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Werden alle Schulen automatisch umgezogen?

Nein, ein automatischer Umzug erfolgt nicht. Der Umzug setzt eine Beantragung durch die Schule voraus.


Nur Schulen, die über das Beantragungstool für SCHULE@BW die Umzugs Variante 1 (Umzug mit unterstützter Übernahme) beantragen, werden auf diesem Weg umgezogen. Diese Beantragung muss bis spätesten 22. Dezember 2023 abgeschlossen sein, wenn die Schule den Umzug mit unterstützter Übernahme nutzen möchte.

Schulen die sich für die Variante 2 entscheiden, sind von den zeitlichen Vorgaben der Variante 1 unabhängig. Das bedeutet, dass Sie den Zeitpunkt und den Ablauf des Umzuges bis zur finalen Abschaltung Ihrer Moodle-Instanz bei BelWü selbst bestimmen können. Hierzu werden Ihnen über das IdAM alle Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler bereitgestellt und Sie können selbständig, über den Weg der lokalen Kurssicherung, die Kurse sichern und in der neuen Moodle-Instanz einspielen, die Sie im neuen Moodle nutzen möchten. Bei diesem Vorgehen sind Sie von den zeitlichen Vorgaben der Variante 1 unabhängig. Wir empfehlen dennoch auch diesen Schulen, eine zeitnahe Beantragung der neuen Moodle Instanz. Bitte beachten Sie, dass der Moodle Betreib bei BelWü spätestens am 30. Juni 2023 endet und die Moodle Instanzen bei BelWü dann nicht mehr erreichbar sind.
Alternativ können Schulen, die das MoodleBW-Angebot der Digitalen Bildungsplattform SCHULE@BW des Kultusministeriums nicht nutzen wollen, ihr MoodleBW-System von BelWü in Eigenverantwortung sichern und selbständig betreiben. Eine Anleitung zur vollständigen Sicherung einer BelWü-MoodleBW-Instanz wurde durch BelWü unter https://support.belwue.de/anleitungen/moodle/migration/ bereitgestellt.

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