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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Welche Schülerinnen und Schüler nehmen an Lernstand 2 teil?

Grundsätzlich können in Baden-Württemberg alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 2 an öffentlichen allgemein bildenden Grundschulen an Lernstand 2 teilnehmen.

Auch Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf (z. B. einer Teilleistungsstörung in Deutsch oder Mathematik) oder Behinderung (z. B. Seh-, Hör- oder Körperbehinderung) können teilnehmen. Je nach Einzelfallentscheidung haben sie Anspruch auf einen (behinderungsbedingten) Nachteilsausgleich. 

Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache, die eine Regelklasse besuchen oder die länger als 12 Monate in Deutschland leben und deren Kenntnisse in der deutschen Sprache eine Teilnahme sinnvoll erscheinen lassen, können ebenfalls an Lernstand 2 teilnehmen. 

Besonderheiten bei der Teilnahme ergeben sich bei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren bzw. in inklusiven Bildungsangeboten an Grundschulen. Die Schulen entscheiden in eigener Zuständigkeit, bei welchen Schülerinnen und Schülern oder bei welchen Klassen, in welcher Form und in welchem Umfang eine Teilnahme pädagogisch sinnvoll ist.

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Warum wird Lernstand 2 zu Beginn von Klasse 2 durchgeführt?

Lernstand 2 soll die Lehrkräfte dabei unterstützen, den Lernstand der Schülerinnen und Schüler in wichtigen Basiskompetenzen zu Beginn von Klasse 2 einschätzen zu können. Mit Hilfe der Ergebnisse können die Lehrkräfte passende Lernangebote sowohl für die Klasse als auch für einzelne Schülerinnen und Schüler auswählen und diese im Unterricht zielgerichtet einsetzen. Dadurch soll Lernstand 2 dazu beitragen, Lernschwierigkeiten in Deutsch und Mathematik früh zu erkennen und eine Förderung einzuleiten.

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Wer entwickelt die Testaufgaben?

Lernstand 2 wird im Auftrag des Kultusministeriums am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) entwickelt. Eine Gruppe erfahrener Lehrkräfte entwickelt die Aufgaben des Lernstand 2 in Zusammenarbeit mit Teststatistikerinnen und Teststatistikern und unter wissenschaftlicher Begleitung.

Weitere Informationen zur Entwicklung der Tests und der Zuständigkeiten im Verfahren finden Sie unter Verfahren: Lernstandsanalyse (Ebene I).

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Welche Basiskompetenzen und Testbereiche werden überprüft?

Im Fach Mathematik werden der Kompetenzbereich „Zahlvorstellung“ mit dem Testbereich Zahlen und die Kompetenzbereiche „Operationsvorstellung“ und „Flexibles Rechnen“ mit dem Testbereich Operationen überprüft. 

Im Fach Deutsch wird der Kompetenzbereich „Lesen“ mit den beiden Testbereichen Lesegeschwindigkeit und Leseverständnis überprüft.

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Wie erfolgt die Auswahl der Basiskompetenzen und Testbereiche? 

Lernstand 2 misst den Leistungsstand in den Fächern Deutsch und Mathematik und untersucht Basiskompetenzen, die für zukünftiges Lernen entscheidend sind. Um reliable und valide Aussagen über den individuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler zu erhalten, werden besonders relevante Testbereiche fokussiert, die in Abstimmung mit einer wissenschaftlichen Begleitung aus den ausgewählten Basiskompetenzen abgeleitet werden.


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Auf welcher Grundlage wird die Aufgabenauswahl getroffen?

Während des Entwicklungsprozesses werden die Aufgaben an ausgewählten Schulen erprobt und von Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern bewertet. Anschließend werden sie in einer großen Pilotierungsstudie mit Schülerinnen und Schülern landesweit auf ihre Testtauglichkeit geprüft. Das Ziel der Pilotierungsstudie ist die Gewinnung empirischer Daten. Alle Aufgaben werden aufgrund ihrer empirisch ermittelten Schwierigkeit und einer inhaltlichen Analyse den Lernstandsstufen eines Lernstandsstufenmodells zugeordnet. Aufgaben, die von zu wenigen Schülerinnen und Schülern gelöst werden, scheiden aus. Die Aufgabenauswahl für den endgültigen Test erfolgt so, dass alle Lernstandsstufen durch ausreichend viele Aufgaben vertreten sind.

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Warum erhalten die Schulen zwei Wochen Zeit, um Lernstand 2 durchzuführen?

Der Zeitraum von zwei Wochen wurde festgelegt, damit sich der Einsatz besser mit dem Schulalltag abstimmen lässt. So können die Schulen flexibel entscheiden, wann sie die Tests durchführen.

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Ist die Durchführung auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich?

Für die Durchführung von Lernstand 2 ist ein bestimmter Testzeitraum festgelegt. Eine Durchführung außerhalb dieses Zeitraums ist nicht vorgesehen.

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Ist eine besondere Vorbereitung auf Lernstand 2 sinnvoll?

Ein gezieltes inhaltliches Üben oder eine Vorbereitung auf die Lernstandsanalyse (Ebene I) ist nicht sinnvoll, da der Lernstand der Schülerinnen und Schüler objektiv erfasst werden soll. Lehrkräfte können mit ihrer Klasse jedoch die Zielsetzung vorab besprechen. Die Lehrkräfte sollten ihre Schülerinnen und Schüler darin unterstützen, die Tests motiviert und sorgfältig zu bearbeiten.

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Wie werden Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte vorab informiert?

Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte können vorab mit dem Dokument „Hinweise für Schülerinnen/Schüler sowie Eltern/Erziehungsberechtigte“ über die Durchführung von Lernstand 2 informiert werden. Dieses Dokument steht in mehreren Sprachen zum Download bereit.

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Müssen die Tests in den Parallelklassen einer Schule gleichzeitig geschrieben werden?

Bei der Teilnahme mehrerer zweiten Klassen einer Schule, kann die Schule hierfür selbstständig Regelungen treffen. Die Schulleitungen sollten die Durchführung gemeinsam mit den betreffenden Lehrkräften abstimmen. Bei verschiedenen Testterminen für Parallelklassen sollten Vor- und Nachteile abgewogen werden.

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Muss bei den Lernstandserhebungen die jeweilige Fachlehrkraft Aufsicht führen?

Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) empfiehlt die Fachlehrkraft als Aufsicht bei der Durchführung einzusetzen. Insbesondere bei den noch sehr jungen Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 2 haben diese eine Bezugsperson, an die sie sich bei Fragen wenden können.

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Werden die Tests benotet?

Nein. Lernstand 2 ist nicht Teil der Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler. Eine Benotung wird explizit ausgeschlossen.

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Wie ist mit am Testtag abwesenden Schülerinnen und Schülern umzugehen?

Die Schule kann hierfür Regelungen nach eigener pädagogischer Maßgabe treffen. Ein eventueller Nachtermin muss jedoch innerhalb des vom Kultusministerium vorgegebenen Durchführungszeitraums liegen.

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In welcher Form sind die Ergebnisse von Lernstand 2 mit den Eltern und Erziehungsberechtigten zu besprechen?

Die Form der Benachrichtigung bestimmt die Schule selbst. Ein einheitliches Vorgehen für alle Klassen wird empfohlen. 

Um Lehrkräfte bei der Information der Eltern und Erziehungsberechtigten zu unterstützen, stellt das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) fachspezifische Rückmeldedokumente bereit. Diese Ergebnisrückmeldungen für Eltern und Erziehungsberechtigte stehen der Lehrkraft für ihre Klasse als Gesamtdokument bereit und können heruntergeladen und ausgedruckt werden. Bei Bedarf steht eine Ergänzung in vielen Sprachen (z. B. Arabisch, Englisch, Italienisch, Kroatisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch) bereit, die der Rückmeldung beigefügt werden kann.

Sofern die Ergebnisse einzelner Schülerinnen und Schüler Besonderheiten aufweisen, spricht die entsprechende Lehrkraft mit diesen Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern. Dies bedeutet nicht, dass mit allen Eltern und allen Schülerinnen und Schülern ein Einzelgespräch geführt werden muss. Auf Wunsch der Eltern ist ein Gespräch auch bei Ergebnissen, die keine Besonderheiten aufzeigen, möglich. 

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Wie werden die Daten der Schülerinnen und Schüler geschützt?

Der Schutz der persönlichen Daten wird sehr ernst genommen, es erfolgt eine strikte Orientierung an den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Aus diesem Grunde wurden Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl vom Institut für Bildungsanalysen als auch den externen Dienstleistern beachtet werden. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten kontrolliert. Es werden nur Daten erhoben, die für das Verfahren relevant sind. Die Weiterleitung der Daten an das IBBW erfolgt ausschließlich anonym.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das IBBW ist gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e) EU-DSGVO i.V.m. § 114 Abs. 3 SchulG BW.

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Wofür werden die Daten der Schülerinnen und Schüler verwendet?

Auf Basis der eingegebenen Daten werden den Schulen im Online-Portal die Ergebnisrückmeldungen bereitgestellt. Diese enthalten für die Fachlehrkraft einer Klasse Informationen auf Ebene ihrer Klasse sowie der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Die Schulleitung erhält Informationen auf Ebene der Parallelklassen und der Schule; sie kann darüber hinaus anlassbezogen Einblick in die Rückmeldedokumente für die Fachlehrkräfte nehmen.

Die Daten werden anonym (d. h. die Namen der Schülerinnen und Schüler bleiben geheim) dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) weitergeleitet. Dort werden sie für die Berechnung von Vergleichswerten, für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Lernstand 2 sowie für wissenschaftliche Zwecke genutzt.

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Wo findet man Hinweise zur Förderung?

In der Ergebnisrückmeldung für Lehrkräfte und in den fachspezifischen Dokumenten „Erläuterungen zu Testbereichen und Stufenmodellen“ finden sich weiterführende Hinweise zur Ableitung von Fördermaßnahmen aus den Ergebnissen der Lernstandsanalyse.

Für eine gezielte Weiterarbeit im Unterricht stehen im Online-Portal Lernstandserhebungen Hinweise zur Förderung zur Verfügung.

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Zuletzt geändert am 12.07.2024

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