Navigation überspringen

20.09.2021

Lernstand 5 - 2021 vom 20. September bis 1. Oktober 2021: Durchführung und Neuerungen

Zu Schuljahresbeginn nehmen auch in diesem Jahr wieder die Schülerinnen und Schüler der fünften Klassen in Baden-Württemberg in der zweiten und dritten Schulwoche an der Lernstandsanalyse Lernstand 5 teil.

Lernstand 5 ist ein Verfahren des Landes Baden-Württemberg, das aus einer Lernstandsanalyse und einer diagnosegeleiteten Förderung besteht. Die Entwicklung der Test- und Fördermaterialien erfolgt am Institut für Bildungsanalysen in Baden-Württemberg.

Die Lernstandsanalyse wird an allen öffentlichen Schulen verpflichtend durchgeführt.
Mit dem empirisch abgesicherten Verfahren werden Kompetenzen, die in der Grundschule in den Fächern Deutsch und Mathematik erworben wurden, ermittelt. Getestet werden Basiskompetenzen, die für den weiteren Lernerfolg bedeutsam sind.

Gerade am Übergang von der Grundschule auf die weiterführenden Schulen ist es für Lehrkräfte wichtig, schnell einen Überblick über zentrale Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu erhalten, um bei Bedarf eine individuelle Förderung einleiten zu können. Lernstand 5 bietet aufbauend auf den Ergebnissen der Lernstandsanalyse ein passgenaues Förderangebot. Die Fördermaterialien können von den Lehrkräften über das Online-Portal Lernstanderhebungen heruntergeladen werden.

Zum ersten Mal wird dieses Jahr über das Online-Portal für das Fach Deutsch und das Fach Mathematik eine Videodatei zum Thema Anschlussförderung angeboten. Darin enthalten ist jeweils eine kurze fachspezifische Einführung zu Lernstand 5 und ein Überblick über die Fördermaterialien.

Außerdem werden dieses Jahr für das Fach Mathematik erstmalig die zwei neuen Fördermodule „Stellenwertverständnis festigen und vertiefen“ und „Zahlbeziehungen erkennen und nutzen am Beispiel der Division“ ergänzend zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zu Lernstand 5 

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.