Digitaler Arbeitsplatz (DAP)

Der Digitale Arbeitsplatz für Lehrkräfte (DAP) kann von öffentlichen Schulen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums Baden-Württemberg (KM) beantragt werden. Eine Selbstregistrierung für Lehrkräfte an Schulen, die nicht SCHULE@BW haben ist ebenfalls möglich.

Der Weg zum DAP

Voraussetzungen:

  1. Die Schule hat SCHULE@BW bereits eingeführt und die Lehrkräfte haben Zugang zum IdAM. Keinen Zugang zu IdAM? Hier geht es zur Beantragung und Einrichtung der Zugänge für Lehrkräfte.
  2. Sie wurden bereits für den DAP freigeschaltet und sind auf der Suche nach weiteren Anleitungen.
    Weitere Anleitungen zum DAP.
  3. Für Lehrkräfte an Schulen, die nicht SCHULE@BW haben, ist eine Selbstregistrierung möglich. Dafür bitte die Anleitung Selbstregistrierung-Lehrkräfte und Selbstregistrierung-Lehrkräfte-Schulleitung beachten.

Inbetriebnahme