliches Üben oder eine Vorbereitung ist nicht sinnvoll, da die Leistungsstände der Schülerinnen und Schüler objektiv ermittelt werden sollen. Die Schülerinnen und Schüler sollten jedoch darin unterstützt werden, die Arbeiten motiviert und sorgfältig zu bearbeiten.

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Wie werden die Arbeiten bewertet?

Für Durchführung, Korrektur und Auswertung ist die jeweilige Fachlehrkraft zuständig. Zu diesem Zweck werden landesweit einheitliche Korrekturhinweise und Auswertungstabellen zur Verfügung gestellt. 

Eine zentrale Auswertung findet nicht statt. Die Ergebnisse lassen sich auf Basis der Auswertungstabellen klassen- und schülerspezifisch, versehen mit dem jeweiligen abschlussbezogenen Niveau, ausweisen. Konkret, das

  • an der Haupt-, Werkreal- , Real- oder Gemeinschaftsschule zum Hauptschulabschluss führende grundlegende Niveau (Niveau G) oder
  • an der Real- oder Gemeinschaftsschule zum Realschulabschluss führende mittlere Niveau (Niveau M) oder
  • an dem Gymnasium oder der Gemeinschaftsschule zur Hochschulreife führende erweiterte Niveau (Niveau E).

Die Anmeldung am Gymnasium ist möglich, wenn neben dem Elternwillen entweder die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz, insbesondere auf Grundlage der Noten, sowie der überfachlichen Kompetenzen dies empfiehlt oder die entsprechende Leistungen bei Kompass 4 erreicht wurden.

Falls beides keine Prognose für den Schulerfolg am Gymnasium zulässt, kann die zusätzliche Möglichkeit ein Potenzialtest, der an den Gymnasien durchgeführt wird, die Aufnahme ermöglichen.

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Wo sind modifizierte Ausgaben für Schülerinnen und Schüler mit Hör-, Sprach- und Sehbeeinträchtigungen abrufbar?

Für Schülerinnen und Schüler mit Hör-, Sprach- und Sehbeeinträchtigungen werden modifizierte Arbeiten zur Verfügung gestellt. Für die Förderschwerpunkte Hören oder Sehen wenden Sie sich im Bedarfsfall bitte ausschließlich an die Sonderpädagogischen Dienste, die für ihre Region zuständig sind. Ansprechpersonen entnehmen Sie den Tabellen des Landesbildungsservers Baden-Württemberg:

Sonderpädagogische Dienste Hören

Sonderpädagogische Dienste Sehen

Von den jeweiligen Sonderpädagogischen Diensten erhalten Sie auf Anfrage weitere Informationen auch zur Bereitstellung der Unterlagen.

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Wie ist mit Kindern im VKL-Status zu verfahren?

Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache, die keine oder nur geringe Deutschkenntnisse haben, befinden sich zunächst im „VKL-Status“ - unabhängig davon, ob sie eine VKL besuchen oder direkt in eine Regelklasse integriert werden. Der VKL-Status endet mit Beginn der „Anschlussphase VKL-Status“, in der alle Schülerinnen und Schüler vollständig einer Regelklasse zugeordnet sind.  Da die Schülerinnen und Schüler im VKL-Status noch nicht über hinreichende Deutschkenntnisse verfügen, müssen sie nicht an Kompass 4 teilnehmen. 

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Wie ist mit Kindern, für die Deutsch die Zweitsprache ist, zu verfahren?

Schülerinnen und Schüler mit Deutsch als Zweitsprache, die die „Anschlussphase VKL-Status“ abgeschlossen haben oder sich nie im VKL-Status befunden haben und sich im Regelunterricht befinden, nehmen an Kompass 4 teil. 

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Kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden?

Bei Kompass 4 bzw. der Kompetenzmessung im Rahmen des Übergangsverfahrens sind die Grundsätze des Nachteilsausgleichs anzuwenden. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Nachteilsausgleich das Anforderungsprofil unberührt lässt. Deshalb finden insbesondere die Regelungen der Nummer 2.3.2 der VwV „Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ keine Anwendung. 

Die Schule legt die notwendigen Maßnahmen beim Nachteilsausgleich also im Einzelfall und in eigener Verantwortung fest, dabei bleiben die inhaltlichen Anforderungen grundsätzlich erhalten. Ein Notenschutz kann nicht gewährt werden.

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Wie ist mit fehlenden Schülerinnen und Schülern umzugehen?

Für Schülerinnen und Schüler, die z. B. krankheitsbedingt nicht am Haupttermin teilnehmen können, ist die Teilnahme am Nachtermin vorgesehen. Sollten diese auch den Nachtermin nicht wahrnehmen (können), wird es keinen „Nach-Nach-Termin“ oder anderen „Nachschreibtermin“ geben.

In diesem Fall kann der Zugang zum Gymnasium über die pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz oder den Potenzialtest erreicht werden.

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Können die Arbeiten mit nach Hause gegeben werden?

Nein. Die Arbeiten verbleiben an der Schule und werden weder den Schülerinnen und Schülern noch den Eltern/Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Die Eltern/Erziehungsberechtigten können aber selbstverständlich während des Informations- und Beratungsgesprächs – ohne Weitergabe der Materialien – Einsicht nehmen.

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In welcher Form sind die Ergebnisse von Kompass 4 mit den Eltern und Erziehungsberechtigten zu besprechen?

Die Ergebnisse von Kompass 4 werden in den im Dezember/Januar stattfindenden Informations- und Beratungsgesprächen mit den Eltern/Erziehungsberechtigten thematisiert. 

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Wie werden die Daten der Schülerinnen und Schüler geschützt?

Der Schutz der persönlichen Daten wird sehr ernst genommen. Es werden nur Daten erhoben, die für das Verfahren relevant sind. Eine Weitergabe von Individualdaten erfolgt grundsätzlich nicht. Ausgenommen davon ist ggf. die Übermittlung vollständig anonymisierter Klassendaten (d. h. ohne Nennung der Namen der Schülerinnen und Schüler) an das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW). Dort können diese Daten für die für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Kompass 4 sowie für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden.

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Wofür werden die Daten der Schülerinnen und Schüler verwendet?

Auf Basis der eingegebenen Daten enthalten die Fachlehrkräfte einer Klasse Informationen zur Klasse sowie zu einzelnen Schülerinnen und Schülern. Die Daten verbleiben an der Schule und werden grundsätzlich nicht weitergegeben. Ausgenommen davon ist ggf. die Übermittlung vollständig anonymisierter Klassendaten (d. h. ohne Nennung der Namen der Schülerinnen und Schüler) an das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW). Dort können diese Daten für die für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Kompass 4 sowie für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden.

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Wo findet man Hinweise zur Förderung?

Kompass 4 ist kein "Förderinstrument", dennoch lassen sich möglicherweise individuelle Bedarfe ableiten. Dazu kann a) auf bereits bestehende Unterstützungsangebote, die den Schulen etwa im Rahmen von „Lernen mit Rückenwind“ zur Verfügung gestellt wurden (z.B. https://www.lernstandserhebungen-bw.de/rueckenwind) sowie b) auf Fortbildungsangebote des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (bspw. Starke Basis!, Grundwortschatz Deutsch Grundschule, QuaMath u.v.m., siehe dazu https://www.zsl-bw.de) zurückgegriffen werden.

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