Schulgesetz § 114 Datengestützte Qualitätsentwicklung an Schulen
(4) Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg führt [...] Lernstandserhebungen durch. Lernstandserhebungen sind landesweite Erhebungen zu fachlichen oder überfachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Sie liefern den Schulen Informationen und landesspezifische, repräsentative Vergleichswerte auf Individual-, Klassen- und Klassenstufenebene ihrer Schule. Die erhobenen Daten umfassen auch weitere schulische und außerschulische bildungsrelevante Daten, insbesondere sozio-demografische Informationen. Hierbei werden nur Daten erhoben, die für die Datenaufbereitung, für die Darstellung und Auswertung der Ergebnisse sowie die Generierung entsprechender Vergleichswerte erforderlich sind. [...] Schulleitungen, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an Lernstandserhebungen teilzunehmen. Bei der Dateneingabe und Ergebnisrückmeldung ist ein vom Land bereitgestelltes informationstechnisches Verfahren zu nutzen. Lernstandserhebungen sind nicht Teil der Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler. Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden mit den Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten und in den zuständigen Lehrerkonferenzen besprochen.
Bezugsrahmen KMK-Standards
In den Jahren 2003, 2004 bzw. 2012 wurden von der Kultusministerkonferenz bundesweit geltende Bildungsstandards für bestimmte Bildungsabschnitte verabschiedet. Damit kann die Qualitätsentwicklung in den Schulen aller Länder in der Bundesrepublik Deutschland an einem gemeinsam vereinbarten Maßstab, an abschlussbezogenen Bildungsstandards ausgerichtet werden.
Den Bildungsstandards kommt sowohl eine Überprüfungs- als auch eine Entwicklungsfunktion zu. Mit ihrer Überprüfungsfunktion bieten Bildungsstandards die Möglichkeit, mit geeigneten Testverfahren zu untersuchen, in welchem Maße die in den Bildungsstandards ausgewiesenen Kompetenzen von den Schülerinnen und Schülern erreicht werden.
Die Aufgaben VERA 8 orientieren sich an den KMK-Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss.
Weitere Vorgaben
Die Vergleichsarbeiten VERA 8 werden seit dem Schuljahr 2015/16 in der Jahrgangsstufe 8 der auf der Grundschule aufbauenden Schularten in Deutsch und Mathematik sowie in einer Fremdsprache verpflichtend durchgeführt. Die Gesamtlehrerkonferenz entscheidet, in welcher Fremdsprache die Lernstandserhebung stattfinden wird. Sollte sich diese für die Fremdsprache Französisch entscheiden, so nehmen Schülerinnen und Schüler, welche keinen Französischunterricht haben, an der Testung im Fach Englisch teil. Die Hauptschulen/Werkrealschulen, Realschulen und Gemeinschaftsschulen setzen die Testheftversion I und die Gymnasien die Testheftversion II ein.
Die Lernstandserhebungen werden nicht benotet.
Zuletzt geändert am: 13.02.2026
Weiterentwicklung von Unterricht und Schule
Die Vergleichsarbeiten VERA 8 geben Rückmeldung, welchen Lernstand eine Klasse Mitte der 8. Jahrgangsstufe hinsichtlich ausgewählter Kompetenzbereiche der nationalen Bildungsstandards für die Sekundarstufe I erreicht hat. Durch verschiedene Vergleichsmöglichkeiten der eigenen Klasse mit den Parallelklassen, mit der Schule oder dem Land kann eine Standortbestimmung vorgenommen werden.
Die Ergebnisrückmeldungen dienen dazu, auf der Grundlage von Daten den Unterricht zu reflektieren und die kompetenzorientierte Unterrichtsgestaltung zu verstärken. Diese Rückmeldungen sind somit Ausgangspunkt für weitere Planungen im Sinne eines frühzeitigen Meilensteins. Die Arbeiten unterstützen die Selbstevaluation und ermöglichen eine empirisch gesicherte, zielgerichtete und systematische Qualitätsentwicklung der einzelnen Schule.
Feststellung des Lernstands der Schülerinnen und Schüler
Die Vergleichsarbeiten VERA 8 vermitteln den Lehrkräften, den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigten objektive Informationen über den individuellen Lernstand zum Testzeitpunkt hinsichtlich ausgewählter Kompetenzbereiche der nationalen Bildungsstandards.
Die Ergebnisrückmeldungen ermöglichen Aussagen zu erreichten Kompetenzen und geben Hinweise auf besondere Stärken und Schwächen einzelner Schülerinnen oder Schüler. Diese Informationen müssen pädagogisch angemessen eingeordnet werden.
Bedeutung der Vergleichsarbeiten
Die Vergleichsarbeiten VERA 8 werden als standardisierte Tests nach wissenschaftlichen Kriterien vom Institut für Qualität im Bildungswesen (IQB) konzipiert. Als Grundlage dienen die Methoden der empirischen Sozialforschung.
Die Vergleichsarbeiten sind ein verpflichtendes Element der Qualitäts- und Schulentwicklung. Sie sind keine individualdiagnostischen Verfahren und ersetzen keine Klassenarbeiten. VERA 8 wird nicht benotet.
Zuständigkeiten im Verfahren
Die Vergleichsarbeiten VERA 8 werden länderübergreifend konzipiert und bundesweit an allgemein bildenden weiterführenden Schulen eingesetzt.
Die Entwicklung der Aufgaben erfolgt am Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB), Berlin, unter Mitwirkung aller Bundesländer. Für die operative Durchführung für das Land Baden-Württemberg war bis zum 28.Februar 2019 das Landesinstitut für Schulentwicklung (LS) im Auftrag des Kultusministeriums zuständig Seit dem 1. März 2019 liegt die Zuständigkeit beim Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg. Der Support wird vom Service Center Schulverwaltung (SCS) übernommen.
Entwicklung der Tests
Im Auftrag des IQB wird jährlich eine Vielzahl von Testaufgaben von einer Gruppe von länderübergreifend arbeitenden Lehrkräften in Kooperation mit Expertinnen und Experten verschiedener Hochschulen entwickelt. Den Bezugsrahmen für die Aufgaben stellen die nationalen Bildungsstandards der Kultusministerkonferenz für die Sekundarstufe I dar.
Im Rahmen einer Pilotierung werden die Aufgaben etwa ein Jahr vor dem Einsatz an mehreren Hundert Schülerinnen und Schülern erprobt. Die Pilotierung dient dazu, die Qualität der einzelnen Aufgaben zu ermitteln.
Auch das Land Baden-Württemberg beteiligt sich an der Pilotierung. Die Anzahl der Pilotierungsschulen aus Baden-Württemberg, die für die Pilotierung benötigt werden, wird vom IQB Berlin festgelegt. Die Pilotierungsschulen werden proportional zur jeweiligen Schulzahl in den vier Regierungspräsidien durch eine computergestützte Stichprobenziehung vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) per Zufall ermittelt. Dabei ist es wesentlich, dass die Pilotierungsschulen die Gesamtheit der baden-württembergischen weiterführenden Schulen adäquat repräsentieren.
Denn durch die Erprobung und der sich anschließenden teststatistischen Analysen werden Daten und Informationen gewonnen, die für die Ergebnisrückmeldungen an die Fachlehrkräfte wichtig sind. So werden die Aufgaben beispielsweise aufgrund der hierdurch gewonnenen statistischen Erkenntnisse sowie weiterer fachdidaktischer Aspekte in die Kompetenzstufenmodelle eingeordnet.
Anschließend stellt das IQB mit didaktisch und statistisch abgesicherten Aufgaben die Testheftmodule bereit. Zusätzlich werden Durchführungserläuterungen, Auswertungsanleitungen und didaktische Handreichungen erarbeitet.
Die didaktischen Handreichungen umfassen sowohl Erläuterungen zu Testaufgaben als auch wertvolle Impulse für die Weiterentwicklung des kompetenzorientierten Fachunterrichts und Hinweise auf spezifische Lernangebote. Diese Materialien werden den Ländern zur Verfügung gestellt.
Verfahrensschritte an der Schule
Das Verfahren VERA 8 wird über ein landeseigenes Online-Portal Lernstandserhebungen durchgeführt. Dieses Portal ermöglicht es den Schulen, ihre Klassen zu verwalten, die Materialien herunterzuladen, die Testergebnisse der Schülerinnen und Schüler einzugeben und die Ergebnisrückmeldungen abzurufen. Die Schulen erhalten für jedes Schuljahr einen schulspezifischen Zugang zu diesem Portal.
Für die Durchführung in Baden-Württemberg wird vom Kultusministerium ein Testzeitraum für die Durchführung vorgegeben. Der Einsatz der Tests ist verpflichtend. Die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte werden in geeigneter Weise vorab informiert. Um die Objektivität zu gewährleisten, sind die in den Testmaterialien vorgegebenen standardisierten Durchführungs- und Korrekturbedingungen einzuhalten.
Nach dem Einsatz und der Korrektur der Vergleichsarbeiten werden die Testergebnisse anonymisiert in das landeseigene Online-Portal Lernstandserhebungen eingegeben und an das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) übermittelt. Die eingegebenen Daten werden dort teststatistisch analysiert und in Form von Ergebnisrückmeldungen aufbereitet.
Den Schulleitungen und den teilnehmenden Lehrkräften werden jeweils spezifische Ergebnisrückmeldungen für die Schule und die Klassen im geschützten Portal zum Download bereitgestellt.
Ergebnisrückmeldungen für Lehrkräfte enthalten für jeden Testbereich Informationen auf Klassen-, Aufgaben- und Schülerebene, jeweils mit landesweiten Vergleichswerten. Ergebnisrückmeldungen für die Schulleitung enthalten für jeden Testbereich zusammengefasste Informationen auf Ebene der Parallelklassen, jeweils mit landesweiten Vergleichswerten.
Im Anschluss an die Rückmeldungen sollten die anonymisierten Ergebnisse von den beteiligten Lehrkräften in Fach- bzw. Gesamtlehrerkonferenzen diskutiert werden. Der Prozess der Nutzung der Daten muss dabei systematisch gestaltet werden mit der Zielsetzung,
- die Daten zu analysieren und zu interpretieren,
- Konsequenzen für die Weiterentwicklung zu ziehen und
- die Sicherung des Umgangs mit den Ergebnissen der Vergleichsarbeiten VERA 8 für die schulinterne Qualitätsdokumentation zu gewährleisten.
Weitere Informationen zur Konzeption, Zielen, Testentwicklung, Kompetenzstufenmodellen und den nationalen Bildungsstandards finden Sie auf den Seiten
- des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, Berlin, VERA Lernstandserhebungen
- der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder, Qualitätssicherung in Schulen, KMK
Bildungsstandards.
Zuletzt geändert am 31.01.2024
Bei den Vergleichsarbeiten VERA 8 handelt es sich um standardisierte Tests, welche die Qualitätskriterien Validität, Reliabilität und Objektivität erfüllen. Um eine zuverlässige Testung und Auswertung sicherzustellen, werden ausgewählte Aufgabenformate von Testaufgaben eingesetzt, die in geschlossene, halboffene und offene Formate unterteilt werden können.
Geschlossene Aufgabenformate (beispielsweise das Aufgabenformat „Multiple Choice”) erfassen die Schülerleistung eindeutig, da die Korrektur der Aufgaben exakt festgelegt werden kann. Zur Testung von selbst formulierten Schülerantworten werden dagegen offene Aufgabenformate verwendet.
Das IQB hat auf seiner Homepage eine Auswahl von VERA 8-Aufgaben eingestellt.
Im Schulgesetz (§ 114 Abs. 4) heißt es: "Die Ergebnisse der Lernstandserhebungen werden mit den Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten und in den zuständigen Lehrerkonferenzen besprochen.“
Dies bedeutet konkret:
- Die Lehrkräfte besprechen die Gesamtergebnisse der Klasse bzw. Lerngruppe (nicht die Ergebnisse einzelner Schülerinnen und Schüler) mit den Schülerinnen und Schülern auf altersangemessene Art und Weise im Unterricht.
- Die Lehrkräfte thematisieren die Gesamtergebnisse auch im Rahmen des folgenden Elternabends (ohne die Ergebnisse einzelner Schülerinnen und Schüler zu nennen).
- Sofern die Ergebnisse einzelner Schülerinnen und Schüler Besonderheiten aufweisen, nimmt die entsprechende Lehrkraft das Gespräch mit diesen Schülerinnen und Schülern und mit den Eltern auf. Dies bedeutet nicht, dass mit allen Eltern und allen Schülerinnen und Schülern ein Einzelgespräch geführt werden muss.
- Falls Erziehungsberechtigte dies wünschen, wird auch ein Gespräch über die individuellen Ergebnisse ihres Kindes geführt bzw. vor Ort Einblick in die Leistung der Schülerin bzw. des Schülers gewährt.
- Die Ergebnisse sind darüber hinaus Gegenstand in den zuständigen Lehrer- bzw. Lerngruppenkonferenzen.
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Frühestens nach Durchführung der oben genannten Schritte werden die Testhefte vernichtet, spätestens jedoch bis Ende des darauffolgenden Schuljahrs.
Der Prozess der Nutzung der Daten muss systematisch gestaltet werden mit der Zielsetzung,
- die Daten zu analysieren und zu interpretieren,
- Konsequenzen für die Weiterentwicklung zu ziehen und
- die Sicherung des Umgangs mit den Ergebnissen der Vergleichsarbeiten VERA 8 für die schulinterne Qualitätsdokumentation zu gewährleisten.
Zum Umgang mit den Ergebnissen der Vergleichsarbeiten VERA 8 stellt das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) eine Handreichung bereit, die für die einzelnen Schritte der systematischen Nutzung viele Vorschläge und Anregungen enthält.
Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse steht für Lehrkräfte zur kompetenzorientierten Weiterentwicklung des Unterrichts und datengestützten Förderung der Schülerinnen und Schüler das Zusatzangebot VERA+ bereit. Weitere Informationen, ein Erklärvideo oder ein Leitfaden zur Funktionalität von VERA+ sind unter www.veraplus-bw.de bereitgestellt.
In die Ergebnisdiskussionen sind insbesondere die Kompetenzstufenmodelle zu den KMK-Standards einzubeziehen, die die Leistungen auf den einzelnen Stufen fachlich detailliert beschreiben.
Die zuständige Schulaufsicht erhält die Ergebnisse auf Schulebene. Bei Statusgesprächen mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen zwischen Schulen und Schulaufsicht kommt den VERA-Daten eine wichtige Rolle zu. Für die Schulen und die Schulaufsicht gibt es hier einen Überblick, wie VERA und die datengestützte Qualitätsentwicklung ineinandergreifen.
Für eine geplante Schul- und Unterrichtsentwicklung kann an den Staatlichen Schulämtern bzw. an den Regierungspräsidien Unterstützung durch entsprechende Fachberaterinnen und Fachberater angefragt werden.
In den modular aufgebauten didaktischen Handreichungen des IQB (Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen) werden viele weiterführende Hinweise bereitgestellt. Die Module enthalten fachübergreifende Erläuterungen, fachallgemeine Erläuterungen sowie Informationen zu unterschiedlichen Kompetenzbereichen und weitere Hinweise. Für die Weiterentwicklung des Fachunterrichts an der Schule liefern diese didaktischen Handreichungen wertvolle Impulse.
Zuletzt geändert am 13.02.2026