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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Welche Schülerinnen und Schüler nehmen an Lernstand 2 teil?

Grundsätzlich können in Baden-Württemberg alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufe 2 teilnehmen.

Dies umfasst auch Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsstörungen in Deutsch sowie Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Herkunftssprache, die eine Regelklasse besuchen. Es sollte allerdings nach Einschätzung der Lehrkraft eine grundständige Kenntnis der deutschen Sprache vorliegen.

Besonderheiten bei der Teilnahme ergeben sich bei Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren bzw. in inklusiven Bildungsangeboten an weiterführenden Schulen. Die Schulen entscheiden in eigener Zuständigkeit, bei welchen Schülerinnen und Schülern oder bei welchen Klassen, in welcher Form und in welchem Umfang eine Teilnahme pädagogisch sinnvoll ist.

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Warum wird Lernstand 2 zu Beginn von Klasse 2 durchgeführt?

Lernstand 2 soll die Lehrkräfte dabei unterstützen, den Lernstand der Schülerinnen und Schüler in eng umrissenen Basiskompetenzen zu Beginn von Klasse 2 rasch einschätzen zu können. Mit Hilfe der Ergebnisse können die Lehrkräfte passende Lernangebote sowohl für die Klasse als auch für einzelne Schülerinnen und Schüler auswählen und diese im Unterricht zielgerichtet einsetzen. Auf diese Weise soll Lernstand 2 dazu beitragen, dass Schülerinnen und Schüler, die Schwierigkeiten beim Erlernen der Lesekompetenz haben, frühzeitig erkannt und gefördert werden. 

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Wer entwickelt die Testaufgaben?

Lernstand 2 wird im im Auftrag des Kultusministeriums am Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) entwickelt. Eine Gruppe erfahrener Lehrkräfte entwickelt die Aufgaben des Lernstand 2 in Zusammenarbeit mit Teststatistikerinnen und Teststatistikern und unter wissenschaftlicher Begleitung. 

Weitere Informationen zur Entwicklung der Tests und der Zuständigkeiten im Verfahren finden Sie unter Verfahren: Lernstandsanalyse (Ebene I).

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Wie erfolgt die Auswahl der Basiskompetenzen und Testbereiche?

Das Verfahren Lernstand 2 umfasst zunächst das Lesen im Fach Deutsch als wichtige Basiskompetenz. 

Im Hinblick auf eine Obergrenze maximal zumutbarer Testzeit ist die Anzahl von Aufgaben, die im Rahmen der Lernstandsanalyse pro Schuljahr eingesetzt werden kann, begrenzt. Um dennoch möglichst reliable und valide Aussagen über den individuellen Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler zu erhalten, erfolgt eine Fokussierung auf zentrale, für das weitere Lernen besonders relevante Testbereiche. Diese wurden in enger Abstimmung mit der wissenschaftlichen Begleitung aus den ausgewählten Basiskompetenzen abgeleitet.

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Auf welcher Grundlage wird die endgültige Aufgabenauswahl getroffen? 

Während des Entwicklungsprozesses werden die Aufgaben an ausgewählten Schulen erprobt und von Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktikern bewertet. Anschließend werden sie in einer großen Pilotierungsstudie mit Schülerinnen und Schülern landesweit auf ihre Testtauglichkeit geprüft. Zentrales Ziel dieser Pilotierungsstudie ist die Gewinnung empirischer Daten. Alle Aufgaben werden aufgrund ihrer empirisch ermittelten Schwierigkeit und einer inhaltlichen Analyse den Lernstandsstufen des Lernstandsstufenmodells zugeordnet. Die Aufgabenauswahl für den endgültigen Test erfolgt so, dass alle Lernstandsstufen durch hinreichend viele Aufgaben repräsentiert werden.


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Welche Basiskompetenzen und Testbereiche werden überprüft?

Derzeit wird im Fach Deutsch der Kompetenzbereich „Lesen“ mit folgenden Testbereichen überprüft:

  • Lesegeschwindigkeit
  • Leseverständnis

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Warum erhalten die Schulen zwei Wochen Zeit, um Lernstand 2 durchzuführen?

Der zweiwöchige Zeitraum wurde aus inhaltlichen und organisatorischen Gründen veranschlagt.

Bei einem förderdiagnostischen Verfahren wie Lernstand 2 steht der Erkenntnisgewinn der Fachlehrkraft bezüglich einzelner Schülerinnen und Schüler im Vordergrund und weniger der Vergleich der Klasse mit Parallelklassen oder der Schule insgesamt. 

Um den Schulen organisatorische Freiräume zu lassen, wurde der Einsatzzeitraum auf zwei Wochen angesetzt.

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Ist eine besondere Vorbereitung auf Lernstand 2 sinnvoll?

Ein gezieltes inhaltliches Üben oder eine Vorbereitung auf die Lernstandsanalyse (Ebene I) ist nicht sinnvoll, da der Lernstand der Schülerinnen und Schüler für das weitere Lernen in der neuen Klasse objektiv ermittelt werden soll. Mit der Klasse kann jedoch die Zielsetzung hinsichtlich eines gelingenden Weiterlernens vorab besprochen werden. Die Schülerinnen und Schüler sollten darin unterstützt werden, die Tests motiviert und sorgfältig zu bearbeiten.

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Müssen die Parallelklassen einer Schule gleichzeitig schreiben?

Bezüglich der Durchführung in Parallelklassen macht das Kultusministerium keine Vorgaben bei Lernstand 2. Die Schulleitungen sollten die Durchführung an der eigenen Schule planen und mit den betreffenden Kolleginnen und Kollegen abstimmen. Hinsichtlich verschiedener Testtermine für Parallelklassen sollte das „Für und Wider“ gut abgewogen werden.

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Wird der Test benotet?

Nein. Lernstand 2 ist nicht Teil der Leistungsbewertung der Schülerinnen und Schüler. Eine Benotung wird explizit ausgeschlossen.

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Wie ist mit fehlenden Schülerinnen und Schülern umzugehen?

Hierzu gibt es keine einheitliche Regelung. Die Schule kann deshalb mit fehlenden Schülerinnen und Schülern umgehen, wie sie es aus pädagogischer Sicht für angemessen hält.

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In welcher Form sind die Ergebnisse von Lernstand 2 mit den Eltern und Erziehungsberechtigten zu besprechen?

Die Form der Benachrichtigung bestimmt die Schule selbst. Ein einheitliches Vorgehen für alle Klassen wird jedoch empfohlen. Um Lehrkräfte bei der Informationsweitergabe an die Eltern und Erziehungsberechtigten zu unterstützen, stellt das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg fachspezifische Rückmeldedokumente zur optionalen Verwendung bereit. Diese Ergebnisrückmeldungen für Eltern und Erziehungsberechtigte sind für jede Klasse von der entsprechenden Fachlehrkraft als Gesamtdokument herunterladbar und ausdruckbar. Bei Bedarf steht eine Ergänzung in arabischer, englischer, italienischer, kroatischer, russischer, türkischer und ukrainischer Sprache zur Verfügung. Diese kann der Rückmeldung beigefügt werden.

Sofern die Ergebnisse einzelner Schülerinnen und Schüler Besonderheiten aufweisen, nimmt die entsprechende Lehrkraft das Gespräch mit diesen Schülerinnen und Schülern und mit den Eltern auf. Dies bedeutet nicht, dass mit allen Eltern und allen Schülerinnen und Schülern ein Einzelgespräch geführt werden muss.

Falls Eltern dies wünschen, wird auch ein Gespräch über die individuellen Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler geführt.

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Wie werden die Daten der Schülerinnen und Schüler geschützt?

Der Schutz der persönlichen Daten wird sehr ernst genommen, es erfolgt eine strikte Orientierung an den Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Aus diesem Grunde wurden Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz sowohl vom Institut für Bildungsanalysen als auch den externen Dienstleistern beachtet werden. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird durch den behördlichen Datenschutzbeauftragten kontrolliert. Es werden nur Daten erhoben, die für das Verfahren relevant sind. Die Weiterleitung der Daten an das IBBW erfolgt ausschließlich anonym.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das IBBW ist gem. Art. 6 Abs. 1 lit. e) EU-DSGVO i.V.m. § 114 Abs. 3 SchulG BW.

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Wofür werden die Daten der Schülerinnen und Schüler verwendet?

Auf Basis der eingegebenen Daten werden den Schulen im Online-Portal die Ergebnisrückmeldungen zur Verfügung gestellt. Diese enthalten für die Fachlehrkraft einer Klasse Informationen auf Ebene der Klasse sowie der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Die Schulleitung erhält zusammengefasste Informationen auf Ebene der Parallelklassen und der Schule; sie kann darüber hinaus anlassbezogen Einblick in die Rückmeldedokumente für die Fachlehrkräfte nehmen.

Die Daten werden anonym – d. h. ohne Nennung der Namen der Schülerinnen und Schüler – dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) weitergeleitet. Dort werden sie für die Berechnung von Vergleichswerten, für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Lernstand 2 sowie für wissenschaftliche Zwecke genutzt.

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Wo findet man Hinweise zur Förderung?

In der Ergebnisrückmeldung für Lehrkräfte selbst und in den fachspezifischen Dokumenten „Erläuterungen zu Testbereichen und Stufenmodellen“ finden sich weiterführende Hinweise zur Ableitung von Fördermaßnahmen aus den Ergebnissen der Lernstandsanalyse.

Für eine gezielte Weiterarbeit im Unterricht stehen darüber hinaus im Online-Portal Lernstandserhebungen Hinweise zur Förderung zur Verfügung.

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Zuletzt geändert am 25.05.2023

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