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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Welche Schülerinnen und Schüler können an Kompass 4 teilnehmen?

Grundsätzlich können alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 4 in Baden-Württemberg teilnehmen. Dies umfasst auch Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsstörungen in Deutsch und Mathematik sowie Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache, die eine Regelklasse besuchen. Es sollte allerdings nach Einschätzung der Lehrkraft eine grundständige Kenntnis der deutschen Sprache vorliegen.

Besonderheiten bei der Teilnahme ergeben sich ggfs. bei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren bzw. in inklusiven Bildungsangeboten an weiterführenden Schulen. Die Schulen entscheiden in eigener Zuständigkeit, bei welchen Schülerinnen und Schülern oder bei welchen Klassen, in welcher Form und in welchem Umfang eine Teilnahme pädagogisch sinnvoll ist.

Über die freiwillige Teilnahme im Schuljahr 2023/2024 entscheidet die jeweilige Schule selbst.

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Warum wird Kompass 4 in Klasse 4 durchgeführt?

Im letzten Grundschuljahr steht für die Kinder, Eltern und Lehrkräfte eine wichtige Entscheidung bevor - der Übergang in eine weiterführende Schule. Ziel von Kompass 4 ist es, die Beratung beim Übergang auf die weiterführende Schule zu stärken und dabei sowohl Lehrkräfte bei ihrer Empfehlung als auch die Eltern bei ihrer Entscheidung zu unterstützen.

Weitere Informationen zur Grundschulempfehlung erhalten Sie hier:
https://km-bw.de/,Lde/startseite/schule/Welche+Schule+fuer+mein+Kind_ 

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Wer entwickelt die Aufgaben?

Kompass 4 wird am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) im Auftrag des Kultusministeriums entwickelt. Eine Gruppe erfahrener Personen aus Schule, Fortbildung und Seminaren entwickelt die Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Fachreferat des IBBW.

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Welche Kompetenzen in Deutsch und Mathematik werden überprüft?

Im Fach Deutsch liegt der Fokus auf den Bereichen Rechtschreiben und Lesen (Lesegenauigkeit, Lesegeschwindigkeit und Leseverständnis).

Im Fach Mathematik werden die Bereiche Zahlen und Operationen, Raum und Form, Größen und Messen sowie Daten, Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit betrachtet.

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Warum erhalten die Schulen zwei Wochen Zeit, um Kompass 4 durchzuführen?

Der zweiwöchige Zeitraum wurde aus inhaltlichen und organisatorischen Gründen festgelegt. So haben die Schulen einen entsprechenden Freiraum, Kompass 4 durchzuführen. 

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Ist eine besondere Vorbereitung auf Kompass 4 sinnvoll?

Ein gezieltes inhaltliches Üben oder eine Vorbereitung ist nicht sinnvoll, da die Leistungsstände der Schülerinnen und Schüler objektiv ermittelt werden sollen. Die Schülerinnen und Schüler sollten jedoch darin unterstützt werden, die Arbeiten motiviert und sorgfältig zu bearbeiten.

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Werden die Arbeiten benotet?

Nein. Kompass 4 ist nicht Teil der Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler. Eine Benotung wird explizit ausgeschlossen.

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Wie ist mit fehlenden Schülerinnen und Schülern umzugehen?

Hierzu gibt es keine einheitliche Regelung. Die Schule kann deshalb mit fehlenden Schülerinnen und Schülern umgehen, wie sie es aus pädagogischer Sicht für angemessen hält.

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Können die Arbeiten mit nach Hause gegeben werden?

Die Arbeiten verbleiben an der Schule und werden weder den Schülerinnen und Schülern noch den Eltern und Erziehungsberechtigten ausgehändigt. Eltern und Erziehungsberechtigte können jedoch im Rahmen des Beratungsverfahrens - ohne Weitergabe der Hefte - Einsicht nehmen. 

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In welcher Form sind die Ergebnisse von Kompass 4 mit den Eltern und Erziehungsberechtigten zu besprechen?

Die Form der Benachrichtigung bestimmt die Schule selbst. Ergebnisse können sowohl mit den jeweiligen Schülerinnen und Schülern im Rahmen der individuellen Förderung sowie mit den Eltern und Erziehungsberechtigten im Rahmen der Beratungsgespräche thematisiert werden. Dies bedeutet nicht, dass mit allen Eltern und Erziehungsberechtigten und allen Schülerinnen und Schülern ein Einzelgespräch geführt werden muss.

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Wie werden die Daten der Schülerinnen und Schüler geschützt?

Der Schutz der persönlichen Daten wird sehr ernst genommen. Es werden nur Daten erhoben, die für das Verfahren relevant sind. Diese werden ausschließlich schulintern verwendet.
Eine Weitergabe der Daten erfolgt grundsätzlich nicht. Ausgenommen davon ist ggf. die Übermittlung vollständig anonymisierter Klassendaten (d. h. ohne Nennung der Namen der Schülerinnen und Schüler) an das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW). Dort können diese Daten für die für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Kompass 4 sowie für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden.

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Wofür werden die Daten der Schülerinnen und Schüler verwendet?

Auf Basis der eingegebenen Daten enthalten die Fachlehrkräfte einer Klasse Informationen zur Klasse sowie zu einzelnen Schülerinnen und Schülern. Die Daten verbleiben an der Schule und werden grundsätzlich nicht weitergegeben. Ausgenommen davon ist ggf. die Übermittlung vollständig anonymisierter Klassendaten (d. h. ohne Nennung der Namen der Schülerinnen und Schüler) an das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW). Dort können diese Daten für die für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Kompass 4 sowie für wissenschaftliche Zwecke genutzt werden.

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Wo findet man Hinweise zur Förderung?

Dazu wird a) auf bereits bestehende Unterstützungsangebote verwiesen, die den Schulen etwa im Rahmen von „Lernen mit Rückenwind“ zur Verfügung gestellt wurden (z.B. https://www.lernstandserhebungen-bw.de/rueckenwind) sowie b) auf Fortbildungsangebote des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (bspw. Starke Basis!, Grundwortschatz Deutsch Grundschule, QuaMath u.v.m., siehe dazu https://www.zsl-bw.de). Empfohlen wird eine zeitnahe Förderung im Anschluss an die Auswertung der Ergebnisse.

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Zuletzt geändert am 25.05.2023

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