Auf dieser Seite werden relevante Informationen für die oben genannten Schulen bereitgestellt.
- Informationen für Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren/Inklusion
- Informationen für Schulen in freier Trägerschaft
- Informationen für Auslandsschulen
Betrifft Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot
Schülerinnen und Schüler mit bereits festgestelltem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot in Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren bzw. in inklusiven Bildungsangeboten in auf der Grundschule aufbauenden Schulen müssen nicht an VERA 8 teilnehmen. Ein freiwilliger Einsatz ist jedoch möglich. Er wird vom Kultusministerium zur Orientierung empfohlen. Die Schulen entscheiden in eigener Zuständigkeit, bei welchen Schülerinnen und Schülern oder bei welchen Klassen, in welcher Form und in welchem Umfang eine Teilnahme pädagogisch sinnvoll ist. Sind weitergehende Unterstützungen erforderlich, gibt es bis 4. Februar 2025 für die betreffende Schule die Möglichkeit, dies dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) mit untenstehendem Bedarfsformular zu melden.
Betrifft Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen (ohne einen festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot)
Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf (z.B. einer Teilleistungsstörung in Deutsch, LRS) oder Behinderung (z.B. mit Seh-, Hör- und Körperbehinderungen) an allgemeinen Schulen nehmen an VERA 8 teil. Je nach einer entsprechenden Einzelfallentscheidung durch die Klassen- oder Jahrgangsstufenkonferenz haben sie Anspruch auf einen behinderungsbedingten Nachteilsausgleich. Die Schule und die Schulverwaltung legen die notwendigen Modifikationen im Einzelfall und in eigener Verantwortung fest, dabei bleiben die inhaltlichen Anforderungen grundsätzlich erhalten. Sind weitergehende Unterstützungen erforderlich, gibt es bis 4. Februar 2025 für die betreffende Schule die Möglichkeit, dies dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) mit untenstehendem Bedarfsformular zu melden.
Für blinde oder sehbehinderte Schülerinnen und Schüler werden die Aufgaben - soweit möglich - in eine blindenspezifische bzw. sehbehindertenspezifische Darstellungsform übertragen. Diese Arbeit wird von der Schloss-Schule Ilvesheim übernommen. Blinde oder sehbehinderte Schülerinnen und Schüler sind von der betroffenen Schule schriftlich direkt zu melden an:
Schloss-Schule Ilvesheim
Staatliche Schule für Blinde und Sehbehinderte mit Internat
Schloss-Straße 23
68549 Ilvesheim
Telefon: 0621-4969-0
Telefax: 0621-4969-149
E-mail: poststelle@heimsos-ilv.kv.bwl.de
Sind Unterstützungen zur Teilnahme von Schülerinnen und Schülern mit und ohne festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot erforderlich, gibt es bis 4. Februar 2025 für die betreffende Schule die Möglichkeit, dies dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) zu melden: Bedarfsformular
Informationen für Schulen in freier Trägerschaft
Der Einsatz von VERA 8 ist den auf der Grundschule aufbauenden Schularten in freier Trägerschaft freigestellt. Eine Teilnahme wird jedoch empfohlen.
Die Schulen in freier Trägerschaft mit KISS-Rechner werden vom Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) über das Service Center Schulverwaltung (SCS) ebenso wie die öffentlichen Schulen informiert.
Die Schulen in freier Trägerschaft ohne KISS-Rechner können ihr Interesse zur Teilnahme bis 4. Februar 2025 unter Angabe der E-Mail-Adresse der Schule dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) melden: Antragsformular. Die Schulen erhalten per E-Mail eine schulspezifische Zugangskennung (Initialpasswort) und alle weiteren wichtigen Informationen.
Die Anmeldung bezieht sich auf den jeweils aktuellen Durchgang, daher ist eine jährlich neue Anmeldung erforderlich.
Informationen für Auslandsschulen
Deutsche Schulen im Ausland, die nach dem Bildungsplan des Landes Baden-Württemberg unterrichten, können an VERA 8 ebenso wie an den weiteren Lernstandserhebungen des Landes Baden-Württemberg teilnehmen.
Die Auslandsschulen können ihr Interesse zur Teilnahme bis 4. Februar 2025 unter Angabe der E-Mail-Adresse der Schule dem Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) melden: Antragsformular. Die Schulen erhalten per E-Mail eine schulspezifische Zugangskennung (Initialpasswort) und alle weiteren wichtigen Informationen.
Die Anmeldung bezieht sich auf den jeweils aktuellen Durchgang, daher ist eine jährlich neue Anmeldung erforderlich.
Zuletzt geändert am 09.09.2024