Wie können Benutzer/innen für den Digitalen Arbeitsplatz (DAP) freigeschaltet werden?
Voraussetzungen zur Nutzung des DAP
- Gültige Personalnummer
- VIVA-ID
Diese beiden Kriterien sind nur erfüllt, wenn der Datensatz seinen Ursprung in ASD-BW hat.
Beachten Sie:
Lehrkräfte, die in ASV als SLBV-Lehrkräfte angelegt wurden, können nicht auf den Digitalen Arbeitsplatz zugreifen.
Freischaltung
Sind die Kriterien erfüllt, sollte eine automatische Freischaltung erfolgen. Findet keine automatische Freischaltung statt, können OrgAdmins die Lehrkraft über Benutzungsverwaltung > Generischer Service > Digitaler Arbeitsplatz für Lehrkräfte anwählen und über den Button "Anmeldung freischalten" freigeben.
Nach erfolgter Freischaltung schaltet der Soll-Status auf grün.
Bei der nächsten Synchronisierung wird auch der Ist-Status auf grün gesetzt und die Benutzerin/der Benutzer kann auf den DAP zugreifen.