Der Digitale Arbeitsplatz für Lehrkräfte (DAP) kann von öffentlichen Schulen im Geschäftsbereich des Kultusministeriums Baden-Württemberg (KM) beantragt werden. Eine Selbstregistrierung für Lehrkräfte an Schulen, die nicht SCHULE@BW haben ist ebenfalls möglich.
Digitaler Arbeitsplatz (DAP)
Der Weg zum DAP
Voraussetzungen:
- Die Schule hat SCHULE@BW bereits eingeführt und die Lehrkräfte haben Zugang zum IdAM. Keinen Zugang zu IdAM? Hier geht es zur Beantragung und Einrichtung der Zugänge für Lehrkräfte.
- Sie wurden bereits für den DAP freigeschaltet und sind auf der Suche nach weiteren Anleitungen.
Weitere Anleitungen zum DAP. - Für Lehrkräfte an Schulen, die nicht SCHULE@BW haben, ist eine Selbstregistrierung möglich. Dafür bitte die Anleitung Selbstregistrierung-Lehrkräfte und Selbstregistrierung-Lehrkräfte-Schulleitung beachten.