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Wer erhält eine E-Mail-Adresse über den DAP?
Der DAP ist ein Dienst für Lehrkräfte des Landes an öffentlichen Schulen im Geschäftsbereich des KM.
Damit der DAP genutzt werden kann, muss er für die Schule freigeschaltet worden sein. Diese Freischaltung wird vom KM im Rahmen des
aufsteigenden Rollouts nach Rückmeldung der Schule vorgenommen. Eine Lehrkraft erhält eine E-Mailadresse im Rahmen des Digitalen
Arbeitsplatzes, wenn sie im Anschluss an die Freischaltung der Schule über die ASD-Schnittstelle nach ASV-BW/NEO und von dort aus ins
IdAM importiert wurde. Dabei wird automatisiert die Freischaltung für die spezifische Person im IdAM/Schule@BW vorgenommen.
Der Digitale Arbeitsplatz richtet sich nicht an weitere Personengruppen oder sonstige an den Schulen beschäftigten Personen.